Fliesenkleber haftet nicht
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Fliesenkleber haftet nicht

Guten Tag,
ich, einigermaßen handwerklich begabt, bin am Fliesenverlegen. Die Fliesen haben eine Größe von 90 x 30 cm und werden im Dusch- und Badewannenbereich auf Rigips an der Wand und Dachschräge verlegt. Folgende Materialien habe ich verwendet:
1. Schritt Grundierung PCI GISOGRUND  -  nach Trocknung eine
Abdichtung PCI LASTOGUM  -  nach Trocknung den
Kleber PCI Nanolight verwendet.
Die Beratung und Kaufliste wurde beim Baustofffachhändler gemacht. Die Verarbeitungshinweise habe ich ebenfalls den Beratern sowie den PCI Verabeitungsprospekten entnommen.
Nach ca. 24Std Trocknungszeit fallen nun die Fliesen von der Wand.
Die Unterründe sind den Vorgaben entsprechend durchgehärtet. Der gesamte Kleber "haftet" (mehr oder weniger) an den zerstörten Fliesen. Er fühlt sich an, als ob er nur aus angefeuchtetem Sand besteht. An der Wand befinden sich nur leichte Spuren des Klebers. Ich habe gerade die Reste des Klebers von meinem Schuttberg überprüft und auch die ca. 30 Std. alten Klumpen sind nicht hart, sondern zerbröckeln unter leichten Fingerdruck und fühlen sich wie feuchter Sand an.
Da mir nun großer Schaden (Fliesen, Kleber, Badewanne, Zeit) entstanden ist, bitte ich die Experten um Rat, was hier falsch gelaufen sein könnte.
  1. hört sich nach Materialfehler an

    Foto von Martin Kempf

    wenn ich mich recht erinnere, hat der Nanolight auch einen ordentlich Kunststoffanteil und klebt eigentlich recht gut  -  wenn er bei Ihnen zerbröselt, ist da was faul.
    Materialfehler kommen immer mal wieder vor, auch wenn es kein Hersteller gern zugibt  -  wir hatten vor ein paar Tagen erst einen Herstellungsfehler eines namhaften Farbherstellers, dem bei der Herstellung eines sehr verbreiteten Armierungsklebers der Kunststoffanteil ausgegangen ist. Da sind dann großflächig am nächsten Tag die Styroporplatten von der Fassade gefallen. Hört sich bei Ihnen nicht so verschieden an ...
  2. Gestern ist nach meiner Mängelanzeige ein netter Herr ...

    Gestern ist nach meiner Mängelanzeige ein netter Herr der Mörtelherstellerfirma vor Ort gewesen und hat mir nicht-X1234Xfachgerechte Verlegung vorgeworfen. Ich hätte im kombinierten Buttering und Floating Verfahren verlegen müssen. Nun, daraufhin habe ich einen Tag später mit der Glättkelle mal hinter einer der Fliesen gehakt, wo Aufgrund von Unebenheiten Buttering und Floating angewendet wurde und, nach einem kurzen Knacks, siehe da, auch diese Fliese kam mir in Ihre ganzen Pracht (ohne Riss und Beschädigung!) entgegen. Der Mörtel ist mittlerweile ausgehärtet (auf den von der Wand gefallenen Fliesen, das ist aber nunmehr auch 4 Tage her) aber die Fliesen scheinen keine Verbindung mit dem vorbehandelteren Untergrund einzugehen.
    Frage: wie fest muss denn (oder ist erfahrungsgemäß) eine Fliese auf dem zuvor beschriebenen Untergrund haften? Sollte nicht bei einem Entfernungsversuch Teile der Fliese oder des Gipskartones beschädigt sein?
  3. keine Haftung oder bröseln? Wenn der Kleber nunmehr ...

    keine Haftung oder bröseln? Wenn der Kleber nunmehr durchgehärtet ist scheint der ja in Ordnung zu sein. Und Fliesen nach ein paar Tagen ohne schaden ab z bekommen ist auch nicht unnormal. Wenn die Fliesen (die ja sehr schwer sind) kurz nach dem Ankleben abgefallen sind, wurden die denn fixiert? Alleien durch das Eigengewicht rutschen die doch bestimmt.

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