nicht gewollte Faschen
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
nicht gewollte Faschen
wir haben für unseren Außenputz mit WDVSAbk. ein Pauschalangebot bekommen und dies auch angenommen.
Jetzt wurden einfach zusätzlich Faschen erstellt und uns zusätzlich in Rechnung gestellt, obwohl wir diese gar nicht wollten. Auf unsere Frage hin wurde geantwortet, da die Rollladenkästen zu weit hinausragten, wäre es nicht anders möglich gewesen und somit hätten wir die Faschen bestellt.
Zusätzlich wurde eine Fugendichtung in Rechnung gestellt.
Auch wurde statt 172 m² wie im Pauschalangebot beschrieben nur 160 m² EPS-Platten mit Kratzputz ausgeführt. Die Sockelhöhe beträgt dadurch 47 cm anstatt an die vorher schon vorhanden Perimeterdämmung angepasst worden zu sein, wo auch die im Vertrag
genannten 172 m² wieder hinkämen. Leider steht im Vertrag nicht,
wie hoch der Sockel sein sollte, da dies durch die schon vorhandene
Perimeterdämmung aus unsere Sicht selbstsprechend war und sich
auch mit den 172 m² aus dem Pauschalangebot deckten.
Auf diesen Sachverhalt hin angesprochen wurde gesagt, es war ein Pauschalangebot und die Massen im Angebot hätten keine Bedeutung.
Müssen wir das bezahlen oder haben wir Anspruch auf Minderung bzw. Schadenersatz.
Vielen Dank für Eure Antwort
T. Schmidt
-
Haben Sie jetzt eine Lücke zwischen Perimeter- und Fassadendämmung (Perimeterdämmung, Fassadendämmung) oder wie soll man das verstehen?
Haben Sie jetzt eine Lücke zwischen Perimeter- und Fassadendämmung (Perimeterdämmung, Fassadendämmung) oder wie soll man das verstehen?
Was für eine Fugendichtung, was steht denn genau auf der Rechnung? -
keine Lücke, aber 47 cm hohen Sockel
Die Lücke ist mit Styropor-Platten in gleicher Stärke wie
vorhandene Perimeter-Dämmung gefüllt worden. Oberputz und Haftputz sind draufgekommen. Der Rücksprung zum Kratzputz beträgt 5 cm!
Die Rechnung für die Fugendichtung hat der Stuckateur wieder zurückgezogen.
Der genaue Wortlaut für die nicht gewünschten Faschen:
" Die Faschen wurden von Ihnen bestellt, weil es technisch nicht möglich war ohne Fasche zu arbeiten, da die Rollladenkästen nicht die nötige Breite in der Untersicht aufwiesen (Winkelschiene war nicht breit genug.) "
Selbst wenn dies so wäre, müssen wir nicht vorher gefragt werden oder kann der Stuckateur einfach ausführen, die Farbe bestimmen etc. Dies sind immerhin Mehrkosten von fast 1000 € und außerdem gefällt es uns nicht.
Und wenn nicht, sind diese Aufwände nicht im Pauschalangebot enthalten. Wir haben extra ein Pauschalangebot (Festpreis) genommen, um vor Mehrkosten geschützt zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmidt -
Sie sollten einen Rechtbeistand aufsuchen, denn was Sie hier bisher geschildert haben, fällt unter Vertragsrecht.
Sie sollten einen Rechtbeistand aufsuchen, denn was Sie hier bisher geschildert haben, fällt unter Vertragsrecht.Was mich etwas stutzig macht ist, kein Maler schneidet freiwillig Platten, um damit die Sockelhöhe um 15/17 cm anzuheben. Das ist vermeidbare Arbeit. Haben Sie denn den Verarbeiter gefragt, warum er das denn gemacht hat. Vielleicht war er der Meinung, dass er den Sockel auf 50 cm anheben muss?
Wenn Sie mit dem Verarbeiter etwas vereinbart haben und er will davon abweichen, muss er Sie natürlich fragen bzw. muss er Sie aufklären, warum er das nun anders macht.
Vor einem Angebot muss sich ein Verarbeiter aber auch vor Ort die Sache anzugucken und bei seinem Angebot muss er natürlich Auffälligkeiten berücksichtigen.
Aber das wird Ihnen ein Rechtanwalt viel besser erklären können
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