Brandschutz für Terrasse mit Holzunterkonstruktion u. verzinkt. Stahlgel. in Bayern
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Brandschutz für Terrasse mit Holzunterkonstruktion u. verzinkt. Stahlgel. in Bayern
gibt es Brandschutzanforderungen (Bayern) für:
Terrassen mit Holzrostunterkonstruktion und Lattenrostbelag
mit Gummiklötzen auf Kupferflachdach gelagert; Geländer verzinktes Stahl. Prinzipiell?
Im Besonderen: in Bezug auf Wohnungsbau-Abstand zum Nachbarn (nicht Nachbargebäude) beim Terrassenaustritt ca. 1.30 m sonst 3.40 m
Kann mir jemand was dazu sagen! Danke
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Prinzipiell nicht ...
Prinzipiell nicht wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Natürlich seind die Abstandsflächen nach BayBO zu beachten. Für den Brandschutz sind nicht die Grenzabstände, sondern die Abstände zwischen den Gebäuden relevant: 6 m wenn Öffnungen (Fenster, Türen etc.) in der Wand sind. -
5 m Feuerüberschlag
bei Gebäuden oder -teilen, die über Eck zusammenstoßen. Öffnungen ind Brandwänden etc. sind prinzipiell nicht zulässig.
Die Technische Durchführungsverordnung zum Thema Brandschutz sagt, dass 'für vor Außenwände vortretende, untergeordnete Gebäudeteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie untergeordnete Vorbauten wie Balkone und Erker' die Bauteile keiner Einstufung nach F30B - F90 A bzw. A - B1 bedürfen. -
Super ...
Super Fr. Tussing!
Das habe ich auch gesucht. Dann sind die 6 m Abstand zum Nachbarn, wenn eine Öffnung in der Wand ist, bestimmt auch falsch, bzw. überholt. Ich habe das Anfang 2000 vom Bauamt erfragt, da meine Garage oben ein Fewnster hat und ich den min. Abstand zum Nachbarhaus brauchte. Jetzt sind's eben 6 m. -
Hm, das verstehe ich jetzt aber gar nicht.
Mindestabstand zum Nachbar aus Brandschutzgründen wegen Fenster in der Garage? Also, 6 m kenne ich gar nicht, aber wenn das Bauamt das so will ... Andererseits sind Garagentore doch auch nicht als T30 eingestuft und wieso soll dann ein Fenster, das nicht besser oder schlechter ist, den Brandschutzvorschriften unterliegen? Sind Sie sicher, dass es nicht einfach um die Abstandsflächenregelung der Landesbauordnung § 6 ging? -
Nö,
laut Abstandsdings hätten ja 3 m gereicht. Da ich jedoch eine Öffnung in der Wand habe, müssen es laut Bauamt 6 m sein. Allerdings ist das bei mir nicht über's Eck, sondern die Wand ist parallel zur Nachbarswand.
Ob's jetzt wirklich so sein muss oder nicht, jetzt steht es schon
Nochmal zum Bauamt: Die wollten das ich meinen Plan ändere, also bin ich reingefahren damit wir das diskutieren können. Und siehe da: Die waren tatsächlich zu blöd den Plan zu lesen, alles ist in Ordnung. -
Ah ja, die Wege der Bauämter
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