Aufmaß Wärmedämmung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Aufmaß Wärmedämmung

Bei der Ausführung von Verputzerarbeiten nach DINAbk. 18350 dürfen Fensterlaibungen/Maueröffnungen bis 2,5 m² durchgemessen werden. Wie sieht es mit dem Dämmstoffmaterial aus, wenn die Fensterlaibungen/Türlaibungen nicht mitgedämmt werden? Darf auch hier einfach durchgemessen werden? Bundesland = Saarland.
  1. Hallo Saarländer!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Soviel ich weiß  -  bin aber kein Abrechnungsfachmann  -  werden die Öffnungen kleiner 2,5 m² prinzipiell übermessen. Soweit also richtig.
    Was ich nicht so ganz verstehe, ist Ihre Materialfrage: Zahlen Sie das Material separat? Bei Abrechnung wie oben muss doch eine Position mit Einheitspreis für Materiallieferung und Ausführung da sein?!
  2. ja, durchmessen

    das gab es mal früher, wenn die Leibung nicht verputzt wird ab 1 m² etc. ...
    heute wird prinzipiell durchgemessen. es geht weniger um das Material, es ist der arbeitsaufwand beim herstellen einer Öffnung, der hier der Einfachheit halber durch übermessen abgerechnet wird.
    das hat auch nichts mit Bundesländern zu tun, sondern steht in der VOBAbk./c
    wie es " ... mit dem dämmstoffmaterial aussieht ... " versteh ich nicht? evtl. etwas unscharf formuliert?
  3. Abrechnungsregeln nach VOB/C DIN 18350

    Foto von Horst Schmid

    da Grundlage der Abrechnung nach DINAbk. 18350 die Rohbaumaße sind, dürfte sich Ihre Frage dann wohl erledigt haben. Bauen Sie Wärmebrücken ein? oder sitzen die Fenster außenbündig?
    Gruß
  4. falsche Abrechnungsregel!

    nach VOBAbk./C DINAbk. 18350 abs 5.1.1.1
    " ...  -  bei Fassaden die Maße der Bekleidung ... "
    im sinne der VOB ist das WDVSAbk. eine "Bekleidung", Abrechnung nach "sichtfläche" ...
    (ps. : böses faul eines Architekten uns sachverständigen!)
    zu den fragen: wenn die Fenster außen rohbaubündig gesetzt wurden, ist keine "zusätzliche" dämmplatte zu kleben. das ist oder sollte inzwischen Standard für die Dämmstoffdicke bis 10 cm im Neubau saein! ansonsten gehört das Fenster in die Dämmebene, ist klar Herr Schmid!
    mit der frage hat das nichts mehr zu tun ...
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