Isolierung fehlt
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Isolierung fehlt
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Jurastudent?
Vorher brauchte es zwischen den Doppelhaushälfte keine Abdichtung. Nun wird die verbleibende Kellerwand zur Außenwand und der abreißende Nachbar muss im Rahmen des Hammerschlag- und Leiterrechtes (Hammerschlages, Leiterrechtes) vor Verfüllung der Baugrube die Möglichkeit einräumen, dass die verbleibenden Kellerwand von deren Besitzer abgedichtet wird. Die Abdichtung selbst ist vom Eigentümer des verbleibenden Kellers zu zahlen. Er kann sich sicher nicht darauf berufen, dass das Nachbarhaus zum Schutze dieser Wand gedient habe und der abreißende Nachbar nun ersatzweise die Abdichtung schuldet.Anderslautende Urteile sind sicher möglich, würden aber doch in Fachkreisen für allgemeines erstaunen sorgen.
Einfacheres Beispiel. Ein Berliner Altbau wird abgerissen. die Gebäudetrennwand des verbleibenden Nachbarn zeigt offenes Vollziegelmauerwerk ohne Putz. Schuldet der abreißende Nachbar jetzt den Verputz der Wand des verbleibenden Nachbargebäudes? Nur weil dieser sich den Fassadenputz an der Gebäudetrennwand zum Zeitpunkt von dessen Errichtung erspart hat, heißt das doch noch lange nicht, dass andere, die die Ersparnis damals ermöglicht haben, jetzt für eine Art Sowieso-Kosten aufkommen sollen.
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