Dickbeschichtung als Fußpunktabdichtung zulässig ...
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Dickbeschichtung als Fußpunktabdichtung zulässig ...

Ich habe folgenden Fall: Wohnhaus ohne Keller. Außenwände zweischalig, also tragendes Mauerwerk der Hintermauerung aus Hochlochziegeln, Kerndämmung aus Mineralwolle ohne Hinterlüftung, "Fingerfuge", Verblenderschale. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude geringer Höhe. Die Verblendschale steht auf dem Fundament, auf dem außen bündig mit dem Hintermauerwerk auch die Sohlplatte aufliegt. Die Fußpunktabdichtung habe ich mit einer Dickbeschichtung ausgeführt und zwar vom Verblenderauflager bis an das Hintermauerwerk hochgezogen und. Die Dickbeschichtung schließt an die horizonate Abdichtung im Hintermauerwerk an, die oberhalb der Kimmlage verlegt wurde. Nun behauptet ein vom Bauherren hinzugezogener SV, dass Dickbeschichtung nicht zulässig sei, weil die Gefahr der Durchstanzung durch die Last der Verblenderschale gegeben ist und daher der erforderliche Dicke unterschritten werden könnte. Ist das so OK?
  • Name:
  • Tom Matenaers
  1. in Theorie hat der SV Recht,

    in der Praxis nicht. Die Ausführung ist konform mit der 18195-4. Die KMB müsste um durchzustanzen, die Masse verdrängen. Sprich, das Zeug würde seitlich rausquellen. Habe ich als Bauunternehmer und öbuvAbk. SV aber nie gesehen noch darüber gelesen.
    Allerdings sagt das Detail der KMB Richtlinie zu diesem Fall aus, der der Aufstandsbereich der Verblendung mit DS zu erstellen ist. Also  -  gibt es hier schon Bedenken der Industrie zu diesem Thema. Mit der Frage sollten Sie sich an dem Hersteller wenden, oder seine Detailskizzen der Anwendungsrichlinien studieren.
    Bei Echten Schweißbahnen sieht die Sache anders aus. Hier besteht die Gefahr der Verflüssigung unter Druck und das abrutschen der Verblenderschale.
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