Hallo, möchte gern nachfragen, in welcher Höhe eine Sohlplatte/Bodenplatte einzubringen ist, wenn ein Grundstück leichtes Gefälle hat und "Oberflächenwasserprobleme" bestehen. Über die gesamte Hausdiagonale besteht ein GrundstücksGefälle von 62,48 cm. Nun ist der Neubau so errichtet worden, dass die Sohlplatte sehr niedrig in das Erdreich gesetzt wurde, sodass wir sogar zum abfallenden Gefälle feststellen mussten, dass die Bodenplatte Tiefer lag, als das umliegende Terrain (zur Terrasse haben wir 1 m hohe Winkelstützen einbauen müssen). Wir haben dereinst ein sog. "Einmessprotokoll" unterzeichnet, wonach wir als Bauherrn angeblich die so tiefe Lage der Bodenplatte bestätigt haben. Angezeigt wurde uns die Lage jdeoch weitaus höherliegend. Im Vertrag selbst steht (ohne zu differenzieren, ob es ein Grundstück mit Gefälle ist oder nicht): 20 cm oberhalb des umliegenden Terrains.
Nusind zudem die sog. Lüftungsschlitze in den Klinkersteinen so tief, dass sie nur etwa 10-15 cm. über der umliegenden Pflasterung liegen und somit Regen und Schmutz hineingerät.
Würde mich sehr freuen, wenn sich jemand hierzu kurz äußerte.
Besten Dank dafür im Voraus. Gruß!
U. Brinkmann
Sohlplattenhöhe bei Grundstücksgefälle
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Sohlplattenhöhe bei Grundstücksgefälle
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