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Kerndämmung mit Hinterlüftung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Kerndämmung mit Hinterlüftung

inzwischen weiß ich, dass der Wandaufbau unseres Hauses aus 17,5 cm Porotonsteine, 8 cm Kerndämmplatte von ISOVER (KP 1-035), 2 cm Luft und dann 10 cm Klinker (Handformsteine, sehr saugfähig) aufgebaut ist. Weiterhin besteht aber das Problem, dass zumindest an zwei Wänden der Klinkerbereich ca. 30 cm ins Erdreich reicht. (50 cm Dachüberstand, Ringdrainage, Bergkiesverfüllung)
Nun ergeben sich für mich zwei mögliche Wege:

1) Kerndämmung, also die Wand dicht machen, keine Hinterlüftungsöffnungen und Klinker Imprägnieren ...

2) Trotz Kerndämmung hinterlüftetes Vormauerwerk, obwohl die 2 cm Luftschicht dafür recht wenig sind (die DINAbk. sagt glaube ich 4 cm)
Da wir den Klinker nicht wieder abreißen wollen, um im Sockelbereich eine Perimeterdämmung einzusetzen haben wir uns folgende Lösung überlegt:
Klinkersteine an der ganzen Fassade Imprägnieren, Lüftungsöffnungen vorsehen, im Sockelbereich in der untersten Klinkerreihe möglichst viele Zwischenfugen öffnen und mit Gittern versehen, im Erdbereich mit einer Drainplatte Dämmen und darumherum noch eine 20 cm Lage Kieselsteine einen halben Meter tief.
Kann man mit so einer Lösung Leben, auch wenn sie nicht in allen Punkten den gültigen DIN-Normen entspricht, oder macht eine Hinterlüftung mit Kerndämmung und nur 2 cm Luft keinen Sinn?
Macht man außen um den Kiesel dann noch so einen Vliesstoff oder wie sorgt man dafür, das keine Erde reinschwimmt?

  • Name:
  • von Papen
  1. einiges durcheinander

    Hallo,
    Sie haben Dämm-Material von ISOVER => daraus folgere ich mal, dass es sich um Mineralwolle handelt.
    Diese Dämmung liegt auch im Spritzwasserbereich bzw. sogar im Bereich unter Oberfläche Gelände?
    Mineralwolle ist in diesem Bereich ungeeignet und muss, meiner Meinung nach, entfernt und durch eine Perimeterdämmung ersetzt werden.
    Alle "Heilungsversuche" werden wohl auf Dauer scheitern.
    Wer hat den geklinkert und was ist in der Planung hier vorgesehen?
    Die 2 cm "Luftspalt" sind keine Hinterlüftung im Sinne der anerkannten Regeln der Technik. Sicher sorgen sie für eine gewisse Entspannung der Luftschicht, wirken aber nicht wirklich.
    Sie kommen einfach durch die Finger des Maurers zustande. Der muss die Steine ja beim mauern auch anfassen können.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. weitere Infos und Fragen

    vielen Dank Herr Stöckel für die Antwort, hier noch ein paar weitere Informationen bzw. Fragen.
    Gibt es einen Unterschied zwischen Mineralwolle und Kerndämmplatten? Meines Wissens sind Kerndämmplatten gegen Feuchtigkeit imprägniert.
    Natürlich ist der richtige Weg der Austausch der Dämmung. Gibt es eine Möglichkeit, die Dämmung im unteren Bereich der Klinkerwand auszutauschen, ohne die gesamte Klinkerwand abreißen zu müssen (z.B. Stück für Stück vorarbeiten, Abstützen oder ähnliches), da die Klinkerarbeiten schon abgeschlossen sind.
    Natürlich ist der ganze Umstand auf einen Fehler der Klinkerfirma zurückzuführen, aber es wird dennoch sehr schwer und langwierig sein, ein Abreißen der gesamten Klinkerfront durchsetzen zu können.
    Die Planungsverantwortlichen sind bereits seit längerem Konkurs.
    Das keine richtige Luftschicht vorhanden ist, bedeutet also, dass wir eine Kerndämmung ohne Lüftungslöcher ausführen sollen (zusätzlich mit einer Imprägnierung der Klinkerfront?)
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
  3. Fachmann vor Ort

    Hallo,
    Sie werfen einige Fachbegriffe durcheinander. Mineralwolle ist die Bezeichnung für einen Baustoff; Kerndämmung ist die Anwendung eines Baustoffes.
    Sicher kann Mineralwolle als Kerndämmung verwendet werden. Im Sockelbereich ist Sie aber ungeeignet weil sie durchfeuchten kann und dann in der Wirkung nachlässt.
    Der abschnittsweise Austausch des Sockelmauerwerks ist natürlich auch möglich. Wird aber eine ewige Quälerei und bleibt Flickschusterei.
    Suchen Sie sich einen Fachmann vor Ort, der sich die Gesamtsituation und vor allem auch die Planungsunterlagen ansehen kann. Am besten dazu bzw. danach noch eine Erstberatung beim Anwalt und dann entscheiden.
    Auch wenn der Planer insolvent ist, die Versicherungen gewähren in der Regel eine 30-jährige Nachdeckung.
    Von hier aus einen fundierten Ratschlag abzugeben, halte ich für nicht möglich.
    Mit freundlichen Grüßen
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