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Grenzabstand Gartenhaus/Holzschober
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Grenzabstand Gartenhaus/Holzschober

Guten Tag,
ich wohne in einem Neubaugebiet in Hessen. Nach Fertigstellung meines Hauses, hat ein Jahr später der jetzige Nachbar gebaut.
Seine Garage mit Satteldach steht direkt auf der grenze, ist nicht länger als 5 Meter (grenzständig) doch unmittelbar in Flucht zur Garage steht das Haus, 2,50 Meter zurückversetzt zur Grenze.
Von der Seitenansicht sieht es also nach einer durchgängigen Fläche von etwa 17 Metern aus gekürt von jeweils einem Satteldach mit Seitenflächen zu meiner Hausseite. Ich schaue also auf riesige Dachflächen. Ich versuche zu zeichnen:
| ... I.. Haus bzw.
| ... I ins Haus integrierte.. I
| ... I.. Doppelgarage ... I
I ---------------- I ... I ------------------------------- I
I. Garage ... I
I_________I___"X"____________________________________ Grenze
... Lattenzaun, 1,40 hoch

...

| ... I --------------------------- I
| ... I eigenes Haus I
Nun möchte Nachbar an der Stelle "X" eine Gartenhaus/Schuppen bauen, welches dann wiederum eine Wand zu meinem Grundstück bildet, wieder Dachfläche hat und nach seiner Aussage 2 m hoch, 2 m lang werden soll und auf Betonfundamenten steht.
Ist das zulässig? Damit wird die Sichtlücke, die zwischen Garage und Haus besteht, endgültig ganz geschlossen und ich habe tatsächlich eine ca. 17 Meter lange Front vor mir.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen. Das Nachbarschaftsrecht Hessen gibt hierüber keine Auskunft.

  • Name:
  • Schneider
  1. hessische Bauordnung

    Laden Sie sich die hessische Bauordnung herunter.
    Danach könnte der Nachbar eine Grenzbebauung von 9 Meter als Garagen oder Schuppen errichten.
    Das Wohngebäude hat eine Abstandsfläche zu Ihrem Grundstück und bleibt unberücksichtigt.
    Ihre Berechnungen sind daher falsch, mit diesen Einwendungen werden Sie keinen Erfolg haben.
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. gelten die 9 Meter ...

    für das Grundstück insgesamt oder sind es jeweils 9 Meter auf jeder Grundstücksseite zu einem Nachbarn?
    Danke für die Antwort, Herr Klaus.
  3. alles gilt für das eigene Grundstück

    Der Text der Bauordnung bezieht sich immer auf das eigene Grundstück.
    Wenn Sie die 9 Meter auf einer Seite ausgeschöpft haben ist Schluss oder Sie beantragen eine Befreiung.
    Wenn Sie die 9 Meter überschreiten wird eine Strafe oder gar Abriss fällig.
    • Name:
    • Herr Klaus
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