Wir haben uns dieses Jahr ein kleines Anwesen gekauft und in kompletter Eigenleistung saniert. Eine bestehende Außenmauer war so marode, das Wasser durch die Wand lief. Wir haben diese im Verhältnis 1:1 erneuert, wobei auch ein neues Fenster in der selben Größe des vorherigen Fensters eingebaut wurde. Nun steigt uns das Landratsamt auf die Füße, weil wir dafür einen Plan bzw. eine Genehmigung gebraucht hätten. Laut Aussage unabhängiger Bekannter sagen die Einen, man braucht eine Genehmigung für die Erneuerung einer bestehenden Außenwand, die anderen, man braucht keine Genehmigung. Ich hoffe, mir kann einer Eurer Bauexperten weiterhelfen, damit ich für das Gespräch mit dem Landratsamt dementsprechend gewappnet bin.
Vielen Dank
Deutschland/Niederbayern
Genehmigung oder nicht?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Genehmigung oder nicht?
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Instandsetzung ohne Veränderung ...
Instandsetzung ohne Veränderung sollte nicht einer Genehmigung bedürfen!
Anders sieht es aus bei Gebäuden im Bestandsschutz die in der Form neu nicht genehmigt werden würden. Hier kann ein Abriss bedeuten, dass man eben nicht wieder gleich aufbauen kann. Das sollte aber beim ersetzen bzw. sanieren einer einzelnen Mauer nicht gelten ... wobei ich das bayerische Baurecht nicht im Detail kenne, komme ja von der entgegengesetzten Ecke Deutschlands ...
noch ganz dahingestellt sei, inwiefern man bei der Sanierung die aktuellen EnEVAbk.-Bedingungen erfüllen muss und das auch nachweisen, das hängt dann aber mit dem Gesamtprojekt zusammen und auch nicht mit der einzelnen Wand ...
Gruß
Arno Kuschow -
Fakten
Ich nehme an, es fehlen noch einige Fakten.
Evtl. ist das Bauamt nicht nur wegen dem Austausch einer Wand auf das Bauvorhaben aufmerksam geworden. Es könnte durch die "Komplett-Sanierung" eine Umnutzung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeteilen gekommen sein, oder das Gebäude befindet sich im Außenbereich und war zu lange ungenutzt, oder oder ...
das Beste wird sein, einen ortsnah tätigen Entwurfsverfasser aufzusuchen, dem Sie dann den Schriftverkehr vom Bauamt und evtl. vorhandene Bauunterlagen vorlegen. Der kann Ihnen dann sagen, was zu veranlassen ist.
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