Hallo,
habe eine Frage zu Z-Folien.
Ein unabhängiger Architekt stellte bei einer Begehung meines Neubaus fest, dass die Z-Folie oberhalb der Lüftungsschlitze liegt.
Bisher äußerte sich der Bauleiter dazu nur mit den Worten "dies sei in Ordnung und auch nicht mehr änderbar. "
Auf meine Frage, wie diese Äußerung zu verstehen sei, nämlich a.) die Z-Folie verlaufe doch bis unterhalb der Lüftungsschlitze oder b.) sie liegt zulässigerweise (DINAbk.-gemäß) oberhalb der Lüftungsschlitze, bekam ich heute zur Antwort, dass sie oberhalb der Lüftungsschlitze direkt unter der Sohlbank endet. Zur Frage, ob dies den neuesten DIN-Normen (so in der Baubeschreibung garantiert) entspricht, wollte (oder konnte) sich der Bauleiter nicht äußern. Einzige Äußerung hierzu: Das muss ja so reingeschrieben werden.
Wie muss den nach den DIN-Normen der Verlauf der Z-Folie sein? Was kann man ggf. nachträglich veranlassen, um das Problem zu beheben?
Ich bedanke mich bereits jetzt für alle Antworten hierzu.
Eine leicht gestresste Bauherrin
Verlauf der Z-Folie
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Verlauf der Z-Folie
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Zu
Abdichtung guckst Du hier (Skizze beachten): -
fehlerhafte Ausführung
Hallo,
es geht hier anscheinend "nur" um die Bereiche der Fensterbänke. Auch hier soll die Z-Folie eingedrungenes Wasser schadlos nach außen ableiten. Die Entwässerungsöffnungen müssen deshalb oberhalb der Z-Folie liegen.
Zu ändern ist alles. Im Fall der Fensterbänke sogar recht einfach.
Mit freundlichen Grüßen -
Noch einmal zum Verlauf der Z-Folie
Hallo Herr Stöckel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Könnten Sie mir noch mitteilen, in welcher DINAbk.-Vorschrift dies (Verlauf der Z-Folie, Lüftungsschlitze müssen oberhalb der Z-Folie liegen) steht? Ich fürchte, wenn ich dem Bauleiter nicht "schwarz auf weiß" nachweise, dass er Unrecht hat, versucht er wieder mich abzuwimmeln.
Wo kann man diese DIN-Vorschrift nachlesen/ einsehen?
Was würde eine nachträgliche Behebung dieses Mangels pro Fensterbankfläche etwa kosten und was würde konkret gemacht werden müssen?
Könnte man alternativ auch auf eine Behebung verzichten, wenn dafür z.B. die Gewährleistungsfrist verlängert wird (z.B. auf 10 Jahre), oder wäre davon eher abzuraten?
Mir wurde auch gesagt, dass bei fast allen Bauten (ca. 95 %) dieser Mangel besteht und nichts passiert. Ist dies so?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Die leicht gestresste Bauherrin -
Steht
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Nachtrag
Unter 8.4.3.2 (b) ist nachzulesen, dass "die unteren Lüftungsöffnungen (auch im Brüstungsbereich) der Entwässerung dienen. "
Diese Funktion können sie nur erfüllen, wenn die Folie unterhalb der Öffnungen eingelegt ist.
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