Hallo,
das Haus ist vor ca. 5 Jahren beidseitig auf die Grundstücksgrenze gebaut worden (Baden-Württemberg ).
Im hintere Teil ist ein Vorsprung (durchgehend bis zum Dach ) von ca. B 5,50 Meter, T 2,50 Meter, und seitlich zur Grenze nur 1,25 Meter.
Das Bauamt behauptet jetzt das es laut LBOAbk. BW sich um ein Vorbau handelt, deswegen kann der Balkon nicht bündig mit dem Vorbau (1,25 Meter GrenzAbstand ) genehmigt werden, sondern ich soll 2,50 Meter Abstand zur Grenze einhalten oder der Balkon in der Tiefe nur 1,50 Meter planen, dann sind nur 2,00 Meter GrenzAbstand einzuhalten.
Hat das Bauamt recht das es sich um ein Vorbau handelt?
Warum ist es dann mit nur 1,25 Meter Grenzabstand genehmigt worden!
Wie ist es wenn der Balkon mit lichtdurchlässigen Geländer (dünne Metall streben ) gebaut wird, kann ich die 2,00 Meter Tiefe die laut LBO BW zulässig sind in Anspruch nehmen?
Zum Schluss hat das Bauamt noch gesagt das ich ohne den Vorbau den Balkon ohne Probleme direkt an der Grenze bauen dürfte!
Balkon Abstand zum Nachbarn
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Balkon Abstand zum Nachbarn
-
Ja.
Auch wenn ich nicht ganz sicher bin die Frage richtig verstanden zu haben: Wenn Sie einen Balkon von 2.5 x 5.5 Meter planen, der wohl im EGAbk. als "Erker" (Wohnraum) ausgebaut ist, dann bekommt dieser Erker eine Abstandsfläche von 2.50. Auch wenn der Erker nur 1.5 tief ist und nur 5 m breit ist muss er den Mindestabdstand von 2 m zur Grenze einhalten - obwohl er keine Abstandsfläche bekommt. den Balkon ohne Erker können Sie mit 1.25 m Abstand bauen. -
Lichtdurchläsiges Geländer
ist in dem Fall unwichtig, oder ist der Balkon im 2. OGAbk.? -
Untergeordnete Bauteile
Hallo,
@Tom,
wenn sie Ihren Balkon nach § 6 (6) 2. LBOAbk.-BW bauen, darf er nicht breiter als 5 m sein und nicht mehr als 1,5 m vortreten, dann darf er bis auf 2 m an die Nachbargrenze.
Wenn größer, länger, breiter, dann 2,5 m Grenzabstand.
@herr Malige,
Der Vorbau geht bis unter das Dach. Ergo kein Erker, sondern ein Balkonanbau. Unwichtig ist auch in welchem Geschoss.
Ich vermute mal, dass Sie jetzt außerhalb des Baufensters liegen, aber ohne den "Vorbau" eine Grenzbebauung möglich gewesen wäre. Ist aber alles Spekulation.
Fakt ist, was sie von Ihrem Bauamt gesagt bekommen, denn die genehmigen oder lehnen ab.
Gruß aus Baden -
Balkon Abstand (wieder Tom )
Hallo,
Dieser sogenannter Vorbau (B 5,50 T 2,50) ist schon vor 5 Jahren zusammen mit dem Haus gebaut worden.
"Vor" diesem Vorbau soll im 2. OGAbk., nun der Balkon gebaut werden (und nicht oben drauf!)
Für mich ist wichtig zu wissen, wenn dieser Vorbau vor 5 Jahren mit 1,25 Meter Abstand zur Grenze genehmigt worden ist, warum soll ich jetzt mit dem Balkon 2,50 Meter Abstand halten. -
Balkon im 2. OG?
@ Herr Oberst
Nichts für ungut, aber
1. was sie schreiben habe ich oben bereits geschrieben
2. "Erker" war nur ein Ausdruck für die Art des Ausbaus, Anführungszeichen
3. Ist nicht unwichtig in welchem Geschoss der Balkon liegt => Abstandsflächenberechnung! (Wenn größer als 1.5x5 m) - siehe
@Tom
1. Lichtdurchlässiges Geländer ist in dem Fall anzuraten, da Sie vermutlich sonst eine größere Abstandsfläche als das Minimum von 2.5 m erreichen - unberücksichtigt, das so eigentlich nicht genehmigungsfähig ...
2. Warum dieser an sich nicht genehmigungsfähige Vorbau mit 1.25 genehmigt wurde kann Ihnen - unter Berücksichtigung der bisherigen Informationen - nur das Bauamt sagen. Sicher das dies nicht in der Bauphase schwarz geändert wurde?
Aber - wie Herr Oberst bereits schreibt: nochmal Gespräch mit Bauamt suchen, fragen warum genehmigt - vielleicht ergibt sich ja doch eine Lösung ... -
@Herr Oberst
auch wenn's weh tut (wer gesteht schon gerne "Fehler" ein) ...
Ihr Kommentar ist mir nicht aus dem Kopf gegangen, sodass ich mich heute am Sonntag noch mal an die Kiste gesetzt habe und meinen ersten, eigenen Kommentar gegengelesen habe: Dort ist die Problematik der Abstandsflächen für den Balkon tatsächlich nicht ganz klar beschrieben, sondern die Erklärung läuft nur unter "Erker" (der ja keiner ist) ... Insofern war Ihre Ergänzung richtig! Habe mich zu sehr der etwas diffusen Fragestellung angepasst
Aber der Verdacht mit dem 2. OGAbk. war dafür korrekt ... *g*
@Tom: Wie ist die Differenz zwischen Geländeoberkante und Oberkante geplanter Balkon? -
Kein Schwarzbau!
Kein Schwarzbau!
Das Haus (+ Vorbau) wurde ordnungsgemäß abgenommen.
Die Differenz zwischen Geländeoberkante und Oberkante beträgt ca. 6.00 Meter, plus Lichtdurchlässiges Geländer von ca. 1,00 Meter.
Kann dieser Urteil in meinem Fall helfen?An alle ... Vielen Dank!
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