wir haben einen Vertrag zum Neubau unsere Einfamilienhaus in Thüringen mit einem Generalunternehmer geschlossen. (Zeichnungen, Statik und WP kamen vom Architekten).
Wir haben im OGAbk. 4 Bodentiefe Fenster und im EGAbk. 2, wobei eines davon als Terrassenausgang genutzt wird.
Im Vertrag steht nichts von der Umwehrung, weder der Ausschluss noch der Einschluss dieser Arbeiten.
Nun kam der Gu zu mir und will, dass ich die Umwehrungen selbst bezahle, da diese nicht im Vertrag mit Pauschpreis enthalten sind.
Nehme ich richtig an, dass es eine Vorschrift oder DINAbk. gibt, die besagt, dass die Umwehrungen Pflicht sind und somit vom Generalunternehmer übernommen werden müssen? Könnte positiv in meinem Sinne ausgelegt werden, dass die zum Vertrag gehörenden Zeichnungen bereits die Umwehrungen enthalten?
Wie würdet ihr vorgehen?
Das Verhältnis zum Generalunternehmer ist recht gut, das Gerüst steht noch über den Winter, in ein paar Wochen soll der Außenputz aufgebracht werden (je nach Wetter).
VG
Sebastian