Wärmedämmung hat sich von der Hauswand gelöst
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Wärmedämmung hat sich von der Hauswand gelöst
ich habe heute Nachmittag den Sockel unseres Einfamilienhauses mit einer Dichtschlämme versehen und mit der Hand einige Putzreste an der Unterkante entfernt. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass ich quasi die gesamte Hauswand bewegen kann. Man kann mit der Hand hinter die Wärmedämmung greifen und das ganze mehr oder weniger frei bewegen.
Nach meinem Laienverständnis kann das doch wohl nur bedeuten, dass zwischen den Wärmedämmplatten (weiße Platten, 12 cm dick, darauf wurde verputzt) und der gemauerten Hauswand keine Verbindung mehr besteht. Ich habe mir dann den ziemlich breiten Riss zwischen Fenster und Verputz angesehen und auch hier kann ich mit einer Hand die Wand bewegen. Ich hoffe, meine Schilderung ist ausreichend.
Meine Fragen sind nun die folgenden:
1. stellt das Ganze ein Problem dar - und wenn ja, wie gravierend ist das?
2. was kann da schlimmstenfalls passieren?
3. kann man das reparieren oder wie sollte man auch in der Argumentation gegenüber der Verputzerfirma vorgehen?
Besten Dank vorab für einige Infos!
Thomas Wolf
-
Zulassung
Ich nehme an, bei Ihnen wurde gepfuscht. Die Bescheinigung über das Anbringen gemäß Zulassung haben Sie sicher nicht erhalten. Lesen Sie bitte mal im Link. -
Schilderung deutet auf Pfusch
Hallo,
die Schilderung deutet auf Pfusch.
Dem Bauunternehmer den Mangel anzeigen und die Mängel hinreichen (etwa wie im Beitrag) beschreiben. Gleichzeitig unter Fristsetzung (Datumsangabe) Mangelabstellung fordern.
Bewegt sich der Bauunternehmer nicht dann sollte ein öffentlich besteller und vereidigter Sachverständiger (Ingenieurkammer oder Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer)) sowie ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Extremfall: Putzfläche reißt kreuz und quer und Teilbereiche fallen ab (wie gesagt: EXTREMFALL)
Mit freundlichen Grüßen -
SV
RA und SV einverstanden. Der SV macht für den RA die Zuarbeit und sollte gut sein. Das der SV öbuvAbk. ist, ist nicht automatisch die Gewähr dafür, dass er gut ist. Vor allen Dingen wenn er sich auch zu Fragen äußert, von denen er wenig versteht. Habe jetzt so ein Gutachten, wo die Undichtigkeit eines Fensters ohne Druckdifferenz festgestellt wird? -
Vielen Dank erst einmal!
Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten. Wir werden das Problem beim Verputzer ansprechen - allerdings kann ich mir deren Reaktion schon vorstellen: "Ist zwar nicht schön, aber es wird schon nichts passieren". Wir hatten und haben mit der Firma vom 1. Tag an Probleme (den Bruch hat ein mittlerweile insolventer Subunternehmer veranstaltet und der eigentliche Auftragnehmer des Bauträgers muss jetzt dafür geradestehen).
Wie gravierend ist denn der Mangel? Wie kann man da argumentieren?
In einem anderen Fall haben wir seitens des Handwerkers gehört, dass er zwar innerhalb der Gewährleistung haftet, aber wohl nicht grundsätzlich verpflichtet ist, den Mangel abzustellen, wenn nicht gerade das Haus Einsturz-gefährdet ist: "Wenn denn was passiert, können wir das immer noch reparieren".
Wie gesagt - wie könnte man argumentieren?
Thomas Wolf -
Sie brauchen nicht zu warten
bis ein festgestellter Mangel zum Schaden führt, und wie Sie es schildern, handelt es sich um einen Mangel.
Bereits die Abrisse zwischen Fenster und Oberputz werden mit großer Sicherheit zu einem Schaden führen, und ob der nächsten 'Lothar' die Wärmedämmung kalt lässt? -
Haftung
Wenn der nächste Sturm (evtl. ist der noch nicht mal nötig) irgend etwas von der Fassade losreißt und Schaden verursacht (wenn es ganz dumm kommt, sogar tödlich) sind Sie als Eigentümer dafür haftbar. Die Versicherung wird nicht zahlen, da bekannt und nicht beseitigt = grob fahrlässig.Ob Sie den Schadenersatzanspruch weiterreichen können, ist auch nicht so sicher. Wenn Sie lange genug damit leben, gilt der Mangel als akzeptiert.
Also Frist schriftlich setzen (sagen wir 14 Tage - mit Einwurfeinschreiben oder besser mit Boten, der den Text liest und seine Unterschrift auf den Text und Ihre Kopie setzt und die Ablieferung bestätigt) zum Beginn der mängelfreien Arbeit, bis dahin auch die Zulassung des WDVSAbk. geben lassen. Wenn nichts passiert noch mal Nachfrist setzen (sagen wir weitere 14 Tage) mit der Ankündigung die Arbeiten von einem Dritten ausführen zu lassen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Und dann viele Fotos machen, dabei ein Zollstock mit fotografieren. Aber dann auch noch nicht beginnen, sondern mit RA abstimmen.
Besser gleich zum RA gehen, erste Frist abwarten und dann selbständiges Beweisverfahren einleiten - um Beschleunigung bitten wegen Gefahr im Verzuge, bzw. Handeln wegen Gefahr im Verzuge.
Wenn der AN sich rausredet sagen, wenn er die Gefahrlosigkeit so genau weiß, soll er Ihnen das schriftlich geben.
-
wo wohnen Sie denn?
... wo wohnen Sie denn? -
Wir wohnen in Limburg ...
Wir wohnen in Hessen, genauer gesagt in 65552 Limburg-Eschhofen.
Übrigens: Wir haben heute Vormittag den Architekten angerufen - mal schauen, was dessen Rückruf bringt.
Thomas Wolf -
Naja, Limburg ist etwas weit <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Naja, Limburg ist etwas weit
Na, dann fangen wir mal schriftlich an:
Zuerst die Fragen:
1.) Sie schreiben, dass Sie hinter die Dämmung greifen können? Wie weit runter wurde die Dämmung gezogen (bis Sockel, ins Erdreich)?
2.) Wie breit ist diese "Lücke" hinter den Dämmplatten?
3.) Wie wurden die Dämmplatten verklebt? (Waren Sie dabei? Beschreiben Sie kurz, was der Verarbeiter gemacht hat. Wie hat er den Kleber auf den Dämmplatten verteilt?)
4.) Von welchem Systemanbieter stammt das Wärmedämm-Verbundsystem?
5.) Wurde das System verdübelt?
6.) Gab es ein Leistungsverzeichnis für die Arbeiten?
7.) Gibt es ein schriftliches Angebot des Verarbeiters? (Was steht da als Arbeitsleistung?)
8.) Wenn Sie mit dem Daumen an Ihrer Fassade drücken, "bewegt" sich was? (Lässt sich die Fassade federnd eindrücken?
9.) Was für ein Riss zwischen Fenster und Verputz? Bitte näher beschreiben!
10.) Können Sie irgendwo an einem Durchgang sehen, wie dick die Armierungsschicht aufgebracht wurde (Das ist die Schicht zwischen Dämmplatte und Oberputz?
11.) Wann wurden die Arbeiten ausgeführt? Sind diese schon abgenommen? Haben Sie bereits bezahlt? -
Ich antworte heute Abend ...
Hallo Herr Veikko,
vielen Dank für die ausführliche Liste - ich komme hoffentlich heute Abend noch dazu, sie zu beantworten.
Beste Grüße
Thomas Wolf -
Hier jetzt die Antworten auf die Frageliste ...
Zu 1: Wir haben keinen Keller und die Wärmedämmung geht bis zum Sockel kurz oberhalb der Bodenplatte. Ins Erdreich geht das Ganze nicht - wir haben aber Pflastersteine bis an die Hauswand verlegt. Die letzte Reihe habe ich jetzt wieder herausgenommen, um eine Dichtschlämme aufzutragen (hatten die Pflasterer leider versäumt).
Zu 2: Ich habe den Split vom Sockel herausgenommen und kann jetzt mit der Hand unter die Wärmedämmung greifen. Eine Lücke kann ich hierbei jetzt nicht finden - ich kann nur die ganze Fläche schätzungsweise 0,5 bis 1,0 cm zum Pflaster hin nach vorne bewegen. Allerdings habe ich auch nicht allzufest gezogen. An den meisten anderen Hauswänden ist dies nicht möglich - da sitzt die Fläche/Platte richtig fest. Die fragliche Hauswand hatten wir schon einmal reklamiert, da nach dem Verputzen "wie an der Schnur gezogen" eine Wölbung zu sehen war - und zwar etwa in der Höhe des Übergangs von den blauen Platten im Sockelbereich zu den weißen Platten im Wandbereich. Die Verputzer-Firma hat darauf hin die gesamte Wand noch einmal neu ausgeglichen und neu verputzt sowie gestrichen. Mich beschleicht der Verdacht, dass die damalige Wölbung schon auf eine Ablösung hingedeutet hat.
Zu 3: Die Platten wurden in der Tat verklebt - da wir aber mit einem Bauträger gebaut haben, haben wir die Ausführung auch nicht im Detail verfolgt. Laut Architekt wurden die Platten Punkt-verklebt.
Zu 4,6 und 7: Uns liegt weder ein Angebot noch eine Leistungsbeschreibung oder eine Info zum Systemanbieter vor - ich glaube, die Platten sind von Marmorit - bin mir aber nicht sicher. Eine Zulassung liegt uns ebenfalls nicht vor. Das gesamte Handling lief ja zwischen Bauträger und Auftragnehmer.
Zu 5: Das System ist nicht verdübelt.
Zu 8 und 9: Federnd eindrücken lässt sich Ganze zwar nicht mit dem Daumen. Allerdings ist zwischen der Balkontür und dem anschließenden Verputz im Bereich des Sockels ein Spalt von 2-3 mm - mit der Hand kann ich die Fassade noch weiter wegziehen. Nach oben hin wird das Ganze dann wieder etwas fester - ist aber auch noch beweglich. Das Problem scheint für meine Begriffe an den Platten im unteren Sockelbereich zu liegen.
Zu 10: Ist leider für mich nicht zu sehen.
Zu 11: Die Arbeiten wurden im Frühsommer 2002 ausgeführt. Abgenommen haben muss sie wohl der Architekt des Bauträgers. Da wir mehr oder weniger schlüsselfertig gebaut haben, sind die Arbeiten natürlich auch schon bezahlt.
Vielen Dank vorab und beste Grüße!
Thomas Wolf -
Vorweg: Ihr Ansprechpartner ist derjenige, mit dem Sie den Kaufvertrag des Hauses abgeschlossen haben. Es sei denn, Sie haben die Fassadenarbeiten selbst in Auftrag gegeben.
Vorweg: Ihr Ansprechpartner ist derjenige, mit dem Sie den Kaufvertrag des Hauses abgeschlossen haben. Es sei denn, Sie haben die Fassadenarbeiten selbst in Auftrag gegeben.
Nochmal vorweg: Es ist natürlich schwierig hier eine Ferndiagnose abzugeben und wenn ich höre, dass auf einem WDVSAbk. nachträglich Unebenheiten ausgeglichen wurden, sträuben sich mir die Haare ...
Der untere Abschluss eines WDVS ist mit einem Profil (Sockelprofil o.ä.) auszubilden, es sei denn das WDVS geht bis in den erdberührten Bereich oder setzt auf einem Vorsprung auf (das Gelände ist kein Vorsprung
Wie es sich anhört, hat man das hier wohl nicht gemacht.
Gebäude haben im Sockelbereich oft eine Vertikalsperre in Form einer Bitumendickbeschichtung oder Bitumenbahnen. Wenn man nun die Dämmplatten mit mineralischem Kleber klebt, hält dieser nicht auf dieser organischen Beschichtung. Fragen Sie also, was als Vertikalsperre vorliegt und womit die Dämmplatten im Sockel verklebt wurde.
Dämmplatten werden übrigens mit der so genannten Punkt-Wulst-Verklebung verklebt. Eine Verklebung nur mit Batzen (Punkte) ist nicht zulässig.
Sie sollten übrigens Ihre Pflastersteine nicht bis an das Haus ran verlegen, sondern einen 10 cm Kiesstreifen ausbilden. Bringt mehr als jede Dichtschlämme, da das Wasser nicht am Haus steht, sondern gleich im Boden versickert und der Bereich daher wieder schneller trocken ist. -
Warm-Pfusch
Herr Wolf, Ihr Unternehmer gehört wohl auch zur Spezies der "Warm-Pfuscher" ...
Herr Veikko Ulrich hat Recht - an Ihrem WDVSAbk. stimmt wohl so ziemlich gar nichts.
Lassen Sie sich doch von Ihrem Unternehmer mal die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des an Ihrem Haus verwendeten Systems geben, dort steht ganz genau drin, wie es gemacht werden MUSS! -
gekauft?
Wahrscheinlich wurde ein Bau vereinbart. Siehe -
@Ebel
der "kauf vom Bauträger" ist Etikettenschwindel ... -
@ Hägele
Die detaillierte Ausführung des Sockelbereichs eines WDVSAbk. ist in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht enthalten!
Interne Fundstellen
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