Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich lasse gerade einen Neubau mit Verblendfassade erstellen. Zwei direkt übereinander liegende Fensteröffnungen versetzten um ca. 4 cm (Abstand ca. 1300 mm ), obwohl sie in der Ausführungsplanung genau lotrecht untereinander geplant wurden. Der Polier erkennt dies als Mangel nicht an. Ist dies richtig? Gibt es hierfür Toleranzmaße? Ist dies ein hinzunehmender Mangel?
Über aufschlussreiche Antworten würde ich mich freuen.
zulässige Toleranzen bei Verblendfassade
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
zulässige Toleranzen bei Verblendfassade
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nur die Verblendfassade?
Der Rohbauer hat die Rohbauöffnungen exakt übereinander gesetzt, dem Bauleiter ist nichts aufgefallen und der Fensterbauer hat die Fenster in die ordnungsgemäß erstellten Rohbauöffnungen mittig übereinander gesetzt?
... und nur der Verblender baut jetzt alles schief?
Wie sollen wir uns das vorstellen?
Könnten Sie mal Fotos machen und einstellen? -
Die gesamte Fensteröffnung ist versetzt angeordnet ...
Die gesamte Fensteröffnung ist versetzt angeordnet (Hintermauerwerk, Verblender , Fenster) Ich habe ein Bild angefügt. -
Anders wäre das auch schlecht möglich.
Moin, Moin,
die Ursache für diese optische Unregelmäßigkeit wurde schon von Anfang an vom Rohbauer, falsches Maß und/ oder schiefe Leibung gesetzt!
Der Fenstermonteur kann"s eigentlich nur mittig in die vorhandene Öffnung setzen.
Was nicht heißt, dass er ein Zeichnungsmaß nicht beachten muss.
Der Klinkerer hat keine Chance was zu korrigieren, hätte aber mehr als der Fenstermonteur eine Prüfpflicht mit Bedenkenanmeldung gehabt.
Dann hätte man das Fenster noch mit verhältnismäßigem Aufwand versetzen können.
Jetzt ist es ärgerlich, der Rückbau vermutlich unverhältnismäßig und das Ganze bleibt eine Erinnerung an Versäumnisse.
Einem Baubegleiter wäre es sicher eher aufgefallen.
Versuchen Sie, für die optische Beeinträchtigung einen Preisnachlass vom Hausanbieter zu erhalten.
Grüße -
habe es befürchtet!
... stellt sich dann nur die Frage welche Minderung angemessen wäre.
Es fällt sofort auf, wenn man sich vor das Haus stellt. Das würde auch ein möglicher Käufer bei einem späteren Verkauf des Hauses sofort sehen und es würde den Wert entsprechend mindern. -
Ich fürchte Sie erwarten da zu viel.
Das ist eher eine rechtliche Frage, die unter Würdigung der Umstände zu bewerten ist.
u.a. nach der Sichtbarkeit:
Straßenseite oder Rückseite,
nach dem Wert des Objektes insgesamt:
Villa oder Reihenendhaus
usw.
Wer sieht das schon und wann?
Wann haben Sie das als doch eher aktiv Suchender entdeckt,
obwohl das die gesamte Rohbauphase im gleichen Verhältnis sichtbar bzw. erkennbar war.
Mein Rat:
Schriftlich der Firma mitteilen.
Im Rahmen der Hausübergabe was anbieten lassen.
Spätestens zur Vorabnahme bzw. Endabnahme jemanden an Ihrer Seite zum Durchgang des Objektes und der Prüfung der Gesamtleistung mitnehmen.
Grüße
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