Auf manchen Steinen, muss man nun mal diese Putzart verwenden, was sagen eure Berater zu diesen Putzen?
Kann man diese Problemlos beschichten? Oder mit Fliesen oder Naturstein belegen?
Ich blicke nämlich nicht mehr durch!
Laut dem TMB ict eine Fliesenverlegung möglich.
Laut Mündlicher Absprache Problemlos!
Nach einen Schrieftstücke eines Anbieters, sind nur Steingut Fliesen vreigegeben, Steinzeugfliesen, und Naturstein nicht!
Nach einer Frage warum, wurde etwas von Gewicht, und so weiter gefasselt? Aber eine "Dünne" Steinzeugfliese wiegt auch nicht mehr wie eine Steingut Fliese!
Was muss man also genau dabei beachten?
Gewicht bis gr/m²m oder E-Modul bis XXXX?
Auch sollten diese erst kurz vor der Verlegung Raponiert werden, und nicht schon am nächsten Tag, oder noch schlimmer am gleichen!
Wer kennt sich jetzt mit dem Putzen verdammt gut aus?
Leichtputz ein unproblematischer Untergrund?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Leichtputz ein unproblematischer Untergrund?
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ein Leichtunterputz muss dann abgerieben
bzw. abgerappt werden, wenn er reif dafür ist. Bei normal saugenden Untergründen und normalen Temperaturen ist das nach 3 bis 5 Stunden der Fall. Am nächsten Tag ist er meistens viel zu hart, um ihn noch rappen zu können. Ihn unbearbeitet bis zur Fliesenverlegung stehen zu lassen und dann was machen zu wollen würde bedeuten: Putzfräse ansetzen, denn da geht natürlich gar nichts mehr. -
liegt mir schriftlich anders vor
das dieser Putz wie gesagt nur für Steingut geeignet währe! Warum weiß ich auch nicht, vielleicht weil er nur Haftzugwerte von 0,4N/m²m hat, oder schlechter - je nach Hersteller.
Damit keine losgeriebenen Bestandteile an der Oberfläche sind, soll er erst Rapponiert werden, wenn er für die Verlegung reif ist. Also so grob nach 20 Tagen!
Nach einem Bericht in unserer Fachzeitung, soll er hingegen gar nicht gerappt werden, sondern geglättet, weil er somit wesentlich bessere Haftzugwerte aufweist - aber die Ebenmäßigkeit?
Kann man jetzt den Aussagen des "Fachberaters" oder der Fachzeitungt, oder den Profis hier Glauben?
An wem bleibt ein evtl. auftrettender Schaden hängen?
Martin frag doch mal deinen Fachberater, was der dir schriftlich dazu sagt, das würde mich Interessieren. Vielleicht bekommen wir von der gleichen Firma auch Unterschiedliche Aussagen!
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