Dünne Außenwände
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Dünne Außenwände
Wie soll man hier vorgehen?
-
Wenn die Wände in der
Ausführung die Stärken haben wie "lt. Vertrag", dann haben Sie doch das bekommen, was vertraglich vereinbart ist. Wo ist das Problem? -
Außenwand
Im Vertrag ist 17,5 cm ich habe 15 cm bekommen. Das wurde im Bauphase geändert und ich bekam kein Info. nach der Abnahme wurde es festgestellt. Danke Gruß -
15 cm?
was ist dass denn für ein Steinmaß? Welcher Typ (KS, Xella, Poroton?), WDVSAbk. => Stärke? , Vormauerung, Klinker?
Gruß -
Außenwand
Hallo.
Also 15 cm sind die Außenwände (Gasbeton) rundum
und hat 8 cm Wärmedämmverbundsystem mit Edelputz. insgesamt 23 cm sonst nichts Danke. -
Na ja ...
gibt nen U-Wert von ca. schlappen 0,38 oder so ...
Gibt es einen EnEVAbk. Nachweis?
Gibt es eine Statik?
PS: mit MW 17,5 cm wird es nicht viel besser ...
Gruß -
Außenwand
Hallo
Danke für Interessen für mein anliegen.
Habe vom Statiker ein Ok Stempel bei der Baugenehmigung sonst nichts. Ein EnEVAbk. nachweiß über mein Haus habe ich nicht.
Als Laie kann man doch erkennen das hier gespart worden ist.
Die Wärme ist bei dünneren Wände nicht besser. die Wärme geht doch schneller verloren als beim dickeren Wand. ist bestimmt gering aber wenn man für 20 Jahre hoch rechnet kommt doch einiges zusammen. Wenn die Wände rund rum 2,5 cm dicker wären wären sie doch besser oder'? -
Bei 15 cm
dachte ich sofort an KS-Planelemente mit zul sigma, 0= 3.4 MN/m²
z.B.Nun bin ich doch leicht irritiert!
Gibt's eine Zulassung für das System? -
@jdb
(vermutlich) gleicher Gedankengang ...
@kemal: weiß denn der Statiker von seinem Glück, bzw. weiß er, dass (vermutlich) ein anderer Baustoff als von Ihm als Berechnungsgrundlage vorgesehen verwendet wird?
Gruß -
Was ist nun wahr?
- a) Bauherr hat keine Ahnung und die Wand ist aus KS.
b) Das ist ein Fake.
c) Die Wand ist tatsächlich aus 15 cm Porenbeton.
Prognose:
Falls Punkt c tatsächlich richtig ist, wird es Riesenärger geben.
Mir ist keine Zulassung für 15er Porenbetonaußenwand bekannt.
Die Konstruktion ist
nach DINAbk. 1053-1 nicht zulässig!
nach DIN 1053-2 zumindest sicher nicht nachweisbar, ob sie grundsätzlich "denkbar" ist, weiß ich jetzt nicht ... -
Hallo Herr JDB Was soll ich jetzt machen ...
Hallo Herr JDB
Was soll ich jetzt machen. mit dem Statiker sprechen? -
Ja.
Lass Dir die Ausführung (!) als fachgerecht bestätigen.
Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, auf welcher Basis das Mauerwerk erstellt wurde? (DINAbk. oder nach Zulassung?)
Falls "Zulassung", dann Fachmann lesen lassen!
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