Hartzputzfassade; Silikonhartzputzfassade; Mineralputzfassade oder Filzputzfassade
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Hartzputzfassade; Silikonhartzputzfassade; Mineralputzfassade oder Filzputzfassade
Ich möchte meine alte Fassade neu machen lassen. Jedoch habe habe 3 Firmen und 4verschiedene Meinungen zu den von mir oben genannten Putzen. Ich weiß jetzt leider nicht mehr welcher Putz besser für meine Fassade ist. zur Info Der alte Putz ist ganz ab. Vielleicht kann mir ja einer weiter helfen.
MfG
-
Außenputz
Hallo Luc Poos,
welches Baujahr ist das Haus, und aus welchem Material besteht der Wandbaustoff? Ist ein WDVSAbk. vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Hallo Herr Schwabe Mein Haus wurde 1928 aus ...
Hallo Herr Schwabe
Mein Haus wurde 1928 aus Eisenerzsteinen gebaut, und hat eine Wandstärke von +-50 cm (Regenseite).
Einer will eine Putzmatte einlegen (Filsputz), der andere einen Unterputz mit Panzergewebe (Siliconfarbputz) und der Dritte will ein Gewebe in Armeniermörtel spachteln (Mineral-Oberputz). Leider kann ich keine Andeutungen über ein Wärmedämmverbundsystem in den Angeboten finden.
Was ich auf jeden Fall vermeiden möchte, ist dass meine Fassade bei Regen aussieht wie ein großer Schwamm der alles Wasser aufsaugt und nur schwer wieder losslässt, wie man es öfters an Plattenbauhäusern vorfindet.
Mir freundlichen Grüßen
Luc Poos -
Dämmung
Hallo Luc Poos,
" ... aus Eisenerzsteinen ... ". Dieses Material kenne ich nicht. Können Sie für das Material nähere Kenndaten liefern/beschreiben. Dann kann ich besser entscheiden hinsichtlich Putzvorschlag.
"Leider kann ich keine Andeutungen über ein Wärmedämmverbundsystem in den Angeboten finden. "
Hier läuft etwas falsch. Sie sind der Auftraggeber = Geld geber, und bestimmen somit, was gebaut werden soll. Sie müssen sich überlegen, ob Sie eine Außendämmung wollen oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
EnEV ...
Hallo
und nicht die EnEVAbk. vergessen.
Ein Haus von 1928 das neu verputzt wird muss anschließend (Wand) die Werte der EnEV erfüllen, wie soll das gehen ohne Dämmung?
Gruß -
Dämmung
" ... und nicht die EnEVAbk. vergessen. " Gilt bei Einfamilienhaus Bestand nur bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung etc. Sind diese Dinge nicht angedacht, liegt weiterhin Eigennutzung vor, werden keine Fördermittel beantragt, muss kein Bedarfs- / Verbrauchsausweis (Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis) ausgestellt werden. Es muss dann die Einhaltung der Vorgaben der EnEV nicht nachgewiesen und somit nicht einhalten werden. -
wo steht das Herr Schwabe? Haben Sie einen ...
wo steht das Herr Schwabe? Haben Sie einen Link dazu? -
der Link würde mich auch interessieren ...
... der Link würde mich auch interessieren ... -
Stein Art
Hallo Herr Schwabe
Also Eisenerzsteine sind inetwa "Natursteine" aus denen früher Eisen gewonnen wurde. Diese Steine haben eine Unregelmäßige Form und werden aufeinander gestapelt, und mit Mörtel miteinander verbunden. Ich habe mir erlaubt Ihnen eine Foto an Ihre Kontact E-Mail-Adresse zu senden um Ihnen hoffentlich eine kleine Idee zu geben, wie das Mauerwerk aufgebaut ist (Habe leider zurzeit kein besseres Foto).
"überlegen, ob Sie eine Außendämmung wollen oder nicht" man hat mir gesagt ich bräuchte keine Wärmedämmung da dies sich bei einer Mauerdicke von etwa 50 cm nicht lohnen täte, dieses würde sich nie im Leben bezahlt machen (da waren die drei sich auch eins).
MfG
Luc Poos -
hm ...
Hallo
Mal zum Nachdenken;
Wenn ich nicht Verkaufen, Verpachten oder Vermieten will muss ich mich nicht an die EnEVAbk. halten, hm ...
Was ist eigentlich mit dem Baurecht oder der Statik, vielleicht will ich ein paar Wände entfernen, brauche ich ja dann auch nicht zu beachten oder?
Was ist eigentlich wenn ich meine Meinung ändere und 1 Monat nach Fertigstellung doch Vermieten/Verkaufen will oder muss?
Muss ich dann Nachbessern oder habe ich "Bestandsschutz"?
Gruß
PS An den Fragesteller; Einfach mal den Paragraph 9 der EnEV lesen ...
Übrigens aus wirtschaftlichen Gründen können sie sich von der EnEV befreien lassen, wie sinnvoll/wirtschaftlich es jedoch ist eine Bruchsteinmauer mit einem U-Wert von 2-3,5 nicht zu dämmen ...
Zu den 3 "Fachmänner" vor Ort muss man nicht unbedingt etwas sagen ... -
Fassade
"Mal zum Nachdenken;
Wenn ich nicht Verkaufen, Verpachten oder Vermieten will muss ich mich nicht an die EnEVAbk. halten, hm ... "
Das ist doch ganz einfach zu verstehen. Wenn vermietet, verpachtet, verkauft etc. werden soll, kann der Käufer/Mieter etc. einen Energiepass verlangen. Somit müssen also, wenn die Absicht besteht zu vermieten etc., die Vorgaben der EnEV eingehalten werden.
Will ich nicht vermieten etc. und keine Fördermittel in Anspruch nehmen - wer zwingt mich, die Vorgaben der EnEV einzuhalten? Niemand, außer mein Geldbeutel. Oder glauben Sie, es läuft dann ein Anwalt draußen rum und verklagt mich auf Nichteinhaltung der EnEV? Unsinn!
"Was ist eigentlich mit dem Baurecht oder der Statik, vielleicht will ich ein paar Wände entfernen, brauche ich ja dann auch nicht zu beachten oder? " Diese Frage meinen Sie jetzt nicht im Ernst?
Hier geht es um Baurecht, um einen Bauantrag, der eingereicht werden und genehmigt werden muss. Wissen Sie das nicht?
"Was ist eigentlich wenn ich meine Meinung ändere und 1 Monat nach Fertigstellung doch Vermieten/Verkaufen will oder muss? " Dann geht das natürlich nicht. Oder:
Gegenfrage: Was denken Sie, wenn in 10 Jahren ein Einfamilienhaus nicht mit EnEV Standard verkauft werden soll, was passiert dann? Auf Grund der Nichteinhaltung der Vorgaben der EnEV und damit höheren Energieverlust, wird der Verkäufer einen schlechteren Verkaufspreis erzielen, oder nicht verkaufen können. Das ist alles. Also kein (!) Zwang - aber vorher überlegen. -
Wer zwingt Sie, bei Rot an der Ampel ...
Wer zwingt Sie, bei Rot an der Ampel anzuhalten? Die Straßenverkehrsordnung? Oder gilt die nur einzuhalten, wenn Sie gerade jemand anhält? Führerschein brauche ich nur wenn jemand fragt? Verordnung mit Gesetzescharakter = verbindlich? Muss ich mich an meine Statik vielleicht doch nicht halten, weil ja eh keiner "draußen rumrennt und mich verklagt"? Also warum, wenn nicht über den § 25, sollte ich nicht eigentlich müssen? -
Fassade
Wenn ein Besitzer eines Einfamilienhaus von einer Behörde oder einer Kreditanstalt eine Genehmigung benötigt, wird sein Antrag kontrolliert und er muss (!) die Vorgaben der EvEV einhalten - sonst wird sein Antrag abgelehnt. Somit kann der Staat kontrollierend eingreifen.
Wenn ein Besitzer eines Einfamilienhaus nicht Verkaufen, Verpachten oder Vermieten will, wird er immer die für ihn wirtschaftlichste Variante aussuchen. Und wenn er der Meinung ist, Nicht-dämmen ist die wirtschaftlichste Methode - macht er es so. Oder wie wollen Sie dem Eigentümer erklären, dass er dämmen muss?
So einfach und eindeutig ist das. -
Ich dachte ...
Hallo
Ich dachte wir leben hier in einem Rechtsstaat, in dem wir uns an Gesetze und Verordnungen halten (wenigstens einigermaßen).
Weiterhin dachte ich, dass man als Ingenieur und Sachverständiger, einem Laien hilft die gültigen Gesetze und Verordnungen umzusetzen ...
"Scheinbar liege ich falsch"!
Gruß
PS
Herr Schwabe wenn sie eine Bauleitung oder ein Gutachten erstellen, was dient ihnen eigentlich als "Grundlage", Baurecht, Statik, EnEVAbk., DINAbk. ...?
Wie begründen sie dass vor Gericht? -
woher beziehen so manche ihre Infos? wühltisch?
Moin,
@ Herrn Schwabe,
der Fragesteller schrieb, er wolle seine Hauswand neu pinseln. Da er dabei vermutlich mehr als 20 % der Flächen gleicher Ausrichtung verändern wird, greift die EnEVAbk. auch bei eigen genutzten Gebäuden vollumfassend (§ 9).
Und damit Sie sich schon mal langsam eindenken können, ab der EnEV 2009 werden die Grenzen bei 10 % gezogen. Spannend wird die Novellierung der Schornsteinfegerordnung. Der Schwarze Mann wird zukünftig Kontrollen z.B. über gedämmte Geschossdecken ausführen dürfen/müssen/sollen/können.Bislang war/ist nur das Problem: die Verordnung gilt, nur kontrollieren tut sie niemand. Das wird nunmehr im ersten Schritt 2009 getan. 2012 oder 2013 kommt dann noch eine neue EnEV, bei der die Forderungen noch deutlicher werden.
Stefan Ibold -
Fassade
@Ibold:
"der Fragesteller schrieb, er wolle seine Hauswand neu pinseln. Da er dabei vermutlich mehr als 20 % der Flächen gleicher Ausrichtung verändern wird, greift die EnEVAbk. auch bei eigen genutzten Gebäuden vollumfassend (§ 9). "
Als Kommentar dazu Auszug aus Anlage 3:
"bei einer bestehenden Wand mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer
0,9 W/ (m² - K) der Außenputz erneuert wird ... "
Außenputz - nicht Farbe, Herr Ibold. Ist auch logisch, sonst müsste beim Renovierungsanstrich der Holzfenster diese erneuert werden - wirtschaftlicher Unsinn. -
Fassade
@ Herr Lehmann,
"Herr Schwabe wenn sie eine Bauleitung oder ein Gutachten erstellen, was dient ihnen eigentlich als "Grundlage", Baurecht, Statik, EnEVAbk., DINAbk. ...? "
Natürlich haben Sie dahin gehend recht: wenn die EnEV nicht eingehalten wird, liegt ein Mangel vor.
Bei Vermietung, Verpachtung etc. gibt es da ja auch Kläger, aber im eigengenutzten Einfamilienhaus ...? -
Einem Baulaien nach dem Motto daherkommen "musste nicht, ...
Einem Baulaien nach dem Motto daherkommen "musste nicht, weil es ja eh keiner kontrolliert" finde ich aber schon etwas fragwürdig. Wie gesagt, wenn Sie keinen Grünen an der Ampel sehen, fahren Sie dann bei Rot?
Andere Sichtweise:
Würde ich als (der ich ja nicht bin ...) Unternehmer sowas machen? Muss ich mich da nicht an die EnEVAbk. halten, weil mir später ein potentieller Käufer sonst einen Schaden unterstellen kann?
ladidadida, ich geh jetzt mal ein paar Bananen beim Obsthändler um die Ecke abgreifen, sieht der eh nicht ... -
Fassade
"Unternehmer sowas machen? Muss ich mich da nicht an die EnEVAbk. halten, weil mir später ein potentieller Käufer sonst einen Schaden unterstellen kann? " Wenn Sie den Käufer darauf aufmerksam gemacht haben, dieser aber trotzdem darauf beseht und Ihnen das schriftlich gibt - sind Sie raus.
Kurze Analogie: Sie bauen trotz Hinweis auf ausdrücklichen Wunsch des BH unter der Terrassenschwelle anstatt der geforderten 15 cm nur z.B. 7,0 cm - sind Sie raus. -
Falsch
ich baue eine Emtwässerungsrinne ein : D
Aber im Ernst bin ich mit dem "Hinweis" nicht raus!
ich habe den AG über ALLE Nachteile erschöpfend in Schriftform hinzuweisen. Beginnt bei baulichem Holzschutz, Spritz und Schmelzwasser, stärkerer Verunreinigung des unteren Rahmenbereiches, zu befürchtende Undichtigkeiten usw. usw. ...
Der AG unterschreibt dann: " Habe alles verstanden, Amen"
Eine Verordnung unterschrieben von Bundesministern hat im Gegensatz dazu Gesetzescharakter. -
damit bin ich raus ...
Hallo
"Wenn Sie den Käufer darauf aufmerksam gemacht haben, dieser aber trotzdem darauf beseht und Ihnen das schriftlich gibt - sind Sie raus. "
Ist wieder falsch!
Hier ein Beispiel;
Kunde möchte ein Geländer, Stangenabstand 30 cm ...
Schlosser sagt geht nicht Absturzsicherheit ...
Kunde gibt Schriftstück ich will, ich bezahle ...
Nun "Zivilrechtlich" wäre der Schlosser gegenüber dem Kunden raus, "Strafrechtlich" nicht. Passiert etwas und die Staatsanwaltschaft greift ein nützt das Schriftstück nichts!
(Es könnte zu dem ja auch ein Fremder abstürzen der nichts mit dem Kunden zu tun hat)
Wie sollte ein Privatmann auch jemanden von allen Gesetzen entbinden?
Fazit: Als Auftragnehmer sollte man sich immer an die geltenden Gesetze und Verordnungen halten oder den Auftrag ablehnen ...
Gruß
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