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Bitumen-Schwarzanstrich bei Doppelhaushälfte an Wand zum Nachbarhaus
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Bitumen-Schwarzanstrich bei Doppelhaushälfte an Wand zum Nachbarhaus

Wir bauen derzeit eine Doppelhaushälfte. Die andere Doppelhaushälfte ist noch nicht in Planung, sodass die Trennwand (Kalksandstein) zunächst frei bleibt.
Da die Erdarbeiten nun abgeschlossen werden, wird die Kellerwand zur anderen Doppelhaushälfte momentan im Erdreich stehen. Zum Feuchtigkeitsschutz planen wir im Kellergeschoss einen Schwarzanstrich (Bitumen).
Muss unser Bauträger diesen Schwarzanstrich zahlen?
Laut Leistungsbeschreibung werden alle "erdberührten Wände" mit Schwarzanstrich versehen. Zählt die Wand zum Nachbarhaus in dem Fall als erdberührt?
Die zweite Doppelhaushälfte wird nicht unbedingt über denselben Bauträger gebaut.
  • Name:
  • kastanie2409
  1. Das mit dem "Schwarzanstrich"

    ist hoffentlich nicht Ihr Ernst!
    Hier sind mindestens kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen je nach Wasserverhältnisse vorzusehen.
    Mehr Info finden Sie hier:

    insbesondere hier:

    Wenn er mit dem Bau auch der 2. DH gerechnet hat, wird er die Abdichtung der TW sicherlich nicht in der Kalkulation mit aufgenommen haben.
    Konnte er mit der Zeitgleichen Erstellung rechnen?
    Was war vertraglich geregelt?

  2. Vertragliche Regelung (wer hat ähnlichen Fall)

    Vielen Dank für die Antwort und die Links!
    Das hilft schon einmal weiter ...
    Leider ist das unser Ernst ...
    Im Vertrag steht lediglich, dass alle erdberührten Wände mit einem Schwarzanstrich zu versehen sind.
    Ja, der Bauträger war davon ausgegangen, dass das zweite Grundstück schneller verkauft wird und die Kalksandsteinwand nicht frei stehen bleibt.
    (PS: Im Vertrag ist ferner geregelt, dass die Wand zum Nachbarhaus (EGAbk., OGAbk., DGAbk.) unverputzt bleibt, was ich schon eher akzeptieren kann => sieht man so ja auch oft in Neubaugebieten)
    • Name:
    • kastanie2409
  3. Das mit dem unverputzt sehe ich

    aber ein bisschen anders.
    Wenn Sie ein fertiges Haus kaufen, dann muss das Haus zum Zeitpunkt der Übernahme sowohl den anerkannten Regeln der Technik als auch den vertraglichen Bedingungen entsprechen.
    Die anerkannten Regeln der Technik verlangen aber einen Feuchteschutz und eine Mindestdämmung.
    Beides wird bei einer WT-Wand, welche mit einem Mal zur Außenwand erklärt wird idR. nicht zu erreichen sein.
    Aus was für einem Wandbildner ist Ihr Keller erstellt?
    Beton oder Mauerwerk?
    Wenn Beton, als "Echte" weiße Wanne oder nur Beton als Wandbildner.
    Wie soll der Keller genutzt werden? Was steht im Vertrag? Ist der Keller beheizt, gedämmt, Dämmung unterm Estrich, sind Fliesen geplant usw.
    Schwarzanstrich, im Sinne des Wortes ist keine anerkannte Abdichtung. Das Zeug kann man maximal auf einer an sich dichten weiße Wanne aufbringen um den Wassereindringwiderstand nochmals zu erhöhen.
  4. Auszug aus Baubeschreibung

    Danke für die Hilfe!
    Die Trennwand zum Nachbarhaus ist aus Kalksandstein.
    Die sonstigen Kelleraußenwände sind aus vor Ort gegossenem Beton, es ist aber KEINE weiße Wanne.
    Hier ist der Auszug aus unserer Baubeschreibung:
    a) Kelleraußenwände erdberührt
    Erdberührte Kelleraußenwände werden entsprechend den statischen Erfordernissen aus Ortbeton ausgeführt. DImension und Bewehrung nach statischen Erfordernissen ... Die Trennwand zum Nachbargebäude besteht im UGAbk., EGAbk., OGAbk. und DGAbk. aus Kalksandlochsteinen d= 17,5 cm.
    b) Feuchtigkeitsisolierung
    b1) betonierte Kelleraußenwände / vertikale Außenwandisolierung: Erdberührte Wandflächen erhalten an ihrer Außenseite einen Schutzanstrich gegen nichtdrückendes Wasser. Fabrikat Remmers (bituminöse Dickbeschichtung) oder gleichwertig, nach Werkvorschrift verarbeitet.

    Wie soll der Keller genutzt werden?
    > > nicht als Wohnraum, nur als Abstell- / Heizraum, Hobbykeller
    Ist der Keller beheizt, gedämmt, Dämmung unterm Estrich, sind Fliesen geplant usw.
    > > Der Keller ist nur im Kellerflur unter dem Estrich gedämmt.
    Wir haben als Eigenleistung Fliesen auf den Estrich gelegt.
    Im Hobbyraum gibt es 2 Heizkörper, im Kellerflur einen. Sonst ist keine Heizung vorgesehen.

    Heißt das, dass wir von unserem Bauträger die Schwarzbeschichtung verlangen können?

    • Name:
    • johannes.beigel@web.de
  5. Ihre Frage:

    <<<< Heißt das, dass wir von unserem Bauträger die Schwarzbeschichtung verlangen können? >>>
    Sie habe diese sogar vertraglich Vereinbart
    <<[ Zitat Anfang ] ... (bituminöse Dickbeschichtung) ... [ Zitat Ende ] oder gleichwertig, nach Werkvorschrift verarbeitet. >>>
  6. Momentmal

    Ihr Zitat
    <<UGAbk., EGAbk., OGAbk. und DGAbk. aus Kalksandlochsteinen d= 17,5 >>>
    Soll das heißen, dass die 17,5er KS Wand angefüllt wird?
    Was sagen denn die Planer zum Erddruck? Hierfür sind idR. 17,5er Wände nicht vorgesehen.
  7. Das macht doch nichts ...

    das merkt doch keiner, sang der Barde einst.
    Und der Statiker dürfte der vom Bauträger sein. Der wird schon "irgendwas" nachweisen.
    Ich glaube, da liegen noch viele Leichen im Keller!
    Und die sollen ganz schnell beerdigt werden.
    Ich stell mir grad so vor, der Nachbar baut später mal ohne Keller, aber mit einem Statiker, der keine Notwendigkeit einer Tiefgründung im Bereich der Grenze sieht => Erddruck + Hausgewicht. Und das alles über 17,5 KS.
    Oh je.
  8. Frage an alle Doppelhaushälfte- oder Reihenhaus-Bauherren (Doppelhaushälfte-Bauherren, Reihenhaus-Bauherren)

    Danke für alle bisherigen Antworten!
    Gibt es jemanden, der einen ähnlichen Fall kennt? Also auch ein Doppel- oder Reihenhaus (Doppelhaus, Reihenhaus), dessen Nachbarhaus erst später erstellt wird, sodass an der Keller-Trennwand ein Feuchtigkeitsschutz angebracht werden muss?
    • Name:
    • kastanie2409
  9. Sie dürfen NICHT anfüllen

    also ist die Wand nicht im Erdreich, also braucht keine Dickbeschichtung drauf.
    So einfach ist das.
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