Unser Bauträger hat sich derart geäußert, dass man hierbei noch nicht von "Riss" sprechen würde.
Ist diese Aussage richtig? Gibt es für einen "Mangel" hierbei wirklich Mindestmaße?
Hier sind Sie:
Unser Bauträger hat sich derart geäußert, dass man hierbei noch nicht von "Riss" sprechen würde.
Ist diese Aussage richtig? Gibt es für einen "Mangel" hierbei wirklich Mindestmaße?
Muss ich beim Anzeigen der Mängel eine Frist zur Behebung setzen? Wenn ja, was ist hierbei angemessen?
Der Bauleiter hat sich schon mal derart geäußert, dass man in der Regel erstmal 4 Jahre abwarten soll, bis sich das Haus und die betroffenen Mauer gesetzt haben. Ist das nur Hinhaltetaktik, um dann, nach ggf. erfolgloser Reparatur die Nachfolegeschäden über die 5 Jahres-Grenze zu ziehen?
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Mangel, Riss". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Mangel, Riss" oder verwandten Themen zu finden.