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Hallo, Wir sind Besitzer eines Hauses (steht auf ...
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Hallo, Wir sind Besitzer eines Hauses (steht auf ...

Hallo,
Wir sind Besitzer eines Hauses (steht auf Grenze) in Niedersachsen an dessen Grundstücksgrenze 6 Garagen gebaut wurden. Eine davon steht ca. 10 cm von unserer Giebelwand entfernt. Auf Grund nicht ordnungsgemäß angeschlossener Regenwasserabfußrohre (das Wasser soll angeblich unter den Garagen versickern) dringt seit einiger Zeit Wasser in unseren Keller ein. Wir haben nun eine nasse Wand und können auf Grund der vorgebauetn Garage keine Sanierung durchführen. Daneben befindet sich auch noch eine PRW-Stellfläche mit Carport. Meine Fragen: Darf eine Garage in so knappen Abstand an ein Gebäude gesetzt werden? Ist bei Garagen neben einem Wohngebäude die Entwässerung von Regenwasser durch Versickerung erlaubt? Darf der Carportbesitzer seine Stellfläche bis an meine Kellerwand aufschütten und Pflaster über meine Isolierungsgrenze hinaus?
  • Name:
  • Corinna Glöckner
  1. Das gehört in ein Forum über Baurecht:

    Das gehört in ein Forum über Baurecht:
  2. In der Regel ...

    ist es in Nds nicht nur zulässig, sondern sogar vorgeschrieben, ohne Grenzabstand an eine Grenzbebauung (Ihre) anzubauen.
    Ob die Versickerung zulässig (= genehmigt) oder sogar vorgeschrieben ist, kann Ihnen nur das zuständige Entwässerungsamt sagen.
    Pflaster darf bis an die Grenze geführt werden. Ob dieses höher als die nachbarliche Abdichtung liegen darf und wer dann für die Erhöhung der Abdichtung zuständig ist => RA fragen
    In jedem Falle aber darf vom Nahcbargrundtsück keine Schädigung Ihres Eigentums ausgehen. Das Problem hierbei könnte die Beweislage sein  -  wo hört "normale" Erdfeuchte auf und wo beginnt die evtl. Versickerung? War die Abdichtung für den bisherigen (vor Garage) Feuchteanfall geeignet oder ist sie durch Alter etc. eh schon "hin" gewesen.
    Nächstes Problem ist die Sanierung  -  aber das bei Grenzbebauung ein generelles.
  3. Danke für die Antwort. Heißt das im Klartext, ...

    Danke für die Antwort. Heißt das im Klartext, dass man mir meine gesamte Längsgrenze zubauen darf? Gibt es nicht eine Regelung von 9 m lang und 3 m hoch als Mindestwert?
    • Name:
    • Corinna Glöckner
  4. Für Garage/Carport ...

    +definierte Nebengebäude eine max. zulässige Gesamtlänge (also addiert) von 9 m innerhalb des 3 m Grenzabstandsbereichs, ja  -  aber.
    Höhe bis 3 m von der Grenze weg max. 3 m, ja  -  aber ...
    Das ABER ist Ihre Grenzbebauung. Ist diese > 3 m, darf der Nachbar auch > 3 m (i.d.R.). Gleiches gilt sinngemäß für die Länge. Ist Ihr Haus an der Grenze als also 12 m lang und 8 m hoch, darf der Nachbar i.d.R. gleich tief und hoch bauen.
    Muss ggf. im Einzelfall (Ihrem Fall) geprüft werden, was zulässig und was unzulässig ist/wäre.
  5. Können sie mir auch evtl. sagen bzw. schreiben, ...

    Können sie mir auch evtl. sagen bzw. schreiben, was ein Gutachter so in etwa kostet, der rausfinden kann, ob mein nasser Keller auf den Garagenbau zurück zuführen ist? Bin eigentlich mit der gesamten Situation überfordert. MfG
  6. Schwer zu sagen ...

    Solche Gutachten können nur nach Aufwand abgerechnet werden. Kosten pro Std. ca. 60  -  80 € + Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
    Welcher Aufwand bei Ihnen nötig ist und was machbar ist, kann erst vor Ort gesagt werden.
    Ist der Nachbar kooperativ sieht es auch noch wieder anders aus als wenn der mauert.
    1. Ortstermin mit einem Gutachter machen, damit dieser sich einen Überblick verschaffen kann und Möglichkeiten und Kosten beurteilt. Dann sehen Sie weiter und können eher einschätzen, welchen Umfang das Ganze annimmt.
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