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Baufenster / Terrasse
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Baufenster / Terrasse

Hallo,

wir bauen in Hessen Eppertshausen eine Doppelhaushälfte. Wir haben laut Bebauungsplan ein Baufenster von 13 m.

Es ist folgende Textpassage enthalten: Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) dürfen die Baugrenzen durch Vordächer oder Dachüberstände sowie Erker, Balkone und sonstige untergeordnete Bau- teile ausnahmsweise um bis zu 1,5 m überschritten werden; darüber hinaus dürfen die Baugrenzen ausnahmsweise durch Tiefgaragen überschritten werden, sofern deren Deckenoberkanten die Geländeoberfläche nicht überragen.

Unser Problem ist die Terrasse. Das Haus ist aktuell mit 12x8 m geplant. Können wir die Terrasse um 1,5 m über dem Baufenster planen? Oder zählt die Terrasse nicht zu dem oben genannten Text?

Vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen. Danke

  • Name:
  • Markus
  1. Höhe?

    Wie hoch soll die Terrasse über der natürlichen Geländeoberfläche liegen? Soll die Terrasse an einer Grundstücksgrenze errichtet werden?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Pläne

    So wie die Terrasse aktuell geplant ist wäre sie zu tief. Wir überlegen die Schiebetür 1 m nach hinten versetzen zu lassen. So könnten wir auf eine Länge der Terrasse von 3.5 m x 6 m kommen. Das würde uns ausreichen.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Pläne" auf die Frage "Baufenster / Terrasse" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Pläne" auf die Frage "Baufenster / Terrasse" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. Aufschüttungen und Fläche befestigen

    Wenn Sie Aufschütten und die Oberfläche befestigen so ist das Baufenster ohne Belang. Die Erhöhung darf aber nur 99 cm max. betragen und kann dann auch bis zur Grundstücksgrenze gehen. Zur Sicherheit sollten Sie dem Bauamt Mitteilung über ein "verfahrensfreies Vorhaben" machen, kostet nichts, bringt Sicherheit.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Aufschüttung

    Hallo,

    wie ist das genau mit der Aufschüttung und Befestigung gemeint.? Ich verstehe das noch nicht so ganz.

  5. Aufschüttung ist eine Geländeerhöhung

    Aufschüttung ist eine Geländeerhöhung durch Schüttmaterial das man verdichten kann. Darauf kann man auch Steine oder Platten eine als befestigte Fläche errichten. Das ist kein Bauwerk. Das kann nun beliebig groß werden und bedarf keinem Bauantrag. Limit ist lediglich die Höhe. Ein Bauwerk wäre es, wenn Sie den Keller erweitern und darauf die Terrasse errichten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Aufschüttung ist eine Geländeerhöhung

    Zählt das dann nicht als Terrasse? Wie ist denn eine Terrasse definiert? Wo kann ich denn so etwas in der Hessischen Bauordnung nachlesen?
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