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Falsche Dämmung eingebaut, geringere Wärmeleitfähigkeit
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Falsche Dämmung eingebaut, geringere Wärmeleitfähigkeit

Hallo,
mein Bauunternehmer hat "versehentlich" eine Kern-Dämmplatte mit 0,040 anstatt wie in der Energiebedarfsberechnung mit 0,035 eingebaut.
Was nun?
Wie kann ich nun errechnen, wieviel Heizenergie mir in den nächsten 100 Jahren verloren geht. Oder wie kann mir der Bauunternehmer sonst einen Ausgleich verschaffen.
Hat jemand eine Idee?
Wichtig: Ich bin nicht auf eine Preisminderung aus. Ich hätte lieber ein Haus das nach den vorgegebenen Regeln gebaut wird.
Harti
  1. Respekt

    Das sie gleich Ihre Bauunternehmer nicht als Betrüger, abzocker und Fuscher bezeichnen ist erfreulich.
    handelt es sich um Zwischalliges Mauerwerk? (Verblendung)
    und wie dick ist die Dämmung?
    MfG
    Yilmaz
  2. um ein Gefühl dafür zu bekommen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Zunächst ein paar Annahmen: zweischaliges Mauerwerk, Hintermauerwerk Poroton T16,10 cm Dämmung. U-Wert bei 035er Dämmung: 0,228. U-Wert bei 040er Dämmung: 0,248.150 m² Wandfläche.
    Bei 150 m² Wandfläche ergibt sich ein Heizölmehrverbrauch von (0,248-0,228) *10*150 = 30 Liter p.a. = 20 €. Auf 100 Jahre sollte man nicht hochrechnen. Maßgeblich ist die Lebensdauer des Bauteils, hier der Dämmung. Die würde ich mit 30-50 Jahren ansetzen. Es ergibt sich also ein Energiemehrverbrauch von 20 € * 40 Jahre = 800 €. Der Betrag ist bei sofortiger Auszahlung auf etwa die Hälfte abzuzinsen, da der Schaden sich erst im Lauf vieler Jahre aufsummiert. Andererseits wird der Energiepreis möglicherweise steigen. Steigt er prozentual in Höhe der Kapitalmarktzinsen, wiegt das die Abzinsung wieder auf. Rechnungen über so lange Zeiträume sind sehr spekulativ.
  3. und ...

    wie weit ist der Bau fortgeschritten?
    Vielleicht kann man die ja noch rausfummeln
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  4. Ausrede des Unternehmers

    Hallo,
    Danke für die ausführliche Antwort.
    Das Mauerwerk besteht aus 17,5 Porenbeton (0,1) Wärmeleitfähigkeit und aus 2 x 6 cm Kerndämmung, Außen Klinker.
    Der Unternehmer redet sich jetzt raus, in dem er sagt, in der EnEVAbk. steht Kalksandstein, und der hat eine schlechtere Dämmung als der Porenbeton. Somit gleicht sich das aus.
    Nur beim Vertragsabschluss hat er uns (obwohl wir KS wollten wegen einer besseren Schalldämmung) den Porenbeton schmackhaft gemacht wegen einer besseren Dämmung.
    Zum allen Übels ist jetzt noch rausgekommen, dass er die Kerndämmplatten nicht überlappen lassen hat, sondern beide Schichten auf Stoß.
    Ich dachte überlappen ist logisch und Regel der Technik! Wie seht Ihr das?
    Harti
  5. Ausrede des Unternehmers

    Hallo,
    Danke für die ausführliche Antwort.
    Das Mauerwerk besteht aus 17,5 Porenbeton (0,1) Wärmeleitfähigkeit und aus 2 x 6 cm Kerndämmung, Außen Klinker.
    Der Unternehmer redet sich jetzt raus, in dem er sagt, in der EnEVAbk. steht Kalksandstein, und der hat eine schlechtere Dämmung als der Porenbeton. Somit gleicht sich das aus.
    Nur beim Vertragsabschluss hat er uns (obwohl wir KS wollten wegen einer besseren Schalldämmung) den Porenbeton schmackhaft gemacht wegen einer besseren Dämmung.
    Zum allen Übels ist jetzt noch rausgekommen, dass er die Kerndämmplatten nicht überlappen lassen hat, sondern beide Schichten auf Stoß.
    Ich dachte überlappen ist logisch und Regel der Technik! Wie seht Ihr das?
    Harti
  6. Besseren U-Wert

    Hallo,
    wen es wirklich so ausgeführt wie von Ihnen beschrieben, hat ihrer Bauunternehmer recht, sie haben sogar ein besseren U-Wert als geplant!
    Bei KS-Hintermauerwerk und 12 cm Dämmung WLG 035 haben sie ein U-Wert von 0,26 W/m²K
    Bei Porenbeton mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,10 [W/mK]und 12 cm Dämmung WLG 040 haben sie ein U-Wert von 0,20 [W/mK]
    und das ist deutlich besser.
    Überlappung der Dämmung ist auf jedenfall ein Pflicht, würde mir aber nicht unbedingt sorgen machen wen eine Lage längst und eine Lage Quer eingebaut wurde, sonst müssten sie sich wirklich mühe gegeben haben um stoß auf stoß zu kommen da die Platten 5 cm unterschiedlich sind von Höhe zur breite (0,625x1,20 m).
    MfG
    Yilmaz
  7. Keine Überlappung Definitiv

    Hallo,
    also die verarbeitete Kerndämmung hat 1250 x 625 mm.
    Somit kann man ohne Mühe nach jeweils 1250 mm eine durchgehende Fuge Waagerecht und Senkrecht erzeugen.
    Du hast schon recht, das ist auch vom Hersteller dussellig. Würde er andere Maße verwenden, die kein Quatrat ermöglichen, währe dies Idioten-Sicher.
    Im "Ausschreibungstext", den man vom Hersteller ISOVER seiner Homepage herunterladen kann steht: " Kerndämmplatten ... auf die vorhandenen Mauerwerksanker dichtgestoßen mit versetzten Stößen aufstecken. " Auf meinem Telefonanruf hin, sagen die, dass versetzte Stöße nicht nötig sind.
    Wo steht jetzt definitiv, dass die Kerndämmplatten mit versetzten Stößen verarbeitet werden müssen (sollen)
    Vielleicht in der DINAbk. 1053? Kann da mal jemand nachschauen?
    Mich ärgert hauptsächlich die Sturheit des BU, immer wenn er "Fehler" macht ist Ihm das anscheind egal, und der macht gleich mit dem schlechteren Material weiter, bzw. findet Ausreden.
    Danke für Eure Hilfe
    Harti
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