ich wohne in einem Neubaugebiet in Hessen. Nach Fertigstellung meines Hauses, hat ein Jahr später der jetzige Nachbar gebaut.
Seine Garage mit Satteldach steht direkt auf der grenze, ist nicht länger als 5 Meter (grenzständig) doch unmittelbar in Flucht zur Garage steht das Haus, 2,50 Meter zurückversetzt zur Grenze.
Von der Seitenansicht sieht es also nach einer durchgängigen Fläche von etwa 17 Metern aus gekürt von jeweils einem Satteldach mit Seitenflächen zu meiner Hausseite. Ich schaue also auf riesige Dachflächen. Ich versuche zu zeichnen:
| ... I.. Haus bzw.
| ... I ins Haus integrierte.. I
| ... I.. Doppelgarage ... I
I ---------------- I ... I ------------------------------- I
I. Garage ... I
I_________I___"X"____________________________________ Grenze
... Lattenzaun, 1,40 hoch
...
| ... I --------------------------- I
| ... I eigenes Haus I
Nun möchte Nachbar an der Stelle "X" eine Gartenhaus/Schuppen bauen, welches dann wiederum eine Wand zu meinem Grundstück bildet, wieder Dachfläche hat und nach seiner Aussage 2 m hoch, 2 m lang werden soll und auf Betonfundamenten steht.
Ist das zulässig? Damit wird die Sichtlücke, die zwischen Garage und Haus besteht, endgültig ganz geschlossen und ich habe tatsächlich eine ca. 17 Meter lange Front vor mir.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen. Das Nachbarschaftsrecht Hessen gibt hierüber keine Auskunft.