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Brandwand teilweise mit WDVS aus Styrol?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Brandwand teilweise mit WDVS aus Styrol?

Hallo,
wir bauen gerade ein Haus, welches auf 9 m an der Grundstücksgrenze gebaut wird. Auf dem Nachbargrundstück steht ebenfalls ein Haus, welches nicht so tief ist wie unseres, nur ca. 6 m. Nebenbei ist das Nachbarhaus nur eingeschossig, wie bauen jedoch zweigeschossig. Das Bauamt hat uns nun zur Auflage gemacht, dass unsere Wand auf der Grundstücksgrenze als Brandwand ausgebildet werden müsse.
In dem Bereich, an dem das Nachbarhaus an unsere Wand grenzt, ist das auch alles verständlich. Aber wie schaut es nun aus mit den freien Teilen unserer Außenwand? So wirklich verstehen tue ich die LBOAbk. NRW nämlich nicht. Auf der einen Seite sagt sie, dass Wandbekleidungen an Außenwänden schwerentflammbar sein müssen. Dafür wäre dann Styrol OK. Wenn ich aber die ganze Wand, also auch die freistehenden Teile als Brandwand ausbilden muss, dann dürfte ich keine Styrol-WDVSAbk. verwenden. Kann dazu jemand etwas sagen?
  • Name:
  • Wilhelm
  1. mal sehen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe:

    ... mal sehen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe:
    Sie wollen ein Haus bauen, direkt auf der Grundstücksgrenze, das ist 9 m tief.
    Auf dem Nachbargrundstück steht ein Haus, ebenfalls auf der Grundstücksgrenze, welches Ihr Haus 6 m tief berührt.
    Ihr Haus ist zwei-geschossig, das Nachbarhaus eingeschossig.
    Das Ganze findet in NRW statt.

    So, dann gucken wir mal in die LBOAbk. NRW:

    (Der Link ist vom Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich nehme mal an, dass das also die aktuelle LBO ist :-)
    Da gucken wir unter § 33 "Brandwände".
    Unter Abschnitt 3 steht:
    " (3) Die Brandwand ist bei Gebäuden geringer Höhe durchgehend mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen. Bei sonstigen Gebäuden ist sie durchgehend entweder 0,30 m über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden Stahlbetonplatte in der Feuerwiderstandsklasse F 90 abzuschließen. Bei Gebäuden mit weicher Bedachung (§ 35 Abs. 3) ist die Brandwand 0,50 m über Dach zu führen. "
    Weiter steht unter Abschnitt 6:
    "6) Müssen Gebäude und Gebäudeteile, die über Eck zusammenstoßen, durch eine Brandwand abgeschlossen oder unterteilt werden, so muss die Wand über die innere Ecke mindestens 3 m hinausragen. Dies gilt nicht, wenn die Gebäude oder Gebäudeteile in einem Winkel von mehr als 120 ° über Eck zusammenstoßen. "

    Das heißt für Sie, da sich Ihr Haus 6 Meter mit dem Nachbarhaus überdeckt, bildet sich am Ende ein rechter Winkel (siehe Absatz 6). Also 3 m aus der Ecke rausgezogen. Ergibt das genau Ihre Hauslänge von 9 m.
    Also muss die gesamte Hauswand als Brandwand, also F 90-A hergestellt werden.

  2. und wie schaut es aus mit der Höhe?

    Hallo,
    wie schaut es denn mit der Höhe aus? klar, unsere Wand muss mindestens 30 cm als Brandwand über das Nachbarhaus hinausragen. Könnte man dann einfach diesen Bereich mit Mineralwolle dämmen, darüber dann aber Styropor nehmen? Schlielisch haben wir ein Stockwerk mehr als der Nachbar.
    Danke!
    • Name:
    • Wilhelm
  3. hi <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    ... hi :-)
    Nein, da haben Sie den Abschnitt 3 falsch verstanden. Der bezieht sich nämlich auf Ihr Haus.
    Gebäude geringer Höhe (7 m bis Fußboden höchste bewohnte Etage) dürfte bei Ihnen zutreffen, sodass Sie die Brandwand bis unter das Dach ausführen müssen.
    Bei sonstigen Gebäuden 30 cm über das Dach oder blabla ... Das haben Sie vielleicht schon mal gesehen, da ragt dann die schön eingeblechte Brandwand über das Dach hinaus ...
    Noch mal zum Verständnis: Sie bauen ein Einfamilienhaus auf der Grundstücksgrenze, kein Reihenhaus?
  4. nein, wir bauen ein Dreifamilienhaus

    Hallo,
    wir bauen ein Dreifamilienhaus. Auf den beiden unteren Geschossen gibt es jeweils eine Wohnung, im DGAbk. nochmal eine kleine Wohnung. Da der Spitzbogen auch noch genutzt wird, liegt der Fußboden des obersten bewohnten Geschosses leider höher als 7 m.
    Ich wäre nun davon ausgegangen, dass wir um diese 30 cm-Aufmauerung herumkommen, da unsere Wand deutlich höher ist als das Nachbargebäude. Wenn es bei uns brennt, schlagen die Flammen nach oben ins Nichts, nicht aber auf das Nachbarhaus. Ähnliches gilt für das Nachbarhaus. Wenn das brennt, schlagen die Flammen erstmal gegen unsere F90-Brandwand und erst viele viele Meter höher kommt dann das Dach.
    • Name:
    • Wilhelm
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