Erker 12 cm zu klein! Was kann ich machen?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Erker 12 cm zu klein! Was kann ich machen?
Der Keller und das Erdgeschoss sind fertig gemauert. Als ich gestern Abend Kaiserdosen auf der Schalung im Balkonüberstand unseres Erkers anbringen wollte musste ich feststellen das der Erker nicht eine Tiefe von 170,50 cm, sondern nur 158,5 cm hat. Dieser Erker ist sowohl im Keller als auch im Erdgeschoss ausgeführt. Wir sind bisher mit unserem Rohbauer sehr zufrieden aber 12 cm sind mehr als eine übliche Toleranz. Jetzt habe ich heute Abend einen Termin mit unserem Rohbauer und muss mir überlegen wie wir weiter vorgehen. Ein kompletter Rückbau des Erkers (5x1,58 m?) ist wohl kaum möglich. Was kann ich machen?
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die üblichen Fragen ...
Achtung: BauherrenAntwort ...
Ich gehe mal davon aus das Sie die Maße in der Zeichnung mit den tatsächlichen Maßen verglichen haben. Wenn diese Abweichung nachvollziehbar und nachweisbar ist dann weisen Sie den Bauunternehmer (schriftlich) auf den Mangel hin und fordern eine Beseitigung des Mangels.
Mich verwundert allerdings die Tatsache das dieses falsche Maß bereits im Keller aufgetreten ist. Wie passte denn da die Decke? Die Deckenteile werden doch meist nach Zeichnung gefertigt und geliefert?
Wie der Mangel beseitig werden kann wenn bereits KG und EGAbk. fertiggestellt sind kann ich Ihnen nicht sagen. Zu beachten ist auch der rechtliche Gesichtspunkt: genehmigt ist ein Bauwerk mit den Maßen der Zeichnung, kein "freier" Entwurf vor Ort. Unter Umständen sind da Zentimeter fürs Amt entscheidend. Wie das in Ihrem Fall ist müsste der Unternehmer mit dem Bauamt kären.
Stellen Sie sich schon einmal die Frage ob Sie mit dem geringeren Maß leben könnten. Passen evtl. die Fenster nicht mehr, passen bestimmte Möbel (Eckbank etc.) nicht mehr usw ... -
Keine Filigrandecke! Was kann ich mit dem Rohbauer aushandeln!
Danke für den Beitrag. Aber da wir eine Ortbetondecke haben konnte es so nicht auffallen. Ein kompletter Rückbau vor allem für den Keller ist wohl nicht dem Rohbauer zumutbar. Ich denke am Ende geht es wohl nur um Minderung. Und da stellt sich die Frage was realistisch ist. Klar ist das der Rohbauer einen zu kleinen Erker erstellt hat. Aber da ich mit ihm zufrieden bin (abgesehen vom Erker) und mir erhoffe das er auch weiterhin einen guten Job macht will ich eine gütliche Einigung mit ihm finden. Was wäre an Minderung für einen Erker 5*1,705 der nur mit 5x1,585 ausgeführt wurde angemessen. Die Frage nach der nicht eingehaltenen Baugenehmigung ist sicherlich auch interessant. Müsste ich jetzt einen Nachtrag zur Baugenehmigung stellen? Es gibt keinen Bebauungsplan. -
wieder nur Bauherrenmeinung, Profis gefragt!
Hallo,
prinzipiell haben Sie ein Recht auf mängelfreie Erstellung des Bauwerks. Werden Fehler gemacht so sind diese zu beseitigen ... Zumindest prinzipiell, denn da gibt es wieder die Ausnahme des unzumutbaren Aufwands. Das heißt, wenn die Beseitigung des Mangels einen unzumutbar hohen Aufwand im Vergleich zum Mangel erfordert dann muss er nicht unbedingt beseitigt werden, wohl aber anders ausgeglichen werden.
Hier im Forum finden Sie einige Beiträge z.B. zur falschen Fliesenfarbe.
Wenn Sie persönlich mit dem falschen Maß leben können (Ihre Möbel passen noch?!) und auch das Bauamt nichts einzuwenden hat, dann würde ich versuchen mich mit dem Unternehmer zu einigen.
Machen Sie es schriftlich, lassen Sie die Baufirma (schriftlich!) beim Bauamt nachfragen. Sollte dazu eine Änderung der Baugenehmigung nötig sein dann muss diese der Rohbauer natürlich bezahlen.
Minderung: Ist immer ein heißes Thema
Ich würde so vorgehen: Fordern Sie eine Beseitigung des Mangels (komplett mit Rückbau der Decke und Keller). Das will der Bauunternehmer natürlich nicht und wird Ihnen gegenüber ausführen das dies doch viel zu teuer sei. Bestimmt nennt er dabei einen Kostenpunkt des "viel zu teuren" Rückbaus.
Nun haben Sie eine Zahl an der Sie sich orientieren können
Danach können Sie, wie geplant, auf den Bauunternehmer zugehen und sich im Guten mit Ihm einigen. Ich würde nicht versuchen Geld rauszuschlagen, sondern einen NaturalRabatt aushandeln. Steht z.B. Ihre Garage schon? Ist die Einfahrt schon gepflastert? Auf solche Gegenleistungen lässt sich die Firma bestimmt eher ein als ein bereits verplantes Budget zu ändern.
Wie gesagt, alles nur Bauherrenmeinung, keine Fachberatung ...
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