Folgende Situation:
Ein Anwesen besteht aus Haupthaus mit einer letzten Geschoßbodenhöhe von > 13 m und einen mit dem Haupthaus verbundenen Anbau der aus EGAbk. und einem Ziegeldach gefertigt ist.
Das Anwesen ist über 100 Jahre alt. Der Anbau besteht aus EG und einem Ziegeldach was nicht begehbar ist und keine Betondecke besitzt.
Wenn nun im Anbau eine Kernsanierung mit dem dem Entfernen von Wänden (die bis zur Tragkonstruktion des Daches reichen), ansteht, wird dann bei solch einer Umbaumaßnahme eine Genehmigung von der BOB benötigt und/oder sogar eine Statik die gewährleistet das die Tragfähigkeit des Daches hier nicht beeinträchtigt wird, oder ist hier sogar auch eine zusätzliche Prüfstatik notwendig, da die Prüfstatik Vorschrift nach der Gebäudekl. 5 sich hier auch auf den Anbau bezieht da mit dem Haupthaus verbunden und auch in der Teilungserklärung nicht anders gereglt ist.
Viele Grüße und ein Dankeschön für jede Info!
Grüße