Hallo, eine Garage 7 m Länge, mit direkt anschließendem Holzschuppen 5 m Länge, alles 2,5 m hoch, direkt auf der Grenze stehend. Zählt jedes Teil für sich in der Länge oder ist die Baulänge dann 12 m? Bei der max. Länge von 15 m auf der Grenze: gibt es Mindestzwischenräume die zwischen den einzelnen Bauteilen einzuhalten sind oder reicht z.B. 1 cm?
Mit freundlichem Glück Auf,
M. Krone
NRW, Grenzbebauung, 7 m Garage mit anschl. 5 m Holzschuppen
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
NRW, Grenzbebauung, 7 m Garage mit anschl. 5 m Holzschuppen
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Die 15 m Grenzbebauungslänge
dürfen nicht auf einer Grenze liegen, die max. Baukörperlänge auf einer Grenze beträgt 9 m. Die 15 m sind dann einzuhalten, wenn Sie eine Garage in eine Grundstücksecke bauen. Dann gilt: eine Grenzlänge max 9 m, die andere max. 6 m.
Die Garage mit Anbau so wie Sie das vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Im übrigen gilt weiter: auf der Grenze sind nur Garagen zulässig, Abstellräume nur, wenn diese eine Fläche von weniger als 7 m² haben.
Bevor Sie sich weiter Gedanken machen: Lageplan nehmen, damit zum Bauamt und Ihr Vorhaben besprechen.
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