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Wie auf Zahlungsbescheid reagieren?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wie auf Zahlungsbescheid reagieren?

Hallo,
Diese Frage habe ich schon unter Baurecht gestellt, war wohl die falsche Rubrik, also versuch ich's hier nochmal:
Wir haben so einige Probleme mit der Schlussrechnung unseres Verputzers. Nach einer schriftlichen Mitteilung mit Aufzählung der bemängelten Positionen an die Firma kam es zu einem Gesprächstermin mit dem Chef und seinem leitenden Mitarbeiter. Dabei wurden wir uns über drei Punkte einig. 3 andere Problempunkte konnten nicht gelöst werden, da hier verschiedene Meinungen bestehen. So trennten wir uns. Nun kam uns eine Zahlungserinnerung über die volle Höhe der Schlussrechnung ins Haus geflattert (ungeachtet der Punkte auf die wir uns schon geeinigt hatten, die falsch in der Rechnung standen und folglich abgezogen werden müssten). Kann mir jemand sagen, was die Zahlungserinnerung rechtlich bedeutet? Müssen wir demnächst Verzugszinsen bezahlen (Zwei Abschlagszahlungen und den unstrittigen Teil der Rechnung haben wir überwiesen, es stehen noch ca. 20 % offen)? Wie sollte man jetzt vorgehen? Einen neuen Gesprächstermin gibt es schon, aber bedingt durch Urlaub erst in ca. 1 Woche und wir fürchten, dass irgendeine wichtige, aber uns unbekannte Frist verstreichen könnte. Danke für Antworten,
  • Name:
  • Silke
  1. was erwarten Sie?

    Hallo,
    wir sind (bis auf Ausnahmen) keine Rechtsanwälte. Zahlen Sie den unstrittigen Teil und warten das Gespräch nächste Woche ab.
    Wir könnten Ihnen ggf. raten, wenn wir die fachlichen Streitpunkte wüssten. Um zu klären, was eine Zahlungserinnerung bedeutet und welche Folgen diese in Ihrem konkreten Fall hat bzw. haben könnte, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
    Mit freundlichen Grüßen
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