Verbindungsbau wenn Bebauung 2. Reihe nicht möglich?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Verbindungsbau wenn Bebauung 2. Reihe nicht möglich?
wir möchten eine Werkstatt, welche hinter unserem Efh steht, zum Wohnhaus umbauen.
Lage Niedersachsen, kein Bebauungsplan, Grundstück liegt innerorts.
Werkstatt ca. 72 qm war früher Stall, Nutzungsänderung des Vorbesitzers zum Gewerbe bewilligt.
Efh und Werkstatt sind durch ein Carport ca. 12 qm verbunden. Auch hier ist der Bau genehmigt worden.
Eine Voranfrage beim Bauamt hat ergeben, dass eine Bebauung bei uns in 2. Reihe nicht erlaubt ist, da "sonst auch die Nachbarn in 2. Reihe bauen wollen".
Nun überlegen wir, wie es mit dem Ausbau des Werkstattgebäudes doch noch klappen könnte.
Die Idee ist, das Werkstattgebäude mittels eines Verbindungsbaus (statt des jetzigen Carports) mit dem Efh zu verbinden.
Allerdings soll die Wohneinheit in dem Werkstattgebäude autark sein, also nicht begehbar vom Efh und umgekehrt.
Den Verbindungsbau würden wir gern als Gartenhaus nutzen.
Nun meine Fragen: Ist diese Maßnahme grds. zulässig? Oder wäre so der Tatbestand der Wohnraumerweiterung nicht gegeben? Weil ja eine neue Wohneinheit entstehen würde?
Wie sieht es aus, wenn wir den Verbindungsbau als gemeinsamen Eingang für das Efh und für die neue Wohneinheit nutzen würden?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten!