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zulässige Winkelabweichung für eine Betonplattenfläche
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

zulässige Winkelabweichung für eine Betonplattenfläche

Hallo an alle,
habe zwar gesucht aber keinen entsprechenden Beitrag gefunden. Hier die Frage: Durch unseren Bauträger wurde als Mehrleistung eine "Terrasse" aus Betonplatten (50 * 50) mit der Abmessung 3 m * 3 m hinter der Garage angelegt. Diese Platte müsste sich eigentlich nahtlos an Außenwand und Garage anschließen. Sie ist aber mit einem schrägen Versatz verlegt, sodass sich nach den drei Metern Kantenlänge jeweils ein Spalt von 3 cm ergibt. Die Platte ist also nicht im rechten Winkel verlegt. Gibt es hierfür zulässige Toleranzen und falls ja, wie lauten diese. Es kann ja wohl nicht angehen, das ich so etwas akzeptieren muss und mir auch noch pampige Sprüche vom Bauträger anhören muss. Für Antworten und Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.
Jörg Gregor
  • Name:
  • Jörg Gregor
  1. Sind die Platten schief verlegt,

    oder steht die Garage nicht im Rechten Winkel zum Haus?
  2. Schiefe Platten, bzw. Rinne

    Haus und Garage bilden einen rechten Winkel. Das Problem entstand durch eine Entwässerungsrinne die Auftragnehmerseitig schief ausgeführt ist. Die Platten richten sich nach der Rinne und sind dementsprechend schief. Zu guter letzt ist die Randeinfassung auch schon betoniert, damit ja nichts mehr geändert wird. Denkt der Bauträger. Davon abgesehen, habe ich heute in den Normen 18201 und 18202 (Bautoleranzen) nachgelesen, das die maximale Winkelabweichung bei Längen zwischen 3 m und 6 m maximal 12 mm beträgt. Kann ich die Neuausführung fordern oder nur den Kaufpreis mindern. Das wäre eine Unverschämtheit, es sieht nämlich gräßlich aus.
    J. Gregor
    • Name:
    • Jörg Gregor
  3. nochmal schiefe Platten

    natürlich wurde beides Rinne und Platte in einem Auftrag bestellt. Die Rinne war also nicht bauseits vorhanden, sondern wurde extra für die Entwässerung der Betonplatte angelegt und mitbestellt.
    Jörg Gregor
    • Name:
    • Jörg Gregor
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