Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: nachträgliches

Außenputzschäden im Sockelbereich
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Außenputzschäden im Sockelbereich

Liebe Experten, ich habe folgendes Problem:
Ich habe mein Haus vom Bauträger zum Festpreis gekauft. Ringdrainage und Noppenfolie wurden separat im Vertrag aufgeführt, da standardmäßig nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten. Übergabe des Hauses war 01.08.2002. Bundesland ist Bayern.
Anfang dieses Jahres ist Putz vom Sockelbereich abgeplatzt, an einer Stelle des Garagenhofes, der sich auf Kellerniveau befindet (Garage ist im Keller untergebracht). Eine Untersuchung hat ergeben, dass ein Leichtsockelputz verwendet wurde, dieser jedoch keinerlei weitere Abdichtung an den erdberührenden Stellen hat. An der Seite des Garagenhofes wurde zudem keine Noppenfolie angebracht und die Drainage wurde auf dieser Seite auch nicht ausgeführt und statt der 4 nach DINAbk. an jeder 90 ° Ecke auszuführende Spülrohre wurden nur 4 eingebaut. Weiterhin hat der Landschaftsgärtner (separat von mir beauftragt, nicht über meinen Bauträger) die Pflastersteine bis an den Putz herangeführt.
Dies wurde jetzt von meinem Bauträger auch als Grund für das Abplatzen des Putzes angeführt. Nach seiner Meinung hätte der Landschaftsgärtner entsprechende Vorsorge nach DIN treffen müssen, d.h. Abdichten des Sockelputzes, Noppenfolie, Kiesschicht usw. (bin leider Laie und kann nicht mehr alles genau so wiedergeben, wie von meinem Bauträger vorgetragen). Nach Ansicht eines Freundes haben diese Maßnahmen jedoch nur dann Sinn, wenn das Wasser dann auch über eine Drainage ablaufen kann.
Jetzt kommen meine Fragen:
1.) Ist nicht der Bauträger für das Abdichten eines Leichtzementsockelputzes zuständig insbesondere wenn auch noch eine Noppenfolie vertraglich vereinbart wurde und (meiner Meinung nach) nach Anbringung dieser Folie keine Abdichtung mehr möglich ist?
2.) Dadurch, dass sich der Garagenhof auf Kellerniveau befindet wäre auf dieser Seite eine Noppenfolie über die Bodenplatte hinaus notwendig. Mein Bauträger behauptet dies wäre technisch nicht möglich, da er für das Anfüllen auf dieser Seite des Hauses nicht zuständig wäre. Deshalb ist die Noppenfolie in der Detailzeichnung auch nicht enthalten. Ist es wirklich üblich, dass die vereinbarte Anbringung einer Noppenfolie ab dem Bereich der vereinabrten Aufschüttung aufhört? Im Vertrag wurde eine solche Kopplung nicht erwähnt.
3.) Nachdem mein Bauträger verlangt, dass das Pflaster nur in Verbindung mit einem Feuchtigkeitsschutz nach DIN verlegt werden darf, kann ich ein nachträgliches Einbauen der Drainage und des fehlenden Spülrohres noch verlangen?
Für fachliche Meinungen wäre ich sehr Dankbar.
Gruß, Sammelli
  • Name:
  • Sammelli
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Sockelbereich, Außenputzschäden". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Sockelbereich, Außenputzschäden" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Sockelbereich, Außenputzschäden" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN