Pfusch oder gibt es wirklich Höhentoleranzen? Schiefe Fugen usw.
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Pfusch oder gibt es wirklich Höhentoleranzen? Schiefe Fugen usw.
Hallo, wir haben einen Neubau in Rheinland-Pfalz und dachten das ein Fliesenleger in der Lage sein müsste (bei neuem 100 % geraden Anhydritestrich) Granitfliesen korrekt zu legen. Die Granitfliesen sind gefasst und kalibriert (30 x30 und 60 x30). Ist es zumutbar, dass so gut wie nicht eine Fliese die gleiche Höhe hat wie die anderen? Außerdem ist er nicht im Fugenbild geblieben. Er kam schief, sodass die Fugenabstände verschieden groß und schief sind. Die Fugenmasse ist nicht bis an die obere Kante der Fliesen, sondern wieder fast rausgewaschen. Dies alles schiebt er auf die "Natursteinfliese" und sagt es sei ja immer noch ein Handwerk. Außerdem baute er Fliesen ein, wo die Kanten abgebrochen waren. Wir haben Ihn schon aufgefordert mehrere Fliesen zu erneuern, weil die Kanten z.B. defekt waren oder er kommlett aus diesem Halbschnittverfahren raus kam, weil er zu kurze Fliesen nahm. Des weiteren hat er im Bad mit Feinsteinzeug (30x60) an Wand und Boden Höhenunterschiede, sodass ich mir die nackischen Füße aufschneiden könnte. Bei den Anschlüssen ist kein Loch aus der Fliese geschnitten, sondern ein Rechteck, welches er unten wieder angesetz hat. Wie Ihr hört brauche ich Hilfe. Was kann ich tun? Kann man die Fugen noch mal Verfugen? Was ist mit dem Höhenunterschied? Kann man das reparieren oder ist das tatsächlich normal? Vielen Dank im Voraus
-
schauen mer mal
der schauen mer mal nicht.
Ohne Bilder kann man wenig sagen.
Aber " Füße aufschneiden" oder sogenannte " Stolperfallen" bei 2 mm Höhentoleranz ist nun mal meilenweit übertrieben.
Stellen se Bilder ein, dann sieht man weiter.
Gruß Christian -
Keine Übertreibung!
Ich habe mir als Kind in einem Schwimmbad an einer geschnittenen und nicht ordentlich verfugten Fliese die Fussohle aufgeschnitten! Daher finde ich das keinenfalls übertrieben -
keine Übertreibung
ich habe mir mal als Kind an einer Wäscheleine das Nasenbein aufgeschnitten.
Gruß Christian -
wer googelt der findet ...
wer googelt der findet (folgendes):MfG:
-
und Christian: eine geschnittene (aber schlecht/ gar nicht ...
und Christian: eine geschnittene (aber schlecht/ gar nicht geschliffene) Kante kann durchaus zu Schnittwunden führen. In besonders unglücklichen Fällen natürlich nur.
MfG: -
kann Bilder nur per email versenden
Hallo, Danke erstmal für die raschen Antworten. Kann Bilder aber nur per email versenden. Ist das OK? Danke im Voraus -
dann her damit ...
dann her damit -
Ich kann nur hoffen, ...
Ich kann nur hoffen, dass das ein sogenannter Meisterbetrieb der Fliesenlegerinnung gemacht hat und Sie die Rechnung noch nicht beglichen haben.
Schreiben Sie der Firma eine Mängelrüge (per Einschreiben mit Rückschein) und fordern Sie sie auf, die Mängel bis zum Datum xx zu beheben.
Gleichzeitig wenden Sie sich an die zuständige Innung (sofern die Firma dort Mitglied ist) und fordern dort einen unabhängigen Gutachter für Fliesenlegerarbeiten an, der die Arbeit begutachtet und eine Expertise anfertigt.
Ist die Firma kein Mitglied in der Innung, dann warten Sie die Reaktion Ihrer Mängelrüge ab. Kann man sich nicht einigen, dann bleibt der Rechtsweg mit Sachverständigem etc.
War es keine Firma, sondern "Nachbarschaftshilfe", dann haben Sie leider Pech gehabt.
Gruß -
nicht die Innung ist der Ansprechpartner
-
1.) Verschieden Höhen der Platten untereinander (Kantenbildung): Dies ...
1.) Verschieden Höhen der Platten untereinander (Kantenbildung): Dies liegt ganz offensichtlich an einer unsauberen Verlegung der Platten, es sei denn die einzelnen Platten wären in sich gebogen, was der Fliesenleger aber vor der Verlegung hätte reklamieren müssen. Eine Höhendifferenz bis zu 1 mm stellt allerdings kein Mangel da. Auch ein unebener Estrich muss vor Beginn der Verlegung vom Fliesenleger reklamiert werden.
2.) Unterschiedliches Fugenbild: Meiner Meinung nach regelt die Din18352 dieses Problem recht ungenügend, da bei Plattengrößen ab 10 cm Fugenbreiten von 2-8 mm festgelegt wurden. Ohne Bilder lässt sich diese Frage schwer beantworten.
3.) Ausgewaschene Fugen: Naturstein wird beim Fugen nicht gewaschen, sondern abgerieben. Allerdings macht sich so gut wie kein Fliesenleger diese mühselige Arbeit, Steinmetze in aller Regel schon.
4.) Verlegte Platten mit abgebrochenen Kanten stellen einen Mangel da.
Wie schon empfohlen würde auch ich raten, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. -
nicht reklamiert werden muss es
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fuge, Pfusch". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Fuge, Pfusch" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Fuge, Pfusch" oder verwandten Themen zu finden.