Hallo,
benötigt man für eine 12 cm Außenfassadendämmung eine Baugenehmigung oder darf man das einfach so durchführen?
Im Grunde wäre es ja eine Änderung der Grundmauern ...
MfG
Michael
Baugenehmigung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Baugenehmigung
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Außendämmung, genehmigungsfrei
Kommt auf das Bundesland an. In S-H in der Regel anzeige- und genehmigungsfrei. -
Wie schaut es denn in Hessen aus? MfG Michael ...
Wie schaut es denn in Hessen aus?
MfG
Michael -
komplizierter
Hessen:- Die Maßnahme ist der Gemeinde zur Kenntnis zu geben, ansonsten genehmigungsfrei (§ 55 HBO, § 55 Anlage 2 HBO)
- der Vordruck "Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben" ist zu verwenden, der Mitteilung sind alle die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der städtebaulichen Ziele notwendig sind (Bauvorlagenerlass Anlage 2)
- werden Abstandsflächen unterschritten, ist ein separater Antrag auf Abweichung erforderlich (§ 63 HBO)
- Nachbargrenzen dürfen nicht überbaut werden (Nachbarrechtsgesetz Hessen, § 912 BGBAbk.)
- die Maßnahme muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (§ 54 HBO)
- eine Bauvorlageberechtigte Person muss die statisch-konstruktive und brandschutztechnische Unbedenklichkeit feststellen und der Bauherrschaft bescheinigen (§ 55 Anlage 2 HBO)
- mit der Ausführung des Vorhabens ist eine branchenspezifische Fachfirma zu beauftragen (§ 55 Anlage 2 HBO)
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