Sie verlangt nun ein allgemein kalkuliertes Honorar von 2,5 % von der netto-Haussumme, ohne auf die Besonderheiten bei unserem Bauantrag einzugehen oder die anteiligen Kosten für die o.g. Grundleistungen auf zu schlüsseln, und ich frage mich nun, ob eine solche verallgemeinert Gebührenaufstellung rechtmäßig ist und wie ich diese überprüfen soll. Ich würde mich freuen, wenn Sie eine kurze Einschätzung oder eine Empfehlung zu den weiteren Schritten abgeben könnten. Mit freundlichen Grüßen,
Wie kann ich prüfen, ob der Architekt angemessen kalkuliert?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wie kann ich prüfen, ob der Architekt angemessen kalkuliert?
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Wie kann ich prüfen
Grundsätzlich kann ich eine Position herausstreichen, wenn sie nicht erbracht wurde. Das gilt für den Zahnarzt oder die Autowerkstatt genauso wie beim Architekten.Das gilt im Prinzip auch dann, wenn die Leistung zwar vereinbart und vorgesehen war aber nicht erbracht wurde. In einem solchen Fall könnten aber Kosten für die Vorbereitung entstanden sein, die zu vergüten sind.
Mehr kann ich zu diesem Problem nicht sagen.
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Es sollte nach Vertrag abgerechnet werden
Wenn in Eurem Architektenvertrag die HOAIAbk. genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren Grundlage erfolgen. Da reicht ein Pauschalansatz von 2,5 % des Hauspreises nicht aus.
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