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Flächenberechnung für Wärmedämmung mit/ohne Fenster/Türen?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Flächenberechnung für Wärmedämmung mit/ohne Fenster/Türen?

Hallo liebe Bau-Gemeinde,

wir lassen im Herbst unsere Fassaden wärmedämmen. Es stellt sich mir aber die Frage, ob die Fläche zur Abrechnung inkl. oder exkl. der Fenster und Türen zu berechnen ist. Dies macht ja schon einen Batzen Geld aus, zumal die Fenster- und Türflächen (Fensterflächen, Türflächen) ja nicht gedämmt werden. Unsere Gesamtfläche sind z.B. 100 m². Davon entfallen 15 m² auf Fenster und Türen, also genau 15 %.

Grüße Michael

  1. Wer plant denn?

    Aus der Frage meine ich schon mal die ersten Kardinalfehler zu erkennen:
    • Sie versuchen den Auftrag direkt an den Handwerker zu vergeben?
    • Ohne dass es eine Planung und Bauüberwachung durch einen Planer (Architekt, Ingenieur) gibt?
    • Demzufolge gibt es auch keine Ausführungspläne über Details, Anschlüsse etc.?
    • Und es gibt kein Leistungsverzeichnis (was der Planer aufstellt), in dem definiert ist, was geleistet werden soll und wie abgerechnet werden soll?

    Wenn Sie alles mit ja beantworten können, dann ist Ihre Frage nach Aufmaß und Abrechnung eigentlich erstmal im Moment das Unwichtigste. Sie müssten dann erstmal zurück auf Start und mit der Planung beginnen.

    Aber zur Abrechnung einige Hinweise (keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung):

    In der Regel wird der Werkvertrag, den Sie als Privatmann mit dem putze/Maler abschließen, ein BGBAbk.-Werkvertrag sein. Damit der Vertrag nach VOBAbk. (siehe unten) abgeschlossen wird, muss die VOB schon wirksam vereinbart werden, was zwischen Handwerker und Privatmann äußerst schwierig zu handhaben ist. Weitere Erklärungen darüber, warum das so ist, führen hier erstmal zu weit.

    Nun wäre es aber mühsam, beim BGB-Werkvertrag alle Abrechnungsmethoden bis ins kleinste Detail schriftlich im Vertrag auszuhandeln.

    Da kommt die Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen VOB Teil C ins Spiel. Diese enthält Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV). Auch zum WDVSAbk., das ist die DINAbk. 18345.

    In dieser ATV sind eine ganze Reihe von Details zum Aufmaß geregelt, unter anderem was nach Flächenmaß und was nach Längenmaß abgerechnet wird, auch ist festgelegt, was Nebenleistungen sind und was besondere Leistungen sind. Es ist auch festgelegt, dass bei Abrechnung nach Flächenmaß Aussparungen über 2,5 m² Einzelgröße abgezogen werden.

    Es stellt sich dann die Frage, ob diese ATV DIN 18345 denn nun überhaupt gilt, falls Sie nur einen Wekrvertrag nach BGB haben sollten. Das wird zuweilen kontrovers diskutiert. Ich meine, die ATV gilt, wenn im Vertrag keine detaillierten Aufmaßregeln festgelegt sind. Die Abrechnung nach der ATV sehe ich als allgemeine Üblichkeit und als Regel der Technik an, als eine Regel die von der Mehrheit der Fachleute angewendet wird. Deshalb gilt meiner Ansicht nach diese Regel der VOB-C, auch wenn es sich um einen BGB-Vertrag handelt.

    Sie sehen, eine kleine Frage, deren Beantwortung gar nicht einfach ist. Aber wie gesagt: Erst durch den Fachmann planen lassen und dann durch den Fachmann ein Leistungsverzeichnis aufstellen. Damit die Sache dann klar wird, kann noch im Leistungsverzeichnis der Hinweis erfolgen, dass für die Ausführung, das Aufmaß und die Abrechnung die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen der VOB-C gelten, auch wenn die Vertragsgrundlage das BGB ist.

    Gruß Das BGB-Werkvertragsrecht kennt nun keine detaillierten Bestimmungen, wie aufzumessen und abzurechnen ist. Also müssten diese Dinge alle einzeln vertraglich geregelt sein, z.B. durch genaue Definition im Leistungsverzeichnis.

  2. Also, erst einmal vielen Dank für ...

    Also, erst einmal vielen Dank für die Antwort. Dann haben alle Privatleute hier in der Siedlung, die ich kenne, ihre Fassadensanierung selbst direkt beim Handwerker bestellt.

    Grüße Michael Görg

  3. Das mag so sein

    Schlussendlich geht jeder Bauherr direkt mit dem Handwerker den Vertrag ein, egal ob da ein Planer als Überwacher involviert ist oder nicht.

    Sie meinen, alle Leute in Ihrer Siedlung, haben den Handwerker ohne Planung und Bauüberwachung gewähren lassen? Das ist vor allem bei den Handwerkern natürlich die beliebteste Konstellation. Warum ist das wohl so?

  4. oha

    Energetische Gebäudesanierung ohne energieberatenden Fachmann? Die Fachfirma stellt ihnen dann auch eine Fachunternehmererklärung zur Einhaltung der EnEVAbk.-Vorgaben aus? Ich darf mal vermuten: Die Details der Fensteranschlüsse, Dachkastenanschlüsse, Sockelabschlüsse usw. plant der Handwerker selbst? Das ist für ihn vielleicht am einfachsten, weil er dann handwerkliche SIMPEL-Lösungen anwendet, die ihm die Ausführung erleichter, egal ob die Bauphysik damit einverstanden ist. Ob es für Sie allerdings am besten ist, da bin ich mir nicht so sicher!
  5. Zwei der Anbieter haben dies bereits ...

    Zwei der Anbieter haben dies bereits angedeutet, dass Sie das tun würden. Bei dem Dritten bin ich da skeptisch, da er mit 100 mm isolieren wollte, wir aber auf 120 mm bestanden haben, um eben die EnV-Vorgaben einzuhalten ...
  6. machen Sie wie sie wollen

    Aus Ihren Antworten lässt sich zwischen den Zeilen lesen, dass sie ohnehin keinen Planer bezahlen wollen. Also werden Ihnen die Handwerker etwas bauen, von dem Sie nie erfahren werden:
    • ob es fachgerecht ist
    • ob es besser gegangen wäre
    • ob es dauerhaft funktioniert

    Viel Glück!

  7. Also, wenn mir jemand bescheinigt, dass ...

    Also, wenn mir jemand bescheinigt, dass er es ordnungsgemäß gemacht hat, dann sollte das ja ausreichend sein. Ich beauftrage ja auch keinen Planer, wenn mir der Elektriker die Elektrischen Leitungsysteme saniert.
  8. unbelehrbar

    Eine solche Auffassung wirft uns mindestens 100 Jahre zurück, wo Häuser noch von Maurermeistern und Zimmerermeistern errichtet wurden, ohne Statik ohne Wärmeschutznachweise, standardisiert allein auf Basis einer Bau-Polizei-Ordnung von 1890. Ich dachte, sie wollen es diesmal besser machen und ingenieurmäßig und Ihr Haus ingenieurmäßig optimieren.
  9. Mir geht es vor allem um ...

    hinreichende Dämmung der Außenleibungen, Schlagregendichtigkeit der Fensterleibungsanschlüsse, fachgerechten Einbau und Eindichtung von Außenfensterbänken jeglicher Art, ordentliche Dichtungsführung am erdberührten Sockel und Spritzwasserbereich, ordentliche Dämmungsführung im Bereich von Ortgang und Dachkasten zur Vermeidung von Wärmebrücken usw.

    Vieles davon lässt sich über Regeldetails der WDVSAbk.-Hersteller klären, oder aus einschlägigen Fachschriften und Regelwerken ersehen, z.B. Regelwerke des Fachverbandes WDVS und Technische Richtlinie Nr. 20 des Glaserhandwerks. Leider gibt es noch immer zu viele Billiglösungen, die wahrscheinlich dem Umstand geschuldet sind, dass ein Stück Fassadendämmung möglichst günstig pauschal beauftragt wird und die Einsparung später an den arbeitsintensiven Details passiert (wo vorher keiner was vereinbart hat).

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