WDVS an Altbau bei unterschrittenen Grenzabstand in NDS
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
WDVS an Altbau bei unterschrittenen Grenzabstand in NDS
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
möchte mein altes bestehendes Wohnhaus (Baujahr vor 1900) mit einen WDVSAbk. zur Energieeinsparung versehen. Hier im alten Ortskern sind die heutigen gültigen Grenzabstände nicht eingehalten. Die Außenwand, die wärmegedämmt werden soll, besitzt einen Grenzabstand von 2,40 m bei einer Höhe von 2.45 m, der Dachüberstand beträgt 0,6 m. Ist eine Ausführung der Wärmedämmmaßnahme mit ein 140 mm WDVS möglich oder muss ich weiterhin unnötig viel Energie verbrauchen. Es ist zwar nicht ganz einfach mit diesen alten Bauweisen, vielleicht können mir aber ein paar Forumsmitglieder ein bisschen helfen die Umwelt zu schonen.
Vielen Dank schon mal!
Gruß Werni
möchte mein altes bestehendes Wohnhaus (Baujahr vor 1900) mit einen WDVSAbk. zur Energieeinsparung versehen. Hier im alten Ortskern sind die heutigen gültigen Grenzabstände nicht eingehalten. Die Außenwand, die wärmegedämmt werden soll, besitzt einen Grenzabstand von 2,40 m bei einer Höhe von 2.45 m, der Dachüberstand beträgt 0,6 m. Ist eine Ausführung der Wärmedämmmaßnahme mit ein 140 mm WDVS möglich oder muss ich weiterhin unnötig viel Energie verbrauchen. Es ist zwar nicht ganz einfach mit diesen alten Bauweisen, vielleicht können mir aber ein paar Forumsmitglieder ein bisschen helfen die Umwelt zu schonen.
Vielen Dank schon mal!
Gruß Werni
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Grenzabstand
Sehr geehrter Herr Wernier K. ,
ich hatte auch schon einmal bei einem Bauvorhaben ein Problem mit dem Grenzabstand.
Wir haben das so gelöst, dass bei dem betreffenden Nachbarn eine Baulast im Grundbuch eingetragen wurde, und Geld floss. Nur ein Vertrag mit dem derzeitigen Mieter hatten wir nicht gemacht, denn was geschieht, wenn dieser das Haus verkauft?
MfG
Schwabe -
Abweichungen von den Abstandsvorschriften in besonderen Fällen
Sehr geehrter Herr Wernier,
Der § 13 Abs. 1 Pkt. 5 NBauO sollte helfen:
Abweichungen von den Abstandsvorschriften in besonderen Fällen
(1) Geringere als die in den §§ 7 bis 12a vorgeschriebenen Abstände können ausnahmsweise zugelassen werden ...
5 ... für Baumaßnahmen an Außenwänden vorhandener Gebäude, wie Verkleidung oder Verblendung.
MfG J. SchröderWeiterführende Links:
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Kosten / Nutzen der Wärmedämmung
Es steht zwar in der Bauordnung, das in Ausnahmen der Abstand unterschritten werden kann (für Verkleidung und Verblendung ), aber der Brandschutz muss gegeben sein. Wenn ich nun die Wärmedämmung durchführen möchte, muss diese Wärmedämmung doch auch den Brandschutz erfüllen, oder? Dieses ist bestimmt erheblich teurer. Wenn ich nun mit den Nachbarn klar komme (Baulast+Entschädigung), erhöhter Kostenaufwand für die Wärmedämmung wegen Brandschutz und ca. 30 % der Außenwand sowieso mit Fenstern versehen sind, lohnt sich dann noch eine Wärmedämmmaßnahme an dieser Außenwand. Mein Wohnhaus ist sonst bis auf diese Wand vollständig wärmegedämmt.