Außenputz beschädigt  -  Firma möchte nur Teile davon streichen
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Außenputz beschädigt  -  Firma möchte nur Teile davon streichen

Außenputz beschädigt  -  Firma möchte nur Teile davon streichen
  • Name:
  • Peter
  1. Wieso?

    Foto von Josef Schrage

    Wieso?
  2. Zu wenige Angaben!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal eure Hilfe.

    Wir haben eine Doppelhaushälfte vor 4 Jahren von einem städtischen Bauverein neu gekauft (NRW). Nach 4 Jahren ist uns aufgefallen, dass die weiße Außenputzfassade an mehreren Stellen an der Wetterseite keine Farbe mehr aufweist. Nach langem hin-und-her hat sich die Firma nun entschieden kostenfrei die Wetterseite mit einem neuen Grundanstrich und dann mit einem Endanstrich zu erneuern.

    Die Firma schreibt mir, dass das Angebot aus Kulanz  -  ohne Anerkennung einer Rechtspflicht  -  erstellt ist.

    Jetzt haben wir natürlich das Problem, dass die beiden anderen Außenseiten nach 4 Jahren den "alten" Anstrich haben und das natürlich nicht schön aussieht.

    Haben wir eine Möglichkeit die Firma dazu zu bringen, dass alle Seiten gestrichen werden?

    Danke für die Hilfe im Voraus VG Hallo, unabhängig von der Garantie/Gewährleistung, ihren Vertrag kenne ich nicht.

    Erwarten und bekommen Sie auch eine Ganzlackierung ihres Autos wenn eine Tür nicht in Ordnung ist und dass nach 4 -VIER-Jahren?

    Seinen Sie froh über die Kulanz der Firma ...

    Gruß Nun gut, Sie haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie schreiben aber nicht dazu, ob es ein Neubau  -  mit Übernahme der Haftung für Mangelansprüche (früher: Gewährleistungsansprüche)  -  oder ein Altbau bzw. eine Bestandsimmobilie ist, bei deren Kauf oftmals Mangelansprüche (früher: Gewährleistungsansprüche) ausgeschlossen sind.
    Wenn es sich dabei um eine Neubauimmobilie handelt, wird es wohl ein BGBAbk. Vertrag sein, den Sie geschlossen haben, da es sich um einen Kaufvertrag handeln muss und da man seit 2008 keine VOBAbk. Verträge mehr mit Verbrauchern vereinbaren kann, dies zumindest nicht mehr allumfänglich wirksam.
    Die Haftung für Mängelansprüche beträgt bei einem BGB Vertrag mindestens 5 Jahre, da man die Haftung für Mangelansprüche mit Verbrauchern nicht  -  zumindest nicht rechtswirksam  -  verkürzen, sondern nur verlängern kann.
    Insofern  -  wenn das alles so ist, wie man sich das zunächst Aufgrund Ihrer spärlichen Information so denken kann  -  haben Sie natürlich einen Anspruch auf Nachbesserung, sodann die Fassade Mängel aufweist.
    Da es sich um das optische Kleid Ihres Hauses handelt sollte eine Nachbesserung sicherlich auch die anderen Hausseiten berücksichtigen.
    Es geht ja hier  -  einmal den Vergleich des Herrn Schrage betrachtet  -  sicherlich nicht um ein Auto, sondern um ein Haus und das verhält sich das ein wenig anders als beim Autokauf.
    Befragen Sie einen Anwalt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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