Ist so ein Geländer zulässig?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Ist so ein Geländer zulässig?

Hallo,
wir haben bei uns in der Stadt (in Baden-Württemberg) sein letzten Jahr ein neu gestalteten Flussbereich mitten in der Stadt.
Runrum und auch die beiden Fußgängerbrücken sind alle mit einem Geländer abgesichert.
Oben am Geländer ist ein Handlauf.
Auf halber Höhe ist nochmals eine horizontale Stange.
Unterhalb sind Stahlseile gespannt.
Der Handlauf ist zu den Personen hin etwas zurückgesetzt.
Jetzt ist es so, dass Kinder unter dem Handlauf "durchtauchen".
Das heißt, der Handlauf ist hinter dem Kopf. Die Stange auf habler Höhe ist dann genau in Beckenhöhe und das Kind verliert leicht Gleichgewicht und könnte nach vorne kippen und sich nirgends mehr festhalten.
Frage:
Ist sowas überhaupt zulässig? (Die Verwaltung sagt, es sei nach DINAbk. und OK).
Was ist Eure Meinung?
Die Bilder sind von der Homepage der Stadt.
(Anmerkung: Es führt ein Hauptschulweg einer Grundschule über die Stege!)
  • Name:
  • Ralf Stüb.
  1. bedenklich!

    finde ich das auch.
    Da fehlt was, und das was da ist lädt zum Aufsteigen ein.
    Schriftlich an die Baubehörde machen.
    Grüße
  2. Halten Sie uns

    doch bitte auf dem Laufenden.
    Grüße

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