Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Hofeinfahrt

Probleme mit Pflasterbetrieb / Vorgehensweise
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Probleme mit Pflasterbetrieb / Vorgehensweise

Hallo,
wir haben im Mai durch einen Pflasterbetrieb unsere Hofeinfahrt pflastern lassen.
Mit dem Betrieb bestand eine mündliche Vereinbarung über den Fertigstellungspreis. Ein schriftl. Vertrag nach VOBAbk. wurde nicht geschlossen.
nach Fertigstellung der Arbeiten fielen mir einige Mängel auf, darunter eine unsaubere Verlegung der Randsteine, unebene Verlegung der Pflastersteine, nicht angepasste Höhen zuden Randsteine (manchmal passt es bündig, manchmal sind 3 cm Luft zur Oberkanten Verschmutzung des Pflasters mit Zementschleier, Unterbau mit Recyclingschotter anstatt mit Schotter der für Ökopflaster geeignet ist, etc, etc..)
Ich habe daraufhin um Behebung der Mängel geboten, oder auf einen Nachlass beim Fertigstellungspreis.
Beides wurde abgelehnt.
Jetzt kam die Rechnung ins Haus und ist um 1200 € höher als der vorher mündl. vereinbarte Preis.
Auf die Rechnung erhob ich fristgerecht Einspruch mit Bitte um Rückmeldung und Behebung der Mängel. Es kam keine Rückmeldung, sondern eine Mahnung. Daraufhin habe ich wieder um Behebung der Mängel und Rückmeldung mit Frist gebeten, wieder keine Rückmeldung.
Wie sieht das denn jetzt rechtlich aus? Irgendwann wird die Firma wohl mit dem Rechtsanwalt kommen, ich habe alles Schreiben fristgerecht beantwortet nur die Firma meint ich könne ihr keine Fristen setzen und alles wäre so in Ordnung.
Was sagt die VOB hierzu? Wie sieht das rechtlich für mich aus? Im Prinzip ist ja kein Vertrag geschlossen worden, kann ich der Firma sagen die soll sich Ihren ganzen Mist wieder abholen oder die Mängel beheben?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen..
Danke & Gruß
  • Name:
  • Jörg Schlüter
  1. uiuiui ...

    kein schriftliches Angebot? kein schriftlicher Auftrag?
    bleibt nur der gang zum Anwalt ...
  2. Wie jetzt? Für wen? Für mich oder für ...

    Wie jetzt? Für wen?
    Für mich oder für die Firma? Habe ich kein Recht auf Nachbesserung?
    Die Firma hat ja auch keinen schriftl. Vertrag mit mir ...
  3. mal zum mitschreiben

    NACH der Fertigstellung haben Sie festgestellt:
    Zitat______________
    ... Unterbau mit Recyclingschotter anstatt mit Schotter der für Ökopflaster geeignet ist ...
    ... unsaubere Verlegung der Randsteine ...
    Zitat______________
    wie das?
    Der Unterbau und die Randsteine sind so ziemlich das erste was zu sehen ist, warum nicht gleich reklamiert? Und wie haben Sie NACH der Fertigstellung plötzlich erkannt das der Unterbau nicht korrekt ist?
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  4. Rechtsanwalt sollte ...

    wohl beiden Seiten helfen. grundsätzlich gilt eine mündliche Vereinbarung schon , so wie es aber nun aussieht , will ja weder der Pflasterer noch sie von ihrem Standpunkt abweichen. da hilft nur der Anwalt. für mich hört sich das ganze dennoch komisch an, warum haben sie den Betrieb nicht auf den falschen Schotter hingewiesen als es noch zu beheben gewesen ist?
  5. Es soll ja vielleicht vorkommen, dass ...

    manche Bauherren tagsüber die überzogenen Preise der Handwerker erwirtschaften müssen und nicht zu 100 % der Bauzeit dabei sein können! Das geht wie bei den Estrichlegern: Morgens angetanzt, abends ist die Pampe glattgezogen und man sieht vom Unterbau (Dämmschichten, Schrenzlage usw.) nur noch die Reststücke herumliegen. Dann ist es zu spät, etwaige/n Murks/Mängel schnell zu beseitigen.
    Jetzt kommt mir nicht mit externen Bauleitern und Architekten ... für eine Hofeinfahrt ...
  6. wohl wahr

    ... allein, woher weiß man's hinterher, wenn man es vorher nicht gesehen hat?
    Noja, und die scheppen Randsteine kann man sehen die gucken raus ;-)
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  7. Das mit dem Recyclingschotter sieht man auf der ...

    Das mit dem Recyclingschotter sieht man auf der Rechnung wenn der Pflasterbetrieb so blöd ist und dies aufführt.
    Außerdem kann ich nicht den ganzen Tag daneben stehen, bei den vorhandenen Unebenheiten im Pflaster und an den Randsteinen wurde mir gesagt das sich dieses mit dem Abrütteln setzen würde  -  tat es aber nicht.
    Außerdem habe ich mir einige Sachen erst hinterher angelesen als der Pfusch bereits da war, u.a. das mit dem Recyclingschotter.
    Hat noch jemand sinnvolle Vorschläge, außer das ich ja alles vorher hätte wissen müssen? Immerhin habe ich einen Fachbetrieb beauftragt der es wissen müsste, würde ich alles wissen müsste ich keinen Fachbetrieb mehr beauftragen.
    Wie sieht es mit der Nachbesserungspflicht aus?
    Wie steht das mit den mündlichen Aussagen  -  ich kann auch mündlich sagen das ich das Pflaster so nicht bestellt hatte ...
  8. fachbetrieb ...

    ist ja immer relativ. wenn es eine reine hofeinfahrt ist muss die ein straßenbauer bauen.
    wer sagt, dass ein recyclingschotter grundsätzlich ungeeignet ist als Oberbau für Ökopflaster zu dienen? in der richtigen Kornabstufung ist dieser wasserdurchlässig und schon stellt das keinen Mangel mehr dar. die anderen Mängel können wir hier nicht bewerten , haben sie Fotos onlinedamit wir wissen , worüber wir reden?
    grundsätzlich bleibt doch nur der gang zum Anwalt , hier bekommen sie keine rechtsauskunft.
    die Kuh vom Eis werden sie so nicht bekommen , kommt es zum Verfahren , müssen sie vorher (per einschreiben) zur Mängelbeseitigung audgefordert haben , mit nachfrist usw. ;geld einbehalten dürfen sie sicher , gar nichts zahlen aber auch nicht , es sei denn es muss alles wieder raus.
  9. und , @herr Taschner:

    da wettern sie aber ganz schön gegen die Handwerker , allen überzogene Preise zu unterstellen, lustig finde ich das nicht . und eine hofeinfahrt kann auch schon groß sein , man muss das schon in Relation setzen , auch nur 20 m² hofeinfahrt sind für so manchen viel Geld. da würd ich denn schon vorher mal jemanden fragen , der Ahnung hat , sich Fachbetrieb zu nennen involviert nicht zwingend die Tatsache dass man auch fachgerecht ausführt.
  10. OK  -  nennen wir es Garageneinfahrt und die ...

    OK  -  nennen wir es Garageneinfahrt und die ist mit 110 m² auch nicht klein.
    Reste vom Recyclingschotter hatte ich hier liegen, es waren auch "0" Anteile drin, also kann man davon ausgehen, dass dieser so nicht für das Ökopflaster geeignet war.
    Fotos habe ich leider keine online, auf Fotos lässt sich das auch nicht gut beurteilen, dort sieht immer alles toll aus.
    Mag auch sein das ic hetwas pingelig bin, aber wenn ich für etwas gutes Geld bezahlen soll erwarte ich auch gute Arbeit.
    Im übrigen zeichnen sich inzwischen schon leicht Spuren im Pflaster ab an den Stellen die häufig mit den Autos befahrern werden, ist halt immer der gleiche Weg in die Garage.
    Wo lässt sich denn was über Toleranzen bei Pflaster nachlesen, irgendwo muss doch geschrieben sein wie "eben" der Belag sein darf.. wenn ich eine 2,5 m Richtlatte auf den Boden lege komme ich locker auf Unebenheiten von guten 2 cm ...
  11. bei einer 4-m-Latte ...

    dürfen bei Betonstein laut ZTV-P StB2000 Unebenheiten bis 1 cm geduldet werden. 110 m² ist ja nun wirklich nicht wenig , ich wünsche auch jedem , dass er für sein Geld die entsprechend fachlich einwandfreie Leistung bekommt , ansonsten würd ich mir hier die Zeit nicht nehmen. aber wenn sie ihrem guten Geld nicht schlechtes hinterherwerfen wollen , sollten sie sich definitiv von einem Anwalt beraten lassen. dass bei ihnen gepfuscht wurde ist offensichtlich, und pingelig sein ist ihr gutes recht , wäre ich auch. was ich eben nur nicht verstehe ist: wenn sie sagen wir mal geschätzte 10000 € für eine Einfahrt ausgeben, dann ist das keine spielerei, da hätte ich nicht bedenkenlos jemanden beauftragt nur weil er sich Fachbetrieb nennt.
  12. 1 cm bei einer 4 m Latte  -  wow! Ich ...

    1 cm bei einer 4 m Latte  -  wow!
    Ich denke mit dem Rechtsanwalt werde ich erstmal warten und sehen wie sich die Firma weiterhin verhält.
    Werde weiter Fristgerecht per Einschreiben Einspruch erheben und auf eine Nachbesserung mit Frist hinweisen.
    Die Frage ist nur ob man bei einer Einigung in 5 Jahren mit dem Pflaster auch noch leben kann  -  wenn bis dahin nicht "wellaform" komplett eingetreten ist ... gut das ich noch nichts bezahlt habe.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Pflasterbetrieb, Problem". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - 11038: Probleme mit Pflasterbetrieb / Vorgehensweise
  2. BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Probleme mit Handwerker
  3. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Rolladenarbeiten
  4. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Installationsarbeiten Lüftung
  5. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Innentüren
  6. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Estricharbeiten
  7. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Drainage / Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit
  8. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Betonarbeiten
  9. Bauchecklisten und Bauprüflisten - Baugrund-/Bodenuntersuchungen
  10. Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Pflasterbetrieb, Problem" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Pflasterbetrieb, Problem" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN