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Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit

Bei unsere Doppelhaushälfte dient eine aus aus Klinkern gemauerte Wand als Sichtschutz zum Hausnachbarn. Die Klinker sind auf ein Fundament aus Kalksandstein gemauert, als Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit wurde 50 cm über dem Erdreich eine Bitumenbahn eingemauert, die allerdings nicht so breit ist, wie die Wand selbst. Laut Baufirma alles nach DINAbk., nur zeigen sich in der Wand teilweise erhebliche Ausblühungen. Ist diese Ausführung wirklich fachgerecht?
  1. Sozusagen ein Zaun?

    Ob da die Vorschriften gelten? Aber 50 cm ist doch arg merkwürdig. Andererseits müssen Ausblühungen nicht unbedingt durch aufsteigende Feuchte entstehen. Das kann auch schlichter Regen auslösen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. dann sind das eben Ausblühungen nach DIN

    lassen Sie sich doch mal die entsprechende DINAbk. zeigen, DIN 'Gläubigkeit' ersetzt keine Fachkenntnis und hilft im Ernstfall (meistens) auch nicht (ist höchtstens eine mehr oder weniger gute Entschuldigung ). Wie sieht denn die Mauerabdeckung aus? ist die Mauer vollfugig gemauert? hat die Lage der Horizontalsperre erkennbar etwas mit den Ausblühungen zu tun? sind die Steine hydrophobiert? was für ein Fugmörtel wurde verwendet?
  3. Gute Antwort <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    Nur ist die Frage, was überhaupt gebaut wurde, und ob da überhaupt irgendwelche Vorschriften greifen. Sei es nun DINAbk., VOBAbk. oder Fachregel. Und Ausblühungen als Mangel zu bezeichnen, wenn es sich denn um eine simple Trennmauer handelt, wird wohl kaum ein Richter anerkennen.
    Ob das richtig ist, sei dahingestellt. Aber solche Urteile kenne ich nach jahrelangen Rechtsstreiten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Stimmt <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">

    Die hätte auch von Ihnen kommen können :-).
    Bei uns setzt sich im unteren Bereich immer Moos an. Nach dem "Wegdampfstrahlern" ging es bloß schneller mit dem Wuchs.
  5. Wo ist denn da eine Mauer?

    Bin ich nicht nur Fuß- sondern auch Augenkrüppel? Oder andere Baustelle? ich Ali, ich nichts wissen, ich andere Baustelle :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Mängel heißen heute eh Unregelmäßigkeiten

    und ob Sie hinzunehmen sind oder nicht, hängt von jedem Einzelnen ab (war auch nicht die Frage), aber jetzt sind wir wieder beim gesellschaftspolitischen Thema und das ist mir heute Abend ohne Maibock einfach zu hoch :-)
  7. Andere Baustelle

    Das ist die Terrasse unseres ersten Hauses.
    Das Vergnügen ein Gutachten zu erstellen hatte damals ein Kollege von Ihnen. Da kannte ich das bau.net leider noch nicht.
    Auf der neuen Baustelle war der Kärcher noch nicht notwendig ;-).
    Aber heute gab es Dachsteine, Türen, Fenster und eine Rohbaufertigstellungsrechnung. Was gehört da eigentlich alles dazu, soll heißen muss fertig sein? Bitte nicht "Der Rohbau" Antworten ;-)).
  8. Fachgerechte Mängel?

    Hmm, wäre ja eine Idee für ein neues Buch. Passend zu Oswalds "Hinzunehmende Mängel". ich weiß, so heißt der Titel nicht, aber wenn man es liest, denkt man unwillkürlich dran.
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Tja, was ist Rohbau?

    Ehrlich gesagt, ich weiß es auch nicht. Es gibt zwar Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe, aber: was das nun mit den vertraglichen Dingen zu tun hat ... Ich nichts wissen ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. da gäbe es und gibt's einiges

    z.B. 'Architektur der Bauschäden', das Beste war ein frühes 'Fachbuch' über Bio Architektur, so viele potentielle Bauschäden auf so engem Raum abgedruckt habe ich noch nie gesehen ...
  11. Und ich sammle noch dazu

    Meine Bildersammlung muss ich langsam mal wieder bei

    aktualisieren. Hoffentlich am Wochenende genug Zeit.

    • Name:
    • Martin Beisse
  12. DIN

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Wenn man die Diskussion verfolgt, so sollte man meinen, keiner kennt die DINAbk. 18 195, Ausgabe von 1983-84 oder 08/00. Nachlesen und feststellen, dass es sich nicht um eine normgerechte Erstellung der Bauleistung handelt, dürfte dann auch nur eine Formsache sein.
    Kleiner Hinweis: Feuchtebrücken darf eine Horizontalabdichtung nicht nach DIN aufweisen. Somit ist eine funktionstüchtige Abdichtung über den Mauerwerksquerschnitt zu erstellen. allein dies ist ein Mangel, welcher keiner weiteren Erläuterung bedarf.
  13. Frage lesen

    Und dann bitte noch mal Antwort überdenken.
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. mauerfugen untereinander

    nä Woche ist rohbauabnahme. Ich habe gestern noch bei d. Brüstung des tr. hausfensters 3 lagen Mauerfugen entdeckt die senkrecht untereindnder stehen (re u. li unter den Fensterseiten). wie kann man das noch reparieren, wie soll ich vorgehen. danke für Antwort
    meier
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