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Unterliegen Silikonfugen der Gewährleistung?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Unterliegen Silikonfugen der Gewährleistung?

Guten Tag,
bei uns sind die meisten Silikonfugen in unserem Einfamilienhaus nach einem Jahr zwischen Fußbodenbelag und Sockelleiste gerissen. Unsere Baufirma verweist auf die gültige Fliesenlegernorm, in der beschrieben wird, dass gerissene Silikonfugen nicht der Gewährleistung unterliegen. Im Bauvertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung ist dazu nichts vermerkt. Im Netz finde ich dazu leider nur widersprüchliche Angaben. Wie verhält es sich nun? Unterliegen Anschlussfugen in einem Einfamilienhaus nun der Gewährleistung oder nicht?
Tieto
  1. Leben des Estrich

    benutze doch mal die Suche, das Leben des Estrich.
    da steht alles drin. Und mit dem Wissen kommst du zu der Überzeugung, das auf diesen Fugenabriss sicherlich eher keine Gewährleistung gewährt wird.
    Silikonfugen sind Wartungsfugen und niemals dauerhaft.
    Ach, sorry, ist eine Laienmeinung
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  2. dauerelastische Fugen sind meist "Wartungsfuge"

    dDa können Sie drauf warten, dass sie reißen!
    Scherz beiseite!
    Wartungsfuge heißt: Die Fuge bedarf einer regelmäßigen Wartung!
    Wenn ein solches erstes Wartungsintervall bei einer Estrichrandfuge nach 1-2 Jahren abgelaufen ist und die Verfugung einer Erneuerung bedarf, so handelt es sich bei dieser Fugenerneuerung um Instandhaltungsarbeiten, die der Bauherr erbringen muss und nicht um Mängelbeseitigungsarbeiten, die der Bauträger im Rahmen seiner Gewährleistung schuldet.
    Alles andere wären Kulanzmaßnahmen.
    Ähnlich verhält es sich mit dünnen Fensteranstrichen (Lasuren), auch diese haben meist ein Wartungsintervall von weniger als 5 Jahren. Die nach 2-4 Jahren auftretenden kleineren Lasurschäden sind kein Mangel der Werkleistung und somit auch nicht gewährleistungspflichtig, sondern es handelt sich um normale Alterung, der der Eigentümer durch regelmäßige Instandhaltung entgegen wirken muss.
  3. bin überrascht!

    ... hier auf so wenig Gegenwehr zu stoßen, tritt doch diese Streitfrage immer wieder vor Gericht auf und wird von Sachverständigen und Richtern immer wieder neu und anders entschieden ...
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