wie ist der folgende Passus bzgl. "darf mindestens" zu verstehen?
Höhenlage des 1. Vollgeschosses gem. § 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Die Oberkante des Fußbodens des 1. Vollgeschosses (Erdgeschossfertigfußboden) darf mindestens 0,20 m und höchstens 0,60 m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße liegen.
Ist es eine Kann oder Muss Regelung?
Und wie bezieht sich das auf eine Baulasz