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Riss im Glasvordach: Gewährleistung durch Bauträger?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Riss im Glasvordach: Gewährleistung durch Bauträger?

Hallo,
vor ein paar Tagen haben wir einen Riss in unserem Glasvordach entdeckt. Und zwar genau da , wo auch die Bohrung/Verschraubung ist.
Jetzt durch die Kälte scheint dieser Riss zu wandern.
Unser Haus ist durch einen Bauträger gebaut worden und ist ca. 1 Jahr alt. Bei den anderen Häusern gibt es dieses Problem nicht.
Ein Anruf beim Bauleiter ergab: Da es sich um eine Fremdeinwirkung handelt, ist der Bauträger hier nicht zuständig. Bei der Übergabe vor einem Jahr war ja alles noch in Ordnung.
Ich meine: Durch dieses Loch und evtl. zu strammer Befestigung ist durch die Kälte ein Riss entstanden. Also Material und/oder Befestigungsfehler.
Der Bauleiter sagt, dass ich doch beweispflichtig wäre.
Was jetzt? Soll ich gerichtlich vorgehen? (Lohnt sich das ohne Rechtsschutz?)
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
  1. Nach der Abnahme

    sind tatsächlich Sie beweispflichtig, d.h. : Wenn Sie einen Schaden feststellen (Glasbruch) müssen SIE nachweisen, dass dieser Schaden auf einen planerischen oder handwerklichen Mangel der Bauleistung zurück zu führen ist und nicht auf einen Gebrauchsschaden oder Fremdeinwirkung.
    Sie fotografieren den Riss in der Verglasung und das Detail der Verschraubung mit dem Hinweis, dass es hier Aufgrund thermisch bedingter Spannungen und Zwängungen im Klemmbereich zu dem Schaden gekommen sei. Schicken sSie dieses Schreiben samt Fotos an den Bauträger. Fordern Sie in diesem Schreiben den Bauträger auf mit Frist (14 Tage) den Mangel zu beseitigen oder zumindest diesen schriftlich anzuerkennen und Mangelbeseitigung zu terminieren. Setzen sie gleich in diesem Schreiben einen 2. Termin (etwa 4 Wochen)  -  Sollte bis zu diesem Termin weder eine Mängelbeseitigung erfolgt sein noch eine schriftliche Anerkenntnis des Mangels vorliegen, so drohen Sie die Ersatzvornahme zu Lasten des Bauträger an.
    Wenn der Bauträger Mängelbeseitigung ablehnt: Sie suchen sich einen Glaser. der sich gut mit solchen Schäden auskennt, machen mit ihm einen Termin zur Reparatur aus, teilen diesem dem Bauträger mit, damit er auf eigenen Wunsch evtl. vor Ort sein kann und weisen darauf hin, dass ie Ursache des Glasbruchs zum Termin mit untersucht und dokumentiert wird. Schnappen Sie sich im Zweifel zusätzlich noch einen Architekt oder Sachverständigen, der zum Ortstermin mit hinzu kommt. Fotos von jedem Detail des auseinandergebauten Klemmbereichs sind wichtig! Weisen Sie den Bauträger darauf hin, dass der Bauleiter den Mangel abgelehnt hat und dass Sie deshalb gezwungen sind, Fachleute hinzu zu ziehen deren Kosten zusätzlich zu den Glaserkosten vom Bauträger übernommen werden müssen.
  2. Oder so ...

    Um Honorarrechnungen und eine Terminschlacht abzuwenden, kann man die Sache auch über die Gebäudeversicherung regeln, sofern Glasbruch eingeschlossen ist. Aber dem Glaser sagen, er solle es richtig machen, und dem Bauträger netterweise den Mangel mitteilen, damit er es in Zukunft besser machen lässt. Sie können ja die Gebäudeversicherung mit dem Bauträger streiten lassen, falls diese zum Schluss kommt, es sei ein Baumangel gewesen.
  3. Wie

    Sie richtig schreiben H. Tilgner, muss der Bauherr beweisen!
    Das hier, Zitat: "Sie fotografieren den Riss in der Verglasung und das Detail der Verschraubung mit dem Hinweis, dass es hier Aufgrund thermisch bedingter Spannungen und Zwängungen im Klemmbereich zu dem Schaden gekommen sei"
    ist aber kein Beweis, sondern lediglich eine Behauptung.
    Insofern ist auch die von Ihnen beschriebene, weitere Vorgehensweise äußerst zweifelhaft.
  4. Haben Sie einen Vorschlag?

    Hallo Herr Peters,
    haben Se einen anderen Vorschlag, wie ich vorgehen soll?
  5. Der "bessere" Vorschlag von Herrn Peters

    tät mich auch interessieren. Die Idee von Hr. Paulsen mit dem Umweg über die Gebäudeversicherung finde ich allerdings sehr praktisch.
    Mich würde interessieren, wie "Beweise" eines Mangels bei Hr. Peters aussehen. Schaden dokumentieren, Ursache feststellen, Mangel dokumentieren und vielleicht noch aufzeigen, gegen welche Regel der Technik damit verstoßen wurde  -  das dürfte doch wohl als Glaubhaftmachung reichen. Dann ist die Gegenseite (Bauträger) gegenbeweispflichtig. So lehren es auch die Baurechts-Anwälte in den Sachverständigenweiterbildungen.
  6. das

    Anschauen des Mangels/ Schadens durch den Handwerker ist wohl erstmal das Mindeste.
    Dazu müssen Sie Ihm erstmal auch nicht beweisen, was die genaue Ursache dafür ist,
    sondern dem Bauträger nur mitteilen, und das schriftlich, dass sich ein Riss gebildet hat.
    (der zur Abnahme noch nicht da war).
    Der Gebäude- / Glasversicherer könnte den "Beweis" antreten.
    Der wird sich aber nicht mit dem Handwerker streiten,
    Ihnen aber vielleicht schriftlich begründen,
    warum es eigentlich kein Versicherungsschaden ist.
    Man kann hier auch ein Bild einstellen
    ... und seinen Namen nennen
    ;-)
    Grüße
  7. Möchte aber einen Anwalt oder Sachverständigen meiden

    Hallo,
    danke erst mal für die vielen Tipps.
    Ich möchte einen Anwalt oder Sachverständigen meiden, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und bei der letzten Auseinandersetzung mit dem Bauträger (Streitwert: 500 €) der Anwalt mich 300 € gekostet hat.
    Was ich jetzt bisher gemacht habe:
    1. Die Gebäudeversicherung angerufen und mittgeteilt, dass da ein Riss im Glas durch Schneedruck entstanden ist. Die Versicherung hat die Meldung aufgenommen und wollen mir Papiere zu kommen lassen
    2. Fotos Geschossen, die noch entwickelt werden müssen
    3. Brief an den Bauträger erstellt, wo ich die Fotos zu tun werde, und eine Frist von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung oder eine Anerkennung dieses Mangel gewährt. Sobald die Fotos fertig sind (in 2-3 Tagen) schicke ich diesen Brief per Einschreiben los.
    Die Erfahrung mit dem Bauträger hat gezeigt, dass die aalglatt sind. Ich bin mir zu 99 % sicher, dass die diesen Schaden als Mangel nicht akzeptieren, sondern auf Fremdeinwirkung pochen werden.
    Weiteres Vorgehen:
    1. Falls die Versicherung die Zahlung ablehnt, soll dann einen Glaser kommen lassen?
    2. Vor dem Termin mit dem Glaser dann den Bauträger schriftlich per Einschreiben informieren und ihn zu diesem Termin einladen und mitteilen, dass an diesem Termin auch die Ursache ermittelt und dokumentiert wird.
    Auch mit Ersatzvornahme zu Lasten des Bauträger androhen.
    OK so?
    Die Frage ist, ob der Bauträger auf die Drohung mit Ersatzvornahme eingeht. Ich denke eher nicht. Was dann?

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Möchte aber einen Anwalt oder Sachverständigen meiden" auf die Frage "Riss im Glasvordach: Gewährleistung durch Bauträger?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  8. Hier ein Detailfoto

    Hier ein detaillierteres Foto.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Hier ein Detailfoto" auf die Frage "Riss im Glasvordach: Gewährleistung durch Bauträger?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
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