Guten Tag,
Verdeckter Schaden am Balkon (Haus in Ulm/Donau - Baden Württ.)
ich habe an meinem Haus in Ulm (Baden Württ.) einen Balkon (12,5 Mtr x 2,5 Mtr). An diesem Balkon wurde im September 1995 wegen Wasserschaden komplett neue Fliesen verlegt. Der Fliesenleger hatte die Fliesen und den Untergrund total entfernt und einen neuen Erstich aufgetragen und die neuen Balkonfliesen verlegt. Zuvor wurde noch von einem Installateur/Spengler eine Kupferverwahrung am Haus angebracht. Als Abdichtung hat der Fliesenleger jedoch nur eine Kunststoff-Folie (Dampfsperre) eingebaut und mir erklärt, dass dies die richtige Untergrundfolie auch für zukünftige Wassereinbrüche sei.
Im August diesen Jahres (2005) kam nun durch starken Regen Wasser an der Decke im UGAbk. /im Kellerraum heraus. Mein Bauunternehmer und Fliesenleger haben daraufhin den Schaden begutachtet und hat der Fliesenleger am Balkon einige Fliesen (ca. 30 x 30 cm) entfernt, damit man die Ursache des Wassereinbruchs feststellen konnte.
Hierbei wurde nun festgestellt, dass bei der damaligen Verlegung keine ordnungsgemäße Unterschicht (Dachpappe bzw. mit Teer verlegte Bitumenfolie) eingebaut wurde, sondern eben nur diese Plastikfolie (sogenannte Dampfsperre. Diese Folie war nicht ausreichend, um künftige Wasserschäden am Balkon zu vermeiden, da diese Folie nur verlegt und offensichtlich auch undicht war.
Nun muss erneut der komplette Balkon saniert werden - alle Fliesen und kompletten Estrich entfernen. Dann nun fachgerecht mit Bitumenbahnen verschweißen, neuen schwimmenden Estrich einbringen und die neuen Fliesen verlegen.
Meine Frage:
Es gibt angeblich ein neues Recht der Haftung für verdeckte Mängel am Bau - Kann hier noch der Fliesenleger von 1995 in Haftung genommen werden, da offensichtlich von einem Fliesenmeister unsachgerecht gearbeitet wurde?
Für eine informative Auskunft bedanke ich mich im Voraus.
Hans Brettschneider
Ulm
Gewährleistung - verdeckter Mangel
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Gewährleistung - verdeckter Mangel
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Verdeckter Mangel-Organisationsverschulden
Hallo Herr Brettschneider,
Sie spielen sicherlich auf die Regelungen des Organisationsverschuldens an. Wenn der Fliesenleger (Firma) einen Mitarbeiter geschickt hat, könnte es evtl. klappen. Bei einem einzelunternehmer wahrscheinlich nicht. Hierzu sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen. Achten Sie jedoch bei der Auswahl des Anwalts, dass dies ein Fachanwalt für privates Baurecht ist.
Ohne werden Sie juristisch kaum weiter kommen. Wa shat denn Ihr Fliesenleger zu dem Mangel gesagt?
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