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Schutzgerüst für Außenschalung ... Leistung vom AN oder AG?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Schutzgerüst für Außenschalung ... Leistung vom AN oder AG?

Ein Auftrag über Zimmererarbeiten wurde vergeben. Die Leistung beinhaltet die Erstellung eines Einfamilienhaus in Holzbauweise mit Fertigstellung der Holzaußenschalung im OGAbk. (EGAbk. wird von anderer Firma verputzt!). Im Angebot der Zimmerei wurde die Position "Baustelleneinrichtung" vom AG übersehen mit folgendem Hinweis: "Baugerüst, Baukran wird vom Bauherren gestellt. "
Frage: muss der Zimmerer für seine Arbeiten, auch bei einem solchen Verweis im Angebot, die Arbeitsschutzvorkehrungen zur Ausführung seiner Leistungen nicht selber treffen? Also Definition: Arbeits- oder Schutzgerüst (Arbeitsgerüst, Schutzgerüst). Gibt es da noch irgendwo ein Schlupfloch für den AG?
Bitte um schnelle Antworten! Danke!
  • Name:
  • Hr. Eder
  1. "Baugerüst, Baukran wird vom Bauherren gestellt"

    was ist daran unklar?
  2. Unklar ...

    Unklar ist hier eigentlich nur, ob ein Bauherr für die Arbeitssicherheit einer zugesagten Leistung aufkommen muss oder nicht. Ein Elektriker wird die Stafflei ja auch nicht vom Bauherren verlangen, wenn er die Glühbirnen einschraubt.
  3. Knackpunkt

    Foto von Lieselotte Tussing

    genau dass ist der Knackpunkt: die 'Gerüste' bis 2,00 m Höhe (sog. Bockgerüste) sind im allgemeinen im Einheitspreis der jeweiligen Positionen eingerechnet als zur Leistung gehörend.
    Alles andere sind Gerüste, die separat ausgeschrieben werden müssen. Also auch wenn der Zimmerer das Gerüst beigestellt hätte, hätte der AG zahlen müssen. Dies betrifft natürlich auch ein Absturzsicherung, die keine persönliche ist, sondern ein Gerüstteil. Der Zimmerer hat die nicht, die hat der Gerüstbauer.
    ... Laienantwort ...
    • Name:
  4. @Tu hat alles gesagt

    Hallo,
    Pkt. 4.2.2 DINAbk. 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten (Zimmerarbeiten, Holzbauarbeiten)" VOBAbk./C besagt, dass das Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) sowie Vorhalten der Gerüste und Arbeitsbühnen die höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen eine BESONDERE Leistung und somit auch gesondert zu bezahlen sind.
    Die Vorbemerkungen des Angebotes stellen dies zusätzlich klar.
    Abweichende Regelungen gibt es (glaube ich  -  müsste genauer nachlesen) nur bei den Maurerarbeiten sowie bei den Beton- und Stahlbetonarbeiten (Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten).
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Tja Herr Eder,

    unsere Hütte gleicht der ihren: Oben Holz, unten Putz. Bei uns VOBAbk.-Vertrag. Die Grenze von 2 m galt hier. Gerüst wurde von uns ausgeschrieben, beauftragt und auch bezahlt. Darum werden Sie bei der Schilderung Ihrer Randbedingungen auch nicht umhinkönnen ...
    ++++++++++++
    NUR: Was ist mit Ihrer Dacheindeckung? Auch hier brauchen Sie i.d.R. ein Arbeits- und Schutzgerüst (Arbeitsgerüst, Schutzgerüst). Wer bringt das mit?
    Ihr Unterschied Arbeit vs. Schutz ist für mich (Bauherr) nicht nachvollziehbar. Gerüste sind nach UVV zu bemessen, zu errichten und auszustatten. Geschützt wird hier menschliche Unversehrtheit, und zwar die "Ihrer" AN. Sie sollten nur darauf achten, dass Ihr AN nicht das Gerüst in einen unsicheren Zustand versetzt, weil er Konsolen, Fangnetze usw. aus Bequemlichkeitsgründen demontiert hat. Aus diesen Gründen habe ich schon 2x unsere eigene Baustelle selbst stilllegen müssen! Für die Sicherheit der AN sind Sie mitverantwortlich  -  stehen somit mit einem Bein stets im Knast :-)
  6. eindeutig

    hallo
    ihr Unternehmer hat sie eindeutig bei angebotsabgabe davon in Kenntnis gesetzt das die gerüste in seinen preisen nicht enthalten sind
    also sind diese von ihnen durch eine gerüstbaufirma zu erstellen oder der Zimmermann bringt die gerüste welche dann zusätzlich zu vergüten wären sie sollten den Preis aber vorher aushandeln
    die Kosten hierfür sind nicht allzu hoch
    aber sie haben sein Angebot gekannt und haben ihn wissentlich damit beauftragt und nun sollten sie nicht feilchen der Unternehmer hat sicher auch seine kosten die zu erwirtschaften sind und heutzutage wo alle Bauherren noch Geld dafür haben wollen damit der Unternehmer sein Haus bauen darf braucht man jeden cent und kann sich kaum nicht geplante zugaben leisten
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