Hallo allerseits,
an unserem Einfamilienhaus zeigten sich nach reichlich 4 Jahren im Außenputz vereinzelt horizontale Risse entlang der Fugen (Poroton, verklebt). Im Herbst stellte ich eine Mängelanzeige mit Bitte um fachmännisches Ausbessern und Wiederherstellung der farblichen Gestaltung der Gesamtfläche. Die Baufirma akzeptiere die Risse auch als Mangel, verwies aber darauf, dass ausschließlich die Risse farblich behandelt werden. Die farbliche Wiederherstellung der Gesamtfläche könne ich nicht verlangen und müsste dies selbst bezahlen. Nun gibt es nach fünf Jahren wirklich noch keine Notwendigkeit, die Fassade neu streichen zu lassen, sie sieht ansonsten noch sehr gut aus. Allerdings haben wir auch keine Lust auf eine "fleckige" Fassade durch den eventuellen Unterschied nach der Mängelbeseitigung.
Aufgrund der Witterung konnten die Arbeiten noch nicht durchgeführt werden, sollen aber demnächst gemacht werden, da die Garantie Ende April endet und die Bürgschaft der Bank Ende Juni ausläuft.
Kann ich die farbliche Wiederherstellung der Fassade im Rahmen der Mängelbeseitigung "Risse" unter den gegebenen Umständen verlangen?
Könnte ich ggf. bei konstanter Weigerung der Baufirma auch noch nach Garantieablauf, aber vor Auslaufen der Bürgschaft diese zur endgültigen Wiederherstellung der Fassade heranziehen?
Herzlichen Dank für alle Tipps!
Grüße aus Sachsen -
Frank
farbliche Wiederherstellung nach Mangelbeseitigung Außenputz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
farbliche Wiederherstellung nach Mangelbeseitigung Außenputz
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sind sie streitbereit?
Die Art der Mangelbeseitigung ist Sache des AN - wenn er es schafft, die Risse fachgerecht so zu beseitigen, dass die Fassade aus betrachtungsüblichem Abstand ein gleichmäßiges Bild ergibt, dann ist das völlig in Ordnung. Das werden Sie aber erst hinterher feststellen und wenn es aussieht wie eine gescheckt Kuh, dann kommt das volle Programm mit Gericht, Gutachter, Rechtsanwalt ... muss man sich überlegen, ob man dazu Lust und Laune hat oder einem die Nerven zu schade sind, wenn die Mängel nicht gravierend sind und man zur Not damit Leben kann. -
Fassadenanstrich
sind übvlicherweise Folgekosten der Mangelbeseitigung und als slche auch durch die Firma zu besitigen. Sie müssen sich aber einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen. Die technische Lebensdauer von Fassadenanstrichen beträgt ca. 15 Jahre. Streicht die Firma nach Risssanierung die ganze Fassade neu, so müssen Sie die dadrch entsehende Wertverbesserung tragen, also etwa 1/3 der Anstrichkosten, da ja der vorhandene Anstrich bereits 1/3 seiner Lebensdauer hinter sich hat. Diesen Anspruch könnten Sie sicher auch gerichtlich durchsetzen. Sie haben noch eine Bürgschaft? Da reden Sie mal mit einem Anwalt, wie man mit der am Besten hantiert, falls die Firma weiterhin jeglicheMalerkosten ablehnt. -
Wenn der AN mitdenkt außergerichtlich
Hallo zusammen ...
in diesem Fall scheint es lediglich um das Erscheinungsbild zu gehen und die Befürchtung der Farbunterschiede.
Das der Unternehmer wirklich nur die Risse anpassen muss wäre rechtlich zu prüfen, ansonsten bin ich jedoch der Meinung dass
sofern ein Mangel vorliegt, den der Unternehmer zu verantworten hat, dieser die Möglichkeit der Ausbesserung je nach Zumutbarkeit zu bekommen hat ... Der Punkt der Zumutbarkeit ist ebenfalls rechtlich zu prüfen ... Wenn es nach diesen Ausbesserungsarbeiten jedoch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kommen sollte, kann man immer noch darauf bestehen das die vertraglichen Leistungen auch geschuldet werden ... Sofern Gewährleistung aktuell ist ... ich meine auch das bei erfolgter schriftlicher Mängelverfolgung die Gewährleistung verlängert wird ... also der Unternehmer kann sich nicht darauf berufen das irgendwas irgendwann ausläuft ... wichtig ist das Datum der Mitteilung zur Mängelrüge.
Wenn die Farbe ausgetrocknet ist, sieht man es am besten ...
Sollte der Bauunternehmer im Falle, dass Unterschiede auftreten, die das Bild beeinträchtigen, nicht bereit sein Aufgrund der Zumutbarkeit die ganze Hütte zu streichen ... kann man eine Hilfsaufrechnung machen und diese auch geltend machen ... Leider ist so was meist mit Gerichtsverfahren verbunden ... wenn sich die Anwälte der Beiden Parteien außergerichtlich einigen können, wäre das sicherlich gut ... Dem Unternehmer muss auch klar sein das kosten auf Ihn zukommen, da dieser auch die Risse als Mangel akzeptiert hat.
Mit freundlichem Gruß
Fug-Sanier- und Innenausbauunternehmen kaisen -
VOB nur einmal Verlängerung
Hallo nochmal ...
Bzgl. der Verlängerung der Gewährleistungsfrist findet
§ 13 nr. 5 Abs. 1 Satz2 VOBAbk./B Anwendung
Aber wird nur ein einziges mal verlängert!
Mit freundlichem Gruß
Fug-Sanier- und Innenausbauunternehmen Kaisen -
Danke für die Antworten!
Danke für die Antworten bisher.
Da ich nicht sehr streitfreudig bin, will ich es natürlich nicht auf ein Gemetzel der Anwälte ankommen lassen!
Dachte allerdings immer, dass ich mit der Bürgschaft ein Druckmittel in der Hand habe, welches ich im "Notfall" auch ohne "Gutachter, Gericht, Rechtsanwalt ... " einsetzen kann. Zu Deutsch, wenn die Fassade gar zu fleckig wird, würde ich den Maler noch mal auf eigene Rechnung kommen lassen und mir die Kosten dafür von der Bank wiederholen. Geht anscheinend doch nicht so einfach ... Schönes Wochenende noch!
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- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Haus falsch verputzt. Was muss Firma nachbessern.
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 14324: farbliche Wiederherstellung nach Mangelbeseitigung Außenputz
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