Sichtschutz / Hecke o.ä. zum Nachbarn (Bayern)
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Sichtschutz / Hecke o.ä. zum Nachbarn (Bayern)
Hallo,
wir haben drei angrenzende Nachbargrundstücke.
Bisher ist alles nur mit einem etwa kniehohen
Maschendrahtzaun eingezäunt und die älteren
Herrschaften lieben es, zu uns herüberzuschaun ...
Die Frage ist nun:
Welche Möglichkeiten des Sichtschutzes haben
wir, ohne irgendwelche Genehmigungen, sei es bei
Behörden, oder bei Nachbarn einholen zu müssen?
Am einfachsten wäre von der Pflege her ein hölzener
Sichtschutz.
Was müssen wir berücksichtigen?
Ich finde in der Bayrischen Bauordnung irgendwie
nichts!
Vielen Dank im Voraus für Meldungen!
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Hallo Michaela,
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Hallo ich habe das Forum durchsucht und auch ...
Hallo, ich habe das Forum durchsucht und auch extra nochmal im Inhaltsverzeichnis nachgesehen (auch in "Rund um den Garten"). Da habe ich nichts gefunden. Weder unter "Sichtschutz" noch unter "Hecke". Haben Sie noch eine Idee? -
Ja, gucken Sie mal nach 'Zaun'
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Rund um den Garten Nr. 176
Schauen Sie doch mal in Nr. 176 (Rund um den Garten) rein. -
Sichtschutzlinks für Michaela
Erster Link beschäftigt sich mit dem Thema Hecken als Sichtschutz. Die Thematik findet sich übrigens in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder, was aber Bayern offensichtlich nicht hat, da steht es in den AGBs, abrufbar als pdf-Datei siehe 2. Link (habe mal reingeguckt, steht nur was über Mauern und Pflanzen drin). Der dritte Link weist auf alle möglichen Gesetze hin, da wirst Du vielleicht auch fündig. Viel Erfolg Ulf -
Vielen Dank Ulf!
Ich wühle mich gerade durch die vielen Links. Bin gespannt, ob ich fündig werde. Vielen Dank Dir! -
Aber bitte schön!
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Dank Danke Danke ...
Dank Danke Danke an die Fachleute und alle anderen Forummenschen ... einfach mal ganz pauschal bei dieser Gelegenheit. Das mein ich jetzt aber nicht ironisch Frau Tussing, ganz im Gegenteil) Ulf
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Ist schon OK, Herr Eberhard!
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Ähem (räusper) - aber gefunden habe ich nix
Hallo! Habe schon ganz abgenutzte Finger vom vielen Suchen. Es gibt viele Geschichten in Sachen PFLANZ-Abstände. Aber wie hoch und in welchem Abstand ich einen Zaun oder ähnliches aufstellen kann (SICHTSCHUTZ), ohne Behörden oder Nachbarn fragen zu müssen, habe ich nicht gefunden. Dennoch Dank an alle. Vielleicht pflanz ich einfach wie eine Wahnsinnige. Ist aber schade, weil soviel zusätzliche Arbeit. -
Wie wär's damit:
Bis 1,80 m geschlossene Höhe kann direkt auf Grenze, NDS jedenfalls. -
Hab's gefunden.
LBO Bayern, Art. 63, Absatz 6. -
Da habe ich schon geschaut
Hallo, danke für die zwei Homepages. Da war ich aber schon. Finde aber nichts über Sichtschutz. Nur über Pflanzen und die Abstände. Trotzdem vielen Dank. Bei uns im Lande ist alles immer so kompliziert. Schönen Tag! Michaela. -
Super! Jetzt bin ich ein Stück weiter, aber ...
Super! Jetzt bin ich ein Stück weiter, aber jetzt versteh ich es nicht ganz. Dazwischen erstmal vielen Dank fürs "Durchforsten". Ich sehe schon den Zaun vor lauter Sichtschutz nicht mehr - äh den Wald vor lauter Bäumen. Es heißt ja dort: "Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen bis zu einer Höhe von 2 m und einer Tiefe von 4 m" ... sind nicht genehmigungspflichtig. Gut, ich muss also, wenn ich es recht verstanden habe, bei der Baubehörde keinen Antrag stellen. Offen bleibt aber, ob ich den Sichtschutz, der z.B. wie oben genannt, 2 Meter hoch ist, an die Grenze zum Nachbarn stellen kann. Ohne Abstand? Ohne den Nachbarn zu fragen? Ich will ja was machen, wo ich nicht drei andere (ältere ...) Parteien fragen muss. Und was meinen die mit "4 m Tiefe". Wieso Tiefe? Wie soll denn ein 4 m tiefer Sichtschutz aussehen? Oder meinen die die Länge? -
Tiefe bzw. Länge bzw. Breite,
wie man's sieht. Ein Zaunfeld 2 m hoch x 4 m ist das.
Für Ihren Zaun gilt BayLBO Art. 63, Abs. 6. a):
a) Mauern und Einfriedungen, außer im Außenbereich, im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich (Kreuzungsbereich, Einmündungsbereich) öffentlicher Verkehrsflächen mit einer Höhe bis zu 1 m, im übrigen mit einer Höhe bis zu 1,80 m, ...
Also 20 cm niedriger. -
Mauer = Sichtschutz
Hallo Michaela, in 6 a) steht was von Mauern und Einfriedungen. Das Wort Sichtschutz gibt es halt offensichtlich in der LBOAbk. nicht. Ich würde aber mal kühn behaupten, dass eine 1,80 m hohe Mauer oder eine 1,80 m hohe Einfriedung (das ist z.B. eine Hecke) auch einen gewissen Sichtschutz darstellt. Ois klor? Gruß Stefan -
Tiefe = Länge
Hallo Michaela ... die meinen die Länge, also eine Wand von 4 x 2 m. Ich habe so eine direkt an die Grenze gestellt, heißt mit vielleicht 15 cm Abstand, Pfosten einbetoniert, dahinter noch eine Reihe Rasensteine zur genauen Abgrenzung, unter der Trennwand Kies. Allerdings in BaWü. Ich habe das auch einfach so gemacht, Nacht und Nebel halt, ist trotzdem irgendwie ein komisches Gefühl, dem Nachbarn so ein Ding vor die Nase - äh ans Grundstück zu setzen. Ich finde es aber OK - Privatsphäre und so) Gretchenfrage ist also immer noch, ob es einer Einverständniserklärung des Nachbarn bedarf - wer weiß das nun wieder. Ulf
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Hallo, Ihr Lieben
vielen Dank für die weiteren Antworten. Ganz kapiert habe ich es aber immer noch nicht (trau mich schon fast gar nicht mehr zu fragen). Mein Garten ist aber länger als 4 m! Kann ich jetzt nicht überall sowas aufstellen? Klar, die Frage nach dem Abstand bleibt auch! Vielleicht mache ich auch einfach eine Nacht- und Nebelaktion. Ich wünsche Euch allen einen schönen Tag. Mit freundlicher Verwirrung - Michaela. -
Ein Beispiel im Klartext.
Pfosten an der Grundstücksgrenze einbuddeln, Zaunelemente dazwischen. Das Ganze darf nicht höher als 1,80 m werden.
Wie Ihr Zaun allerdings aussehen soll, legen Sie selbst fest. Er muss nicht so aussehen, wie im obigen Beispiel.
Und jetzt viel Spaß bei der Arbeit. Und die 1,80 m nicht überschreiten. Niedriger darf's aber sein. -
Länge ist wurscht.
Im 6 a) steht nichts von 4 m Länge Michaela! Gruß Stefan -
Also meiner Ansucht nach ist (fast) alles klar:
Gemäß Absatz 6 ist eine Sichtschutzwand von 2 m Höhe und einer maximalen Länge (ab Hauswand) von 4 m erlaubt, und zwar zwischen Doppelhäusern und Gebäudegruppen (= aneinandergebaute Häuser), das bedeutet folglich genau auf die Grenze (geht ja auch gar nicht anders)!
Für einzeln stehende Häuser (und bei Doppel- / Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern) für die über die oben genannte 4 m hinausgehende Länge der Sichtschutzwand) würde dagegen Absatz 6a gelten: Das wäre dann eine Einfriedung mit maximal 1,8 m Höhe. Und eine Einfriedung steht nun mal am direkten Rand des Grundstücks, sonst wäre es keine Einfriedung!
Von einer notwendigen Zustimmung des Nachbarn steht doch nichts da, oder? Na also ...
ABER: Gibt es eigentlich ein Bayerisches Nachbargesetz? Und/oder eine örtliche Bauordnung? In beiden könnten noch abweichende Regelungen stehen, also Vorsicht! -
Mal ganz naiv ...
Mal ganz naiv wer soll mich denn hindern, auf dem eigenen Grundstück wie auch immer geartete Pflanzen einzubuddeln bzw. anzupflanzen? Muss ja nicht direkt auf der Grenze sein. -
Jetzt habe ich es glaube ich verstanden - vielen Dank an alle!
Alles klar. Also vom Haus gemessen kann ich was in 1,80 Höhe und 4 m Länge aufstellen. Danach kann ich dann pflanzen. 50 cm Abstand zum Nachbarn bei Pflanzen BIS 2 m. Danach offensichtlich 2 m Abstand. Ein gewisser Abstand zum Nachbarn ist sowieso nicht schlecht, dann kommt man noch dahinter und kann schön zuschneiden. An alle die mir geantwortet und in den verschiedenen Verordnungen gesucht haben nochmal ganz herzlichen Dank! Interessant war auch, dass es für jedes Bundesland andere Regelungen gibt. Wenn es in unserem Land schon nichts Einheitliches gibt, wie soll das dann mit der EU gehen? (Kleiner Scherz). Schönen Tag! Michaela. -
die 1,8 m hohe Einfriedung kann man an der gesamten Grenze machen
denn die Länge ist NICHT begrenzt! Und eine Einfriedung kann ein Zaun sein (ob sichtdurchlässig oder nicht), Mauer, etc. Die Begrenzung auf 4 m Länge gilt nur für die besagte 2 m hohe Sichtschutzwand an Doppel- und Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern). -
So allmählich erinnerts mich an die Frage
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nur geht es hier um ...
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Sollen wir eine Zeichnung machen?
Werner, wenn Ihre Frau so gerne und gut zeichnet würde ich vorschlagen, wir malen der Michaela jetzt eine 1,8 m hohe und unbegrenzt lange Mauer/Hecke/Einfriedung/Sichtschutz, what ever. Ich habe nach dem letzten Eintrag den Eindruck, das sie es noch nicht verstanden hat. Gruß Stefan -
Oh - so nette Zeitgenossen?
Schade, dass ihr so drauf seid. Mir hätte EINE konkrete Antwort besser geholfen. Und sicher seid ihr euch doch alle nicht 100 %ig. Also zeichnet mal schön. Aber bitte nur, wenn ihr fachlisch und rechtlich sicher seid. Michaela -
So eine nette Antwort?
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Alles klar
Ich schätze die Mühe, die sich die verschiedenen Leute gemacht haben, selbstverständlich sehr und fand es nur schade, dass es dann so wenig komisch endet. Jemand, der sich noch nicht mit sowas beschäftigt hat, ist naturgemäß mit Bauordnungen usw. total überfordert und muss halt nochmal nachfragen. Macht aber nichts - ich werde es überleben. Danke also nochmal. Michaela -
Aber wir helfen doch alle gerne - oder?
find das jetzt nicht so tragisch *diese saublöden Nachbarrechtsgesetzte der Länder oder AGBs oder wie auch immer* soll erst mal eine/r verstehen - aber - wo kämen wir denn da hin, so ganz ohne Gesetzte §... Geheimtipp: der Werner kennt sich inzwischen auch perfekt mit der konstruktiven Seite der Pfostenbefestigung einer solchen Sichtschutzwand aus *grins*. Viel Spaß beim garteln ... Ulf
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Tja, deutsches Recht ist manchmal kompliziert ...
und da kann man nicht immer eine allgemeingültige ja-nein-Antwort geben. Sorry, aber da können wir auch nichts dazu. Bitte noch mal meine letzte Antwort durchlesen, da steht's genau drin. -
Wenig komisch geendet?
Finde ich nicht so. Die Komik nahm doch ständig zu. Ich dachte zwischendurch schon, es ist ein Verladung ala Sinnlostelefon im Radio. Aber wegen der gelegentlich gereizten Reaktionen vom Michaela habe ich diesen Gedanken wieder verworfen und weitergemacht.
Für mich war es die ganze Zeit amüsant. Ich habe mich einige Male schlappgelacht und glaube, so viele gleichlautende und eindeutige Aussagen gab es hier im Forum unter einer Frage noch nie. Super und Danke für das Bauchmuskeltraining.)
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Örtliche Bauvorschriften
z.B. im Bebauungsplan könnten theoretisch auch noch eine Rolle spielen. Insofern gibt letzte Sicherheit wohl nur ein Anruf bei der örtlichen Gemeindeverwaltung? -
Schnelle Lösung
Guten Tag, mein Name ist Bommel ... Zwei gut einbetonierte Stangen in 2 m Abstand vom Zaun einbetonieren, eine Wäscheleine ziehen und dann Tuch Dranhängen. Schon ist der jederzeit abmontierbare Sichtschutz fertig. Dieser ist nach meiner Erkenntnis (KEINE Rechtsberatung!) jederzeit machbar, da jederzeit entfernbar. Wenn einer meckert, einfach behaupten "Ist frisch gewaschen, muss trocknen" Allerdings lohnt sich das nur, wenn Sie prüde oder Nudisten sind. Dito Moralapostel oder Spanner als Nachbarn haben. Nu was sajen zu dem Vorschlag? -
Unechter Bommel!
Der heißt doch eigentlich nicht Erwin, sondern Etno Bommel.
Dennoch gute Alternative, der Sichtschutz. Vor allem mit geringstem Aufwand herzustellen. -
Coming out
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Scheint wohl auch so angefangen zu haben ...
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