Liebe Experten, ich habe 1995 ein Einfamilienhaus 1,5 Stock gebaut (UNIPOR Z 0,21/0,8 mit LM21), im Herbst 96 wurde das Haus dann verputzt (Unterputz Montenovo_KZM-leicht, Oberputz Montenovo-Rustikal).
Nach Ausführung der Innenputzarbeiten stellte ich fest, dass an den Giebelseiten waagrechte Risse ca. 2 Steinhöhen unter der Decke (DGAbk.) entstanden. Bei Kontrolle von Bildern stellte sich heraus, dass die Maurer die Folie zur Deckenauflage vergessen hatten. Einzug 1.1.1998. Im Frühjahr 2000 stellte ich fest, dass verschiedene Arten von Rissen am Außenputz auftraten. Querrisse im Giebel auf Höhe der Decken, jedoch auch ca. 1,2 m von EGAbk. Decke teilweise mehrere Meter lang. Risse an den Ecken des Gebäudes ca. 1-2 m lang senkrecht. Feine Risse (vor allen an der Wetterseite) welche die Steinfugen abbilden. An den Fenstern bröselt der Putz an der APU-Putzleiste ab. Die Anzahl und Länge der Risse hat seither zugenommen. Ich habe die Risse bei dem entsprechenden Gipser und dem Maurer als Mangel angemeldet. Jeder schiebt jedoch die Ursache auf den anderen. Für mich stellen sich folgende Fragen :
1. Was sind Ihrer Meinung nach die Ursache für die Risse
2. Ich habe eine Gewährleistung von 5 Jahren vereinbart, was kann ich von den Handwerkern erwarten?
3. Ich überlege mir eine Sanierung mit einem WDVSAbk.. Ist dies sinnvoll? Welche Dämmdicke sollte ich wählen
Vielen Dank für Ihre Antworten
Risse im Außenputz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Risse im Außenputz
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Gewährleistung ab wann?
Ab 1.1.98? Dann ist das doch nicht Ihr Problem, mal salopp ausgedrückt. Es ist ein Mangel, und wer den behebt, kann nicht ihre Sorge sein. Haben Sie etwa schon alles bezahlt? Dann wird es schwierig.
Ich würde es an ihrer Stelle erst einmal einvernehmlich mit einem Schiedsgutachten versuchen. Das heißt, Sie einigen sich mit allen beteiligten auf einen Sachverständigen und unterwerfen sich seinem Urteil. Die kosten trägt dann der "Verlierer". Problematisch daran ist nur, dass ein RA hinzugezogen werden sollte. -
Achtung bei BGB-Verträgen,
denn dann ist der Gewährleistungszeitraum erst bei einem Beweissicherungsverfahren unterbrochen. Bei VOBAbk. reicht da schon eine aktenkundig versendete Mängelrüge. Überprüfen sie, um welchen Vertrag es sich handelt und passen sie auf, dass die Gewährleistungszeit nicht ausläuft. Ansonsten wie Herr Beisse vorschlägt. -
Architekt als Alleinverantwortlicher
Hallo Herr Hahn,
Sie sagen Sie haben 1995 mit dem Bau des Hauses begonnen. 1998 haben Sie die Risse im Außenputz bemerkt. Das sind 3 Jahre. 3 Jahre bis zum Einzug sind unwahrscheinlich, sodass die Gewährleistungszeit des Außenputzers vermutlich verstrichen sein müsste, wenn diese nach BGBAbk. auch 5 Jahre betragen haben sollte.
Daher mein Rat. Nehmen Sie als Alleinverantwortlichen den Architekten in Anspruch. Dieser soll halt im Zuge des Gerichtsverfahrens der betreffenden Unternehmung den Streit verkünden.
Damit vereinfachen Sie sich selbst das Streitverfahren.
MfG Kosiel -
Gibt es überhaupt einen Architekten?
Die Fragestellung lässt das nicht unbedingt schließen. Vielleicht sollte erst mal klargestellt werden, wer mit wem Vertrag geschlossen hat. -
Zunächst Verjährung klären (lassen)
Das ist zunächst das wichtigste, nachdem wohl Fertigstellung 1996 war. Also ab zum RA.
Dann natürlich weiteres Vorgehen: Mängel dokumentieren. AN zur Mängelbeseitigung auffordern (ggfs. Architekt - wenn vorhanden - einbinden). Möglw. muss sowieso zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung gerichtl. Beweisverfahren durchgeführt werden. Dann gleich Ursachen, Beseitigungsmaßnahmen und Beseitigungskosten mitfeststellen lassen.
Aus meiner Sicht aber wichtig: Unterlagen zusammenstellen und zunächst Verjährungsfrage unverzüglich klären.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
unterschiedliche Ursachen
Sehr geehrter Herr Hahn,
Ihre Risse haben möglicherweise unterschiedliche Ursachen. Die ersten waagerechten Risse sind möglicherweise schlichte Schwindrisse ("Herbstbauten"). Das ist aber bei den von Ihnen beschriebenen vertikalen Rissen sicherlich nicht mehr der Fall (mögliche Ursache: Setzungen). Dabei stellt sich sofort die Frage: Sind die Risse nur im Putz? Da die Risse zunehmen sollten Sie sich in jedem Fall einen Gutachter nehmen der das Rissbild komplett aufnimmt und die Ursache untersucht. Dies lässt sich aus der Entfernung nicht durchführen. Befinden sich die Risse im MW, so ist eine Sanierung nur sinnvoll wenn die Ursachen der Risse geklärt werden, sonst reißen die Stellen erneut auf.
MfG E. Brunn -
Fehlende Info
Wow, so viele Antworten schon in einem Tag. Vielen Dank. Nun zu den offenen Punkten :
1. zu Martin Beisse: RA habe ich mittlerweile hinzugezogen. Ich versuche gerade einen Vergleich mit den Handwerkern durchzuführen. Im Moment hat jeder 4000,- zugesagt. Einen Sachverständigen wollte ich bis zu jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinzuziehen, da mir dafür Kosten von über 10.000,- DM genannt wurden.
2. zu Herrn Weber: Vertrag ist mit folgender Formulierung >Für die Gewährleistung wird nach § 638 BGBAbk. i.V.m. § 13 Ziff. 4 Teil B VOBAbk. eine Verjährungsfrist von 5 Jahren festgelegt. Mängelrügen gingen den Handwerkern innerhalb der 5 Jahre zu.
3. zu Herr Kosiel: Ich habe im Frühjahr 2000 die Risse entdeckt. Einzug war 98. Verputzt wurde 96. Die Ausschreibungen wurden vom Architekten durchgeführt. Kann ich den Architekten immer belangen oder müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein?
4. zu MB: Die Verträge wurden immer direkt von mir mit dem entsprechenden Handwerker geschlossen. Die Ausschreibungen wurden vom Architekten erstellt.
5. zu RA Schotten: Strittig ist laut meinem RA ob die Mauererarbeiten schon verjährt sind, da 5 Jahre seit Schlussrechnung schon abgelaufen aber noch kein Beweissicherungsverfahren durchgeführt ist. Ich weiß jetzt aber nicht ob die Mängelrüge bei meinem Vertrag die Verfärbung hemmt, bzw. ob das Einzugsdatum (Ingebrauchnahme) der Stichtag ist.
6. zu E. Brunn: Der Keller weist keine Risse auf, sodass eine Einwirkung vom Fundament ausgeschlossen ist. Das Haus stand 1 Jahr bis zum verputzen. Bei mehreren kontrollierten Rissen ging der Riss ins Mauerwerk bzw. war eine Fuge hinter dem Riss. Die Zunahme der Risse kommen laut Maurer davon, dass nun Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringt und der Mörtel sowie die Steine dadurch aufquellen. Was für eine Sanierung außer dem WDVSAbk. ist überhaupt möglich?
Vielen Dank für die Mühe -
Wie bitte? 10.000 DM?
Wer kommt denn auf sowas? Das Gutachten dürfte seriös max. 2.000 DM kosten. Wer sagt denn sowas? Oder war da komplettes selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) inkl. aller Kosten gemeint?
Ein RA sollte in solchen Fällen nie ohne SV arbeiten. Das heißt nicht unbedingt ein Gutachten zu erstellen, sondern für die technische Beurteilung und Beratung. -
Beweissicherungsverfahren
Hallo MB, es war der Preis für ein selbstständiges Beweisverfahren gemeint. Ist ein reines Gutachten denn so viel billiger? -
@Klaus
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Ist doch nicht mein Fach
Ich habe mal alte Rechnungen durchgesehen: das teuerste Gerichtsgutachten wurde vom Gericht mit 7.500 DM veranschlagt, berechnet habe ich nachher rund 5.000 DM. Aber: hierbei handelte es sich um 96 Balkone in 6 Wohnblocks und jeder musste einzeln untersucht werden.
Durchschnitt aller Rechnungen von 2001 (Gerichts- und Privatgutachten): 922.35 zzgl. MwSt. Teurstes Gutachten einschließlich Laboruntersuchung (Die Untersuchung alleine kostete 7.500 DM): 9.600 DM. Wo wir gerade bei Statistik sind: niedrigste Rechnung 460 DM.
Ups, ob Finanzamt wohl mitliest? -
? GP hier fehlt meine Eintrag?
Hallo GP ... Herr Kosiel hat hier gestern 3 Einträge (gleicher Text) hintereinander vorgenommen ... einmal nur mit Namen dann mit der seiner Emailadresse und zu guter letzt mit seiner URL ...
das bei dreimal der gleichen Antwort zwei gelöscht werden verstehen ich ja ... ABER mein Beitrag Titel: "Der Ursache auf den Grund gehen" der unmittelbar nach dem 1. ten Eintrag
von Kosiel eingetragen wurde ... ist jetzt auch mit gelöscht... habe ich da bei meiner Umfangreichen Beschreibung gegen die Nutzungsbedingungen des Forum verstoßen? ... eigentlich
Schade ich habe mir echt Mühe gegeben beim schreiben ...
ich habe gestern zweimal die folgendenden Threads gelesen und immer war mein Beitrag dabei ... leider ist er heute nicht mehr onlineMfG Thalhammer
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Doppelte Einträge habe ich entfernt - @GP bitte checken
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Vorher Pinsel aus der Hand nehmen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Oder das mit dem "Streichen" wieder falsch verstanden? *grins* -
GP - ist es der Hr Thalhammer? "Der Sache mal auf den Grund gehen"
Hallo Herr Hahn, rein rechtlich kann ich Ihnen bei Ihrem Problem nicht behilftlich sein ... dennoch könnte man aus praktischer Sicht den Schaden vorab mal lokalisieren ... dazu habe ich aber ein paar Fragen um mir ein besseres Bild zu machen.
1.) Decke Dachgeschoss ... wurde hier eine waagerechte Zangendecke betoniert? ... da sie oben schreiben "Decke DGAbk.".
2.) Die Risse im Erdgeschoss ... Sie schreiben hierzu das sie ca. 1.2 m ... meinten Sie dabei auch "waagrechte Risse? " ... wenn ich das richtig rauslese müsste es sich hierbei um Risse im Fensterbereich handeln ... gehen diese Risse dann auch bis Außenkante Außenwand oder hören die vorher auf.
3.) Risse an den Außenecken ... WO genau beginnen diese 1-2 m langen Risse? Zur den Rissen an der Wetterseite "feine Risse welche die Steinfugen abbilden" hierzu gibt es aus meiner Erfahrung drei Gestehungsmöglichkeiten: a.) Die Fugen wurden größer ausgebildet als vom Ziegelverband zugelassen ... sprich 1 cm Lagerfuge bzw. 1.2 cm Stoßfugen ... sowie flächenbündiges Vermauern des Mörtel wie wurde ausgeführt?
b.) Der Grundputzz wurde nicht nach Vorschrift ausgebildet die Stärke des Grundputzes ohne Oberputz sollte min. 15 mm betragen.
In welcher Stärke wurde der Grundputz ausgeführt?
c.) Nahezu alle Putzhersteller schreiben vor mit dem Grundputz warzenförmig vorzuspritzen bevor der eigentliche Grundputz aufgetragen wurde ... durch dieses vorspritzen werden mitunter nicht ganz flächbündige Fugen abgedeckt ... sprich es wird aber auch den Spannungsrisse zwischen Mörtel/Stein (durch dessen durch das Untergrundmaterial bedingte unterschiedliches Abtrocknen) entschärft.
Wie wurde ausgeführt?
Glaube Sie mir solche Risse habe ich zigmal gesehen immer wurde zuerst nach dem putze wegen Putzrissen geschrien ... aber in der meisten Fällen war der Maurer siehe Punkt a.) schuld.
Zu Ihrer Beschreibung ... fehlen der Abdeckung im Deckenauflager ... Alle Achtung gut aufgepasst ... diese falsche Ausführung ist meisten schuld wenn Risse 1-2 Steinreihen waagerecht unter Decke auftreten ... nicht nur das durch dadurch Beton in die Ziegelkammern fließt und sich dadurch Risse unansehbar in tiefere Steinlagen bilden ... AUCH ist durch dieses Eindrinen der Wärmeschutz beim Teufel was unter Umständen dann auch zu weiteren Rissen führen kann. Jeder Ziegelhersteller hat für dieses Deckenauflager eigentlich das gleich Detail ... nur es gibt genug schwarze Schafe unter den Bauunternehmern die nach dem Motto "Brauchen wir nicht" arbeiten ... dennoch wie Sie an Ihrem Mangel erkennen ist das richtige Deckenauflager sehr entscheidend siehe die beiden Links ... der eine führt zum Ziegelforum meines Wissen gibt es da dieses Detail ... der andere Link ist von einer meiner Baustellen ... bitte die Außendämmung beachten die wir sogar in die Ziegelausgleichsschicht geführt ... naja die Dachpappe 500er ist vorhanden man sieht sie auf den Foto nur schwer. Herr Hahn So wie ich Ihre Beschreibung lese werde sie um die Einschaltung eines Schadenverständigen nicht drum rum kommen ... Sie werden doch den Schaden nicht aus der eigenen Tasche zahlen? Ich zittier mal: "Ich überlege mir eine Sanierung mit einem WDVSAbk.. Ist dies sinnvoll? Welche Dämmdicke sollte ich wählen" die Überlegung ist meiner Ansicht nach falsch da zuerst mal die Leute die diesen Mangel zu vertreten haben zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sie schreiben ja das Sie Fotos gemacht haben ... stellen Sie alles zusammen so können Sie sich schon mal ein Urteil machen ... aber spätestens nach der Beauftragung eines Sachverständigen könnten gegeben falls solche Fotos sehr von nutzen sein.
Einen Schönen Sontag noch -
Genau GP
voll mit Rechtschreibfehler gespickt das kann nur meiner sein (schäm) ... so nun müsste der noch Nr. 4 als Eintrag haben dann stünde er wieder da wo er mal war
Danke und G'Nacht -
nochmal
Das keine Risse im Beton sind sagt gar nichts, im Gegenteil, da sind im allgemeinen keine. Warum auch? (Wer immer Ihnen die Begründung nannte, Sie ist statischer Blödsinn. Denn setzt sich ein Teil des Fundamentes, erhält das Fundament Druck, die Mauer oben aber Zug). Wenn Sie mehrere Risse im Mauerwerk haben sollten Sie dringend die Ursache klären. Und damit meine ich kein Stimmungsbild bei den Handwerken einsammeln. Vertikale Risse entstehen NICHT durch Schwinden. Aus der Ferne lassen sich die Ursachen NICHT berurteilen.
E. Brunn -
@ Elias Brunn ... nicht ganz richtig ...
@ Elias Brunn ... nicht ganz richtig vertikale Risse können auch durch Schwinden entstehen ... nämlich, wenn der Deckenestrich ohne Dämmstreifen bis "an die frische Luft gezogen wird "... heißt, wenn ein direkter Kontakt zwischen Decke und Unterputz vorhanden ist.
Schwindet nun der Deckenestrich übertragen sich diese Spannungen auf Unter- und Oberputz (Unterputz, Oberputz) und es wird ein herrlicher Deckenschubriss sichtbar ... waagerecht im Bereich der Decke, wie vom Hauseigentümer beschrieben ...
Mit freundlichem Gruß
Veikko Ulrich -
@Veikko Ulrich
wie Sie selbst ja schreiben WAAGERECHT. Vertikale, also nicht waagerechtem, Risse können die Folge einer Zugbeanspruchung senkrecht zum Riss sein, die daraus resultiert, dass die Wandscheibe insgesamt eine Biegebeanspruchung erfährt, zum Beispiel durch ungleichmäßige Setzungen. Schubrisse treten horitzontal (also waagerecht) und unter 45 Grad verlaufend (was ja das "Wesen" der Schubspannung ist) auf.
Elias Brunn, Nachhilfe gerne erteilt! -
Herr Thalhammer zu ihren Fragen 1 es ...
@Herr Thalhammer, zu ihren Fragen :
1. es muss natürlich EGAbk. heißen (Laienfehler)
2. Risse gehen auf der Giebelseite waagrecht auf Höhe des Fußbodens DB bis fast an die Außenmauer
3. Risse an den Außenecken sind ca. 30-40 cm vom Eck entfernt und beginnen ca. 50 cm vom unteren Mauerende.
3a. Fugen sind eher etwas dicker, waren jedoch ziemlich bündig
3b. Grundputz ist an manchen Stellen nur 9 mm teilweise aber auch 20 mm
3 c. Kann ich leider nicht sagen war nicht dabei
Ihre Ausführung des Deckenauflagers habe ich mir angeschaut. Im Prinzip war es bei mir auch so geplant, leider wurde die Dachpappe vergessen.(
Nachdem mir hier nun alle zu einem Sachverständigen raten glaube ich auch das dies der einzige sinnvolle Weg ist. Wie komme ich an einen der sich mit dieser Materie auch gut auskennt?
Herzliche Grüße -
Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer)
Die nennt Ihnen die zuständigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Mein Tipp zu der Ursache geht auch Richtung Setzung. Herr Kosiel hat ja auf den Zeitraum hingewiesen. -
Danke für die Nachhilfe
...
... Danke für die Nachhilfe...
Veikko Ulrich
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