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Haus falsch verputzt. Was muss Firma nachbessern.
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Haus falsch verputzt. Was muss Firma nachbessern.

Hallo, ich habe vor ca. 2 Jahren meinen Neubau (steht in Bayern) von einer Firma verputzen lassen. Es kamen Subunternehmer die von der Firma beauftragt wurden. Die Rechnung habe ich von der Firma bekommen die ich beauftragt habe. Nun zu den Mängeln: ein halbes Jahr nach den Verputzarbeiten, entstand ein großer Riss zwischen Carportmauer und Haus und der Putz riss ab. Hier sollte eigentlich zwischen 2 "Gebäuden" ein Dehnband oder so unter dem Putz sein. Dem war leider nicht so. Die Verputzfirma wollte das anfangs nicht zugeben, willigte dann aber ein es zu reparieren. Nun mussten wir über 1 Jahr warten bis die Firma zum ausbessern kam. In diesem Jahr ergaben sich noch viele andere Dinge. An den Fensterbrettern außen viel ebenfalls der ganze Putz ab. Hier bestätigte mir ein Mitarbeiter dieser Verputzfirma dass auch hier Dehnbänder fehlen die wichtig wären. Genauso wie an einigen anderen Stellen. Dass die Lisenen falsch verputzt sind dachte ich mir schon lange. Sie sind mit dem gleichen rauen Putz gemacht wie das ganze Haus und sind nur ca. um ca. 2 mm versetzt. Das heißt man kann sie schlecht streichen weil der Hausputz teilweise überhängt und sie heben sich kaum vom restlichen Haus ab. Hätte man einfach mit Farbe um die Fenster gestrichen würde es genauso aussehen. Der Chef der Verputzfirma meinte vor 2 Jahren dass das alles passt und wir hätten das sagen müssen wenn wir glatte Lisenen haben wollten. Bei den Ausbesserungsarbeiten wurde mir von einem Mitarbeiter dieser Firma bestätigt dass die Lisenen pure Schlamperei sind. Sie sind an den Ecken nicht eckig, sondern teilweise rund und manchmal auch nicht gerade. Sie hätten glatt sein müssen und viel weiter versetzt werden müssen.

Was kann ich nun tun? Die Pfuscherei an den Fensterblechen wurde mit Acryl ausgespritzt was aber angeblich nicht so lange hält wie wenn es richtig verputzt worden wäre. Bei den Lisenen kann man nichts mehr machen heißt es.

Ich bin sehr verärgert, weil ich die Lisenenarbeit ja schließlich bezahlen musste und habe jetzt so eine Pfuscherei. Die nächsten Jahre werden sicher noch mehr Putz-Probleme auf mich zukommen nach dieser ganzen Schlamperei.

Die Subunternehmer-Firma arbeitet übrigens nicht mehr für diese Verputzfirma weil an anderen Häusern auch gepfuscht wurde.

Ach ja, beim Verkleben der Fensterbretter wurden diese damals fast alle mit dem Teppichmesser zerschnitten. Ich konnte es leider nicht beweisen.

Was würdet ihr mir raten, was soll ich tun? Rechtsschutz habe ich keinen.

  • Name:
  • Nicole K.
  1. da es sich hier ja wwohl ...

    da es sich hier ja wwohl um eine größere Sache an Mängeln handelt, bleibt hier wohl nur der Weg, einen Sachverständigen zu beauftragen um alle Mängel feststellen zu lassegen und den Schaadaenswert zu ermittel, bzw. die Summe der fachrechten Wiederherstellung zu beziffern.
  2. Mit wieviel muss ich denn bei ...

    Mit wieviel muss ich denn bei so einem Gutachten rechnen? Hat man hier denn überhaupt eine Chance dass die Firma alles neu machen muss? Die werden ja kaum den ganzen Putz abtragen und nochmal neu machen? Lisenen kann man anders aber nicht neu machen oder ausbessern. Da die Ausbesserungen heute gemacht wurden, kann ich jetzt sagen wie das gemacht wurde. Der abgerissene Putz und gerissene Putz an den Fensterlaibungen (was auf den Fensterbrettern aufliegt) wurde teilweise neu aufgezogen. An Stellen wo nur Risse waren, wurde mit Acryl ausgebessert. Für mich schaut das aus als wurde hier alles nur mit Acryl verklebt damit es erst mal hält. An der Stelle wo der Putz im Carport über der Türe direkt abgebrochen ist, habe ich jetzt keine Lisene mehr. Das war anscheinend bei der Reparatur nicht mehr machbar. Das soll jetzt nur noch durch Farbe als Lisene erkennbar sein.

    Gibt es denn eine Norm wie eine Lisene geputzt werden muss? Wie schon geschrieben ist die bei meinem Haus kaum von dem restlichen Putz zu erkennen. Sie ist weder glatt noch mehr als 2 mm versetzt.

  3. Alles was ich aus Ihrer Schilderung ...

    Alles was ich aus Ihrer Schilderung ersehe ist, dass hier wohl eine radikale Sanierung Ihrer "Neuen Fassade" erforderlich wird. Dazu ist allerdings ein Ortsbesichtiguing erforderlich, sonst kann ich keine weiteren Aussagen aus der Ferne machen. Gutachtenpreise ohne Besichtigung gibt es gar nicht. Ferner rrichtet sich so etwas nach Aufwand, wobei der Zeitfaktor für sorgfälltige Recherche und Beurteilung das A und O sind. Wie ich erlas, wohnen Sie wie auch ich in Bayern. Wenn Sie interessiert sind, hier meine E-Mail schwarzmeier@maler-schwarzmeier.de Tel 09632 2320.
  4. Ich wohne in Landau an der ...

    Ich wohne in Landau an der Isar. Ich denke das ist zu weit weg. Habe momentan auch keine 2000 € für ein Gutachten und darunter wird sich das keiner anschauen. Der normale Putz am Haus ist in Ordnung. Keine Unebenheiten oder so. Nur die Lisenen und das fehlende Gewebe ist ein Problem das mich wahrscheinlich noch Jahre beschäftigt wenn das Acryl nicht hält oder weitere Risse entstehen wo kein Gewebe eingearbeitet wurde.

    Mein Hauptfrage wäre hier auch ob man Putzrisse überhaupt mit Acryl repariert. Hält das wenigstens die nächsten Jahre? Laut der Verputzerfirma soll ich jetzt über das Acryl einfach darüberstreichen.

  5. Wenn die Mängel, die Sie hier ...

    Wenn die Mängel, die Sie hier beschreiben vorhanden sind, der Handwerker die fachgerechte, vertragsgemäße Mängelbeseitigung verweigert, dann sind Sie als Laie gezwungen, sich einen Sachverständigen zu holen um zu Ihrem Recht zu kommen. Anfallende SV-Kosten gehen dann ja zu Lasten des Verlierers, des Auftragnehmers. Da würde ich nicht auf vertragsgemäße Erfüllung verzichten. Acryl hat da ja gar nichts verloren, da es ja auch nicht nachhaltig elastisch und dichtend ist. Putzrisse an einer neu erstellten Putzfassade mit Acryl ausspritzen, das geht ja gar nicht. Fehlendes Armierungsgewebe nachträglich einbauen, somit ist eine komplette Oberflächenüberarbeitung nöötig. Die Aussage der Putzerfirma zeugt von massiver Ahnungslosigkeit-geht natürlich gar nicht!
  6. stürzen Sie sich nicht ins finanzielle Unglück

    Foto von Martin Kempf

    wenn ihre Fassade keine grundlegenden (wirklich grundlegenden) technische Mängel aufweist, sondern optische Mängel, Mängel an Anschlüssen und was ich so gelesen habe, sehe ich wenig Aussichten. Es wird auf eine partielle Mangelbeseitigung herauslaufen oder auf eine Minderung, die nicht mal für einen Wochenendurlaub reicht. Bei den Differenzen mit den Lisenen denke ich, das geht aus wie das Hornberger schießen: Was nicht explizit schriftlich im Vertrag vereinbart ist, ist nicht geschuldet. Wenn Sie einen Filzputz an Wangen und / oder Lisenen wünschen, dann ist das explizit zu vereinbaren. Wenn nur farblich abgesetzte Lisenen und/oder Wangen bestellt sind, dann gibt es auch keine Verpflichtung, die putztechnisch anders auszuführen. Das heißt: Null Minderung. Die weiteren, angesprochenen Mängel dürften von Ausprägung und Anzahl nicht ausreichen, um eine vollflächige Überarbeitung durchzusetzen (Bauchgefühl  -  für genauere Aussagen müsste ich mehr sehen). Und wenn es zum Streit kommt, kann es durchaus sein, dass Sie von ihrem beauftragten Parteiengutachter (den Sie erstmal bezahlen, so ab 1000 € aufwärts) die Meinung bekommen, dass die Fassade zu überarbeiten ist  -  der gerichtlich bestellte SV dann aber zu einer anderen Auffassung kommt ... Also bevor Sie sich in einen teuren Streit begeben, bei dem Sie hinterher viel Geld für Juristerei ausgeben und trotzdem noch eine optisch unbefriedigende Fassade haben, empfehle ich meist: Sparen Sie sich das Geld für Gericht, Anwälte und Sachverständige und geben Sie es lieber für was sinnvolles aus ...
  7. der private SV will ja immer eine 100 % Lösung, dem Gerichts-SV reichen 90 %

    Foto von wiki

    ich bin Laie, aber mein Eindruck ist dass ein Richter nach den möglichen Folgeschäden fragen wird und da es eher kleinere Mängel an den Anschlüssen sind wird es wirklich nur lokale Ausbesserungen geben.

    Eventuell könnte man einen Baufachanwalt um eine erste Einschätzung (was wäre vertraglich geschuldet) fragen.

    Bei so was muss man ja schon fast hoffen dass man echte große Probleme hat denn bei kleineren Mängeln gehen die Meinungen der SV sehr weit auseinander.

  8. Nacharbeit selbst zahlen

    Jetzt kommt es noch dicker. Der Arbeiter sagte mir dass bei den Fensterblechen eigentlich Gewebe eingeputzt werden hätte müssen. Da das nicht gemacht wurde reißt jetzt der Putz ab. Es wurde mit Acryl ausgespritzt. Jetzt war der Chef der Verputzfirma da und sagt mir dass ich faldsche Fensterbleche habe. Da kann der Putz nicht halten. Warum sagte uns das beim Verputzen keiner und stimmt das? Jetzt soll ich wohl die Nacharbeiten auch noch tahlen weil ich selbst schuld bin.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Nacharbeit selbst zahlen" auf die Frage "Haus falsch verputzt. Was muss Firma nachbessern." im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  9. Verstehe die Antwortnicht. Es wurde ja ...

    Verstehe die Antwortnicht. Es wurde ja bereits nachgearbeitet. Aber plötzlich sind meine Fensterbleche schuld. Bitte das Foto anschauen. Was kann an denen falsch sein dass der Putz abfällt?
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