Die Garage unseres Nachbars liegt direkt an der Grundstückgrenze. Unser Grundstück liegt etwas höher als das unseres Nachbars.
Wir haben, damit unser Garten eben ist, bis zur Garage des Nachbars Erde aufgefüllt.
Unser Nachbar hat jetzt Angst vor Ausblühungen an seiner Garage, wegen unserer Erde.
Er hat seine Garage nicht geschützt mit Teeranstrich, Noppenbahn etc.
Meine Frage: Wer trägt nun die Kosten für solche Maßnahmen?
Der Nachbar muss doch sein Gebäude selbst schützen oder?
Außerdem hat der Nachbar auf der Garage seinen Dachgiebel in unser Grundstück überstehen. D.h. die 1. Ziegelreihe hängt sozusagen in unserem Grundstück. Das ist doch auch nicht korrekt oder?
Wohne in Bayern.
Danke im Voraus
Garage auf Grundstücksgrenze - wer trägt Kosten für Schutz der Garage? Außerdem ragt sein Giebel in unser Grundstück!
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Garage auf Grundstücksgrenze - wer trägt Kosten für Schutz der Garage? Außerdem ragt sein Giebel in unser Grundstück!
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was wollen'se?
Klagen? Soll der Nachbar den Giebel zurückbauen? Recht haben ist schön und gut, eine vernünftige Nachbarschaft ist schöner! Evtl hätten sie mal mit ihm reden können, bevor sie Erde an sein Wand kippen? Man, ich fasse es nicht ... sollen wir Ihnen gleich die TelefonNr von RTL geben? -
Wat willst'n
mit dem Geschrei erreichen, Christian?
So ist doch das Problemchen viel schöner, wenn es nur um den Luftraum geht und nicht um die 20 cm Nachbarschaftsgarten und die Frage, wer den wie zu pflegen hat.
Soll der Nachbar doch isolieren, wenn er will. Die Bodenhöhe gab es doch schon vorher, oder?
Und die Tomaten freuen sich über das Dach. -
erreichen
will ich, dass die Menschen mal drüber nachdenken, mehr miteinander zu reden statt sich DINs und Gesetzte raussuchen zu lassen um RECHT ZU haben! Mal ehrlich, wo kommen wir denn da hin, wenn jeder erst mal gesetzte und Verordnungen rausholt, bevor er sich um e vernünftige Nachbarschaft bemüht? Genau zu RTL in die "Nachbarschaftskriegsendung"
Für mich klingt das so, als ob die Garage da stand und die Fragesteller nachträglich ihren Garten (Hanglage?) eingeebnet haben und dabei einfach Erde an Nachbars Garagenwand gekippt haben. Jetzt sagen sie mal Herr Ensikat, was würden sie machen? Nicht auch mal vorher mit dem Nachbarn reden? "Wir wollen anschütten, muss man da was machen, wollen Sie was machen, sollen wir's gemeinsam machen? " Ist eine Kleinigkeit, die Abdichtung vermutlich auch. -
Gut,
wenn Du nicht möchtest, dass ich Du zu Dir sage, dann sage ich eben Sie zu Dir, Herr Sigge. Aber dann sag'auch bitte nicht wir zu mir. Oder spricht der feine Herr in der dritten Person von sich?
Den Gedanken, dass man besser das Gespräch sucht, und zwar früh, gehe ich mit. Und wegen jeder Kleinigkeit auf Recht und Gesetz pochen ist ein Bodenloser Unfug, der sich leider immer breiter macht.
Aber punktum, wir sagen und meinen das Gleiche (nur in einer anderen Tonart). Es geht um Kleinigkeiten, die sich im freundlichen Gespräch über den Gartenzaun am besten regeln lassen.
Grüße Lukas -
sorry,
"Du" und "Christian" und "Lukas" ist mir auch lieber. Tanzte "tipptechnisch" den ganzen Tag auf "mehren Hochzeiten", von denen einige sehr formal waren. War nicht arrogant gemeint, sondern einfach falsch "sortiert".(War teilweise so formal, dass man einfach mal losbölken muss, wenn jemand mit "Mit welchem gesetzt kann ich meinem Nachbarn verbieten ... " ankommt).
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Tomatenstreit
@Lukas und Christian, hört sich ja so an, als streitet ihr über die Tomaten.
Teilen ist angesagt. -
geteilte Tomate ist halbe Tomate Wir streiten doch ...
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obwohl
der Nachbar eine Blütenpracht an seiner Wand versprochen hatte und wir jetzt nur Schimmel sehen ...Kann ich ihn wegen entgangener Freude verklagen?
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Am besten
Knalläärbssensträucher davor pflanzen, sächsisch lernen usw ... -
Was soll das?
Hallo, ich habe nur eine Frage gestellt.
Es sollte hier kein Streit aufkommen.
Würde trotzdem noch gerne wissen, wer die Abdichtung der Garagenwand zahlen muss/soll etc.
Ich will hier niemand verklagen oder sonstiges. Es ist nur so, dass unser Nachbar nicht gerade kooperativ ist und von uns ständig Dinge verlangt die nicht OK sind.
Daher würde ich jetzt gerne wissen, wie dir rechtliche Lage ist, damit ich ein bisschen besser argumentieren kann.
Wir haben übrigens nicht viel Erde aufgeschüttet. Etwa 30 cm.
Danke -
Wo war denn die Erde beim Bau der Garage?
Hat der Nachbar bzw. dessen Bauunternehmer die Erde weggenommen? Dann muss er abdichten.
Wenn da vorher keine Erde war, haben Sie die eigenmächtig angeschüttet. Dann hätten Sie dem Nachbarn vorher Bescheid sagen müssen. Jetzt haben Sie wohl den schwarzen Peter, denn Sie haben ja die Situation geändert.
Meinung, keine Rechtsberatung oder gar rechtlich fundiert.
Warum sollte der Nachbar gegen etwas abdichten, was gar nicht da ist?
Nach Ihrer Argumentation parke ich direkt neben einem anderen Auto, reiße die Tür auf und beschädige das andere Auto: der hätte sein Auto ja schützen müssen? -
Wenn Sie ...
nachträglich die Garage des Nachbarn anschütten und damit dem Lastfall Erdfeuchte (oder mehr) aussetzen, sind Sie in der Pflicht, das Bauwerk des Nachbarn zu schützen - unabhängig von seinem sonstigen Benehmen!
Es sei denn, der Nachbar hätte eine bestehede Aufschüttung für seine Bauzeit entfernt, also gewusst, dass er wieder anschütten muss. Dann wäre es seine Sache.
Die Dachziegel müsste er wahrscheinlich entfernen, nur muss der Streit sein. In wie weit beeinträchtigt sein Dach Ihr Grundstück?
Wenn Sie beim rasenmähen immer dagegen laufen weil die Rinne 1,50 über Rasen ist OK, aber sonst?
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